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Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
02-11-2016, 09:19
Beitrag: #20
RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
Ich möchte hierzu mal folgendes zu bedenken geben. Alle und wirklich alle Tätigkeiten die mit Kabelverlegung und Inbetriebnahme von Elektroanlagen, hierzu fällt auch Video, zu tun haben unterliegen der DIN 0833 Teil 1+2 sowie den LAR, Richtlinien für Leitungsverlegung sowie der DIN 0826-1. Also wäre hier schon mal Vorsicht geboten. Wenn der Kunde schlau ist hebelt er dich hiermit komplett aus. Besorge dir eine Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer. Dort musst du deine Qualifikation nachweisen. Von 100 Antragstellern erhalten 10 die gelbe Handwerkskarte.
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht? - peter53 - 02-11-2016 09:19



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