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Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
03-10-2016, 17:30
Beitrag: #4
RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
Das "Problem" der HWK ist ja, dass durch die urdeutsche Verregelung klare Abgrenzungen von neuen Tätigkeitsfeldern nicht angepasst und neu definiert werden.
Würden sie das machen, bekämen sie durch EU-Regelungen dermaßen einen auf die Mütze und deren Berechtigung ist in Frage gestellt.
HWKs massen sich Aussagen an, die nicht haltbar sind oder waren und schon mal über das Ziel hinausschießen. Deshalb gibt es bei unklaren Tätigkeitsbildern solche Aussagen.
Beispiel: ich wurde bei Beginn meiner Tätigkeit als Errichter mal prophylaktisch von einem Elektrobetrieb angeschwärzt, wir würden Elektroinstallation anbieten.
Er dachte, da er im HWK Ausschuss sitzt, geben wir dem neuen Mitbewerber mal eine mit. Er musste einknicken und ich habe mit der klaren Aussage bzw. Definition meines Geschäftsfeldes alle Argumente bis zum heutigen Tage weghalten können.
Computer und IT Geschäftsfelder haben ja nicht mal einen Meistertitel, der ablegbar wäre, nach welchen Feldern wollen sie denn prüfen. Deshalb auch die verwaschenen Aussagen.
Zu deinem Erklärungspost: da steht drin, dass du zwei 450 Euro Jobber beschäftigst, die das "professionell" erledigen. Glaube ich dir auch. Nur versuchen so manche Zeitgenossen, dich aufgrund dieser Konstellation in eine billige Dienstleistung zu drücken. Je nachdem, wie das Geschäft beschlossen wurde, kommen die Kerle dann gerne mal auf den Trichter, einen 450 Euro Jobber mit dem Mindestlohn von 11,25 gleichzusetzen. So nach dem Motto, haben sie nicht zwei günstige Typen, die die paar Meter Kabel mitlegen können ? Du sagst, ja habe da zwei die das mitmachen und schon biste in der Bredoullie. Je nachdem was dann stundenmässig aufgerufen wird, ist das Problem an der Backe.
Abgesehen davon, dass ich das Geschäftsmodell mit den Geringfügig Beschäftigten für grenzwertig halte, musst du dem Kameraden klarmachen, dass das alles mit Rechten Dingen zugeht und dein Stundensatz ja wohl vorher bekannt war. Solange wie es dauert, dauert es nunmal und seine Wünsche wurden ja korrekt umgesetzt.
Die Argumentation mit dem Meisterbrief kannst dahingehend entkräften, dass du vornehmlich im Niederspannungsbereich arbeitetest und du keine Anschlusstätigkeiten im und am Zählerschrank machst.
Stichwort: Bauseitige Leistungen 230 V mit eigenem FILS am Aufstellungsort der Anlage. Hast du an Verteilungen direkt angeschlossen, hast du ein Problem.
Hast du vorhandene Steckdosen benutzt, würde ich ihn auflaufen lassen.
Es ist natürlich auch eine Frage des Fingerspitzengefühls, ob man das Verhältnis zerbrechen lassen will oder man dem Kameraden seinen Luftballon einfach nur zerplatzen lässt.
Mache im direkt und bestimmt klar, dass du nach Rücksprachen zum Ausführen deines Gewerbes keinen Eintrag in der Handwerksrolle brauchst. die IHK, deren Beitrag du ja auch bezahlst, kann da unter Umständen ebenfalls helfen.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht? - funkistnichtalles - 03-10-2016 17:30



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