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Für und Wider Außensirene
16-12-2012, 18:58
Beitrag: #5
RE: Für und Wider Außensirene
Hallo Frank,

ich halte das in etwa auch so: Im Haus muss es 'richtig scheppern', um einem Täter den Aufenthalt in den fremden vier Wänden so unbequem zu machen, wie es nur geht (es dürfen innen auch gerne mehrere Sirenen Krach machen) und außen gehört auch in meinen Augen eine Sirene mit Blitzleuchte an die Wand (von der Straße aus sichtbar). Dass sichtbare Außensirenen Einbrecher anziehen ('da muss etwas zu holen sein'), höre zwar auch ich immer wieder, aber die Erfahrung sagt auch mir anderes (Beispiel: unser ehemaliges Firmengebäude mit sichtbarer Außensirene und Blitzleuchte (aber damals noch funktionslosen Einbruchmeldeanlage), bekam keinen ungegebetenen Besuch, die beiden Nachbarn ohne Sirene aber gleich mehrfach).
Ob die Außensirene nun heult oder nicht, ist relativ egal (vom Gesetzgeber her darf sie das eh nur 3 Minuten lang, die Blitzleuchte darf zum Rückstellen des Alarm durch Befugte weitermachen), aber wie ja schon einige Vorredner schrieben, schreckt die Sirene schon durch ihre bloße Anwesenheit den einen oder anderen (Gelegenheits-)Einbrecher oder Beschaffungskriminellen ab, weiterhin erleichtert die blitzende Leuchte nach einer Alarmauslösung den Interventionskräften (Wachdienst bzw. Polizei) das Auffinden des korrekten Objektes. Auch der Nutzer weiß bereits beim Nachhausekommen Bescheid, dass irgendetwas Alarmrelevantes vorgefallen sein muss (das sollte er aber auch bereits umgehend nach Alarmauslösung durch seinen Wachdienst bereits erfahren haben!) und wird sich entsprechend vorsichtiger seinem Haus nähern und sich sein Bedienteil genauer anschauen.

Ein Polizeieinsatz nach einem begründeten Alarm kostet in Deutschland grundsätzlich nichts - nur die Definition für "begründet" ist manchmal etwas weit gefasst. Mancher Einsatzleiter möchte eindeutige Aufbruchspuren an Türen oder Fenstern oder eingeschlagene Scheiben sehen, andere drücken trotz Ausbleiben derartiger Spuren innerhalb ihres Ermessensspielraums ein Auge zu, wenn so ein Alarm vom jeweiligen Objekt nicht alle zwei Wochen auftritt, und lassen dann keine Rechnung erstellen usw. usf.. Und ob ein Falschalarm nun durch menschliches (der berechtigte Nutzer selbst war zu blöd zum Bedienen oder der Errichter hat etwas 'übersehen' bzw. wurde vom Nutzer finanziell ausgebremst) oder technisches (z.B. Melderdefekt) Versagen ausgelöst wurde, ist der Polizei vollkommen egal.
Eventuelle Kosten für einen 'blinden Alarm' muss übrigens der Anlagenbetreiber tragen, d.h. wenn du eine fremde Sirene heulen hörst und daraufhin die Polizei rufst, die dann am Objekt nichts Relevantes außer der aktiven Sirene oder Blitzleuchte vorfindet, bekommt der Betreiber die Rechnung und nicht du. Kann der Betreiber aber nachweisen, dass jemand mutwillig diesen Alarm ausgelöst hat, darf er natürlich den Verursacher (versuchen,) in Regress (zu) nehmen!

Den Vorschlag mit der 'Fremdsirene' (also eine kompatible Sirene eines Fremdanbieters zur Verschleierung des eigentlich verbauten Herstellers/Systems) von Toxx finde ich auch immer sehr charmant! Bei verdrahteten Sirenen ist das auch kein großes Problem (an meinen verkabelten Anlagen hängen OAS-R- oder OAS-K-Außensignalgeber von Telenot), bei Funklösungen hingegen aufgrund der herstellereigenen Funkprotokolle schon.

VG Olli

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Für und Wider Außensirene - fdueb - 13-12-2012, 09:55
RE: Für und Wider Außensirene - Ollik - 16-12-2012 18:58



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