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Privatgrundstueck Videoueberwachung
30-09-2016, 13:51
Beitrag: #10
RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung
(30-09-2016 13:09)Alexander79 schrieb:  In der Regel wird dem Beklagten untersagt eine Videoüberwachung aufzubauen.

Nein. Ein solches Verbot würde weit über den tatsächlich bestehenden Anspruch hinausgehen und würde daher auch von einem arg parteiischen Gericht kaum ausgesprochen werden. Der titulierte Anspruch wird daher viel mehr regelmäßig auf eine konkrete Gestaltung/Ausrichtung der Kamera beschränkt. Und hier in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten muss eben der Ausweg gesucht werden (falls das Urteil schon rechtskräftig ist).

Hat der TE freiwillig eine unbeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben, ist er allerdings gekniffen.

(30-09-2016 13:09)Alexander79 schrieb:  Nun gibt es schon zwei Schlüpflöcher.
1. Jemand anderes hängt die Kamera auf.
2. Die Kamera wird mit einem Bewegungsmelder gekoppelt.

Nein. Wie schon beschrieben klappt die Nr.1 schonmal nicht (mein Post Ziff.(3), "umgekehrte Gestaltung". Nr.2 scheitert daran, dass die Unterlassungsverpflivhtung unter Garantie keine Beschränkung enthält "soweit die Kamera nicht mit einem Bewegungsmelder gekoppelt ist".

Nochmals, und zwar etwas deutlicher: Lasst diese unsinnigen und finanziell extrem gefährlichen Tips, wenn ihr von dem Thema keinen blassen Dunst habt. Jura lernt man nicht, indem man bei Kabeleins die neuesten Paragraphen-Schlupflöcher anguckt. Berät ein Anwalt falsch, haftet er dafür. Also überlasst einem Anwalt diesen Job.



(30-09-2016 13:42)funkistnichtalles schrieb:  Wenn man natürlich beim kleinsten Gegenwind einknickt und keine Alternativen sucht, kommen solche Kommentare wie von Mick raus.

Wie kommst denn du mir vor?

Du bist anmaßend in einem rechtlichen Bereich von dem du offensichtlich nur am Rande Ahnung hast und interpretierst in meine Stellungnahme zudem Dinge hinein, die ich nie gesagt habe.

Ich empfehle zu kämpfen, wo es sich zu kämpfen lohnt und wo ein Kampf nicht aussichtslos oder mit extremen Risiken verbunden ist. Rät ein Jurist oder auch ein Errichter zu was anderem, sollte jeder wissen, was er von demjenigen zu halten hat.

Schuster bleib bei deinen Leisten.
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RE: Privatgrundstueck Videoueberwachung - Mick - 30-09-2016 13:51



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