IP Kamera Grundstücküberwachung
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09-11-2016, 14:25
Beitrag: #8
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RE: IP Kamera Grundstücküberwachung
(07-11-2016 17:45)alarmforum-Nutzer schrieb: Natürlich muss der Blickwinkel und Montageort einer (Dummy)Kamera erkennen lassen, dass kein öffentlicher Raum oder das Nachbargrundstück im Blickfeld liegen. ich häng mich da mal dran, da ich eine ähnliche Frage habe: Ich würde gern den Eingangsbereich (Raum vor der Haustüre eines Reihenhauses) mit einer Outdoor-Cam überwachen. Die hatte ich auch schon mal installiert. Sie war so ausgerichtet, daß lediglich Personen die vor der Tür stehen im Sichtbereich befinden. Nichts ausserhalb der Grundstücksgrenze konnte erfasst werden. Es gibt ein Hinweisschild auf die Cam an der Grundstücksgrenze. Nun hat unser direkter Nachbar die Befürchtung, daß wir ihn filmen. Er ließ sich auch nicht von den zur Verfügung gestellten Sceenshots beruhigen und argumentiert, daß die Kamera ja mit einem Kugelgelenk installiert ist, was jederzeit verstellbar wäre. Das stimmt auch. Aber ich hab überhaupt kein Interesse, ihn zu filmen. Jetzt hab ich die Cam erstmal wieder abgebaut, da er uns ein antwaltliches Schreiben mit Androhung von Unterlassung und Herausgabe des Bildmaterials etc. geschickt hat. Aber wie ist denn die (anscheinend unklare) Rechtslage? Nur weil der Nachbar wilde Beschuldigungen ausspricht hat er ja noch kein Recht? Was wäre, wenn die Cam z.B. auf der anderen Seite unserer Haustüre installiert wäre und so zwar unseren Eingangsbereich aber unter normalen Umständen keineswegs (und für ihn auch überprüfbar) auf seine Tür gerichtet ist. Ich sage "unter normalen Umständen" denn diese Cam könnte natürlich auch von Unbekannten verstellt werden um uns zu schaden. Wenn man dem vorbeugen will müsse da eine andere Halterung evtl. mit einem unverstellbaren Gehäuse genommen werden. Zur Info: Cam ist eine Foscam FI9804W Danke Gondalf |
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IP Kamera Grundstücküberwachung - Ratsuchender - 06-11-2016, 22:20
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