Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
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02-11-2016, 09:51
Beitrag: #22
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RE: Errichter Videoüberwachung Meisterpflicht?
(02-11-2016 09:19)peter53 schrieb: Ich möchte hierzu mal folgendes zu bedenken geben. Alle und wirklich alle Tätigkeiten die mit Kabelverlegung und Inbetriebnahme von Elektroanlagen, hierzu fällt auch Video, zu tun haben unterliegen der DIN 0833 Teil 1+2 sowie den LAR, Richtlinien für Leitungsverlegung sowie der DIN 0826-1. Also wäre hier schon mal Vorsicht geboten. Wenn der Kunde schlau ist hebelt er dich hiermit komplett aus. Besorge dir eine Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer. Dort musst du deine Qualifikation nachweisen. Von 100 Antragstellern erhalten 10 die gelbe Handwerkskarte. Gilt das auch für WLAN-Kabel??? Wie siehts denn damit bei Funkalarmanlagen und Funkviedoüberwachung aus? Ich würde eine Eintragungspflicht bei der Handwerkskammer für die Installation von Videoüberwachung verneinen. Selbst wenn eine Eintragungspflicht bestehen würde, bedeutet das ja nicht gleichzeitig, dass der Kunde seine Rechnug nicht bezahlen muss, wenn die Eintragung fehlt. |
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