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Privatgrundstueck Videoueberwachung
30-09-2016, 13:09
Beitrag: #8
RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung
(30-09-2016 12:21)Mick schrieb:  (4) Die Kameras einfach wieder aufzuhängen ist die schlechteste aller Alternativen. Ein gerichtlicher Unterlassungstitel ist typischerweise verbunden mit der Androhung von Ordnungsgeld für jede künftige Zuwiderhandlung (möglich bis 250.000€), ein Vergleich mit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe z.B. nach "Hamburger Brauch". Das Gericht kann dann nur noch prüfen, ob die im Tenor bzw. im Vertragsstrafenversprechen angegebenen Voraussetzungen vorliegen und muss dann das beantragte Ordnungsgeld verhängen oder die Vertragsstrafe zuerkennen. Das Gericht kann (bis auf wenige Ausnahmen) nicht mehr prüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung richtig war und auch eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung kann nicht einfach gekündigt oder widerrufen werden.
Da gibts so einige Möglichkeiten, wenn man wüßte wie das Urteil lautet.
In der Regel wird dem Beklagten untersagt eine Videoüberwachung aufzubauen.
Nun gibt es schon zwei Schlüpflöcher.
1. Jemand anderes hängt die Kamera auf.
2. Die Kamera wird mit einem Bewegungsmelder gekoppelt.
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RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung - Alexander79 - 30-09-2016 13:09



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