KfW Förderung von EMAs
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25-11-2016, 16:43
Beitrag: #9
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RE: KfW Förderung von EMAs
Ich kann mal kurz berichten wie es bei mir bisher lief:
Ich habe das Formular heruntergeladen, ordentlich ausgefüllt und wie gefordert mit beidseitiger Personalausweiscopy an die KfW geschickt. Kurze Zeit später erhilt ich die Zusage der 10 % igen Förderung. Nach ein paar Wochen, hatte dann der Facherrichter die Anlage installiert. Ich habe dann erneut die 4 Seiten Formulare (2 für mcih und 2 für den Errichter) heruntergeladen ausgedruckt. 2 Seiten musste ich ausfüllen, 2 Seiten der Facherrichter. Alles zusammen ging gestern per Post zusammen mit der Rechnungscopy an die KfW. In meinem Genehmigungsschreiben von der KfW wurde erwähnt, dass der Topf für dieses Jahr leer wäre, aber unter Vorbehalt einer Verlängerung dieser staatlichen Förderung für 2017, ich eine Auszahlung bekäme. Die Gelder würden nur quartalsweise ausgezahlt, also kann sich das ganz schön hinziehen. Der Staat macht in den Medien Werbung, dass er so etwas fördert. In Wirklichkeit ist es nicht wirklich gesichert und mit viel Bürokratie verbunden. Ich werde berichten, ob ich wirklich die 10 % irgendwann einmal auf meinen Konto sehe. Dazu kommt noch, dass man sich verpflichtet, die Handwerkerlohnkosten NICHT bei seiner Steuererklärung absetzt. Also sind es nicht wirkliche 10% Förderung, weil der Steuervorteil verfällt. Dazu verpflichtet man sich, dass man 10 Jahre lang eine Begehung seines Hauses zwecks Kontrolle erlaubt. Ich habe es nun durchgezogen, ob ich so eine "tolle" Förderung nochmals beantragen würde? Eher nicht. |
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