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Erfahrungen mit Fehlalarmquellen bei Bewegungsmeldern
03-05-2017, 22:05
Beitrag: #9
RE: Erfahrungen mit Fehlalarmquellen bei Bewegungsmeldern
Das folgende weicht zwar auch von Thema ab, aber ich glaube, du verrennst dich in etwas. Viele Anfänger hier im Forum machen sich Sorgen um die Überlistbarkeit von Einbruchmeldeanlagen.

Aber eine Einbruchmeldeanlage ist immer nur der zweite Schritt. Diese wird erst aktiv, wenn der erste Schritt, die mechanische Sicherung, nicht ausreichend war. Nur die mechanische Sicherung ist eine aktive Sicherung, die elektronische Sicherung ist passiv, da sie nur meldet, das was passiert ist, es aber nicht verhindert.

Ich weiß jetzt nicht, ob es in deinem Fall um eine freiwillige oder geforderte Anlage geht. Nur bei einer geforderten Anlage hat die Anlage auch Einfluss auf die Haftung. Wenn wir jetzt mal von einer Anlage ausgehen, die als Auflage einer Versicherung verbaut wird, gibt es einen Mindeststandard, den die Komponenten, aber auch der Errichter, Betreiber und evtl. andere Stellen einhalten müssen. Wenn die Anlage richtig projektiert, errichtet und gewartet wurde, scharfgeschaltet war und einen Einbruch nicht erkannt hat, wird die Versicherung dennoch zahlen, da es keine Fahrlässigkeit des Betreibers oder Errichters war. Wenn der Errichter nicht ordentlich gearbeitet hat, muss die Versicherung des Errichters oder der Errichter selbst zahlen, wenn die Anlage nicht ordentlich gewartet wurde, zahlt der Warter, wenn du nicht scharfgeschaltet hast, zahlst du. Wenn die Leitstelle pennt, zahlt die Leitstelle. Wenn der Mindeststandard nicht eingehalten wurde, liegt es am Ende beim Betreiber.

Auf deine Frage bezogen bedeutet das, dass ein überlisteter Bewegungsmelder egal ist, weil dann schon die Mechanik überlistet worden sein musste und, wenn es richtig umgesetzt wurde, außerhalb deiner Möglichkeiten lag, so dass es am Ende ein Schaden für die Versicherung ist.

Ich hatte in einem Jahr dreimal den Fall, dass in jeweils eines unserer Objekte eingebrochen wurde, mit massiver Gewalteinwirkung, vorher wurde das Objekt ausgekundschaftet und tote Winkel der Bewegungsmelder entdeckt. Da die Anlage aber nach den für uns geltenden Richtlinien gebaut und gewartet wurden, hat die Versicherung die Schäden reguliert. Ein mittlerer fünfstelliger Betrag für entwendete Ware und ein niedriger sechsstelliger Betrag für Gebäudeschäden, nur in einem Objekt.

Und man braucht keine Glasscheibe, um Bewegungsmelder außer Gefecht zu setzen. Wenn man die Möglichkeit hat, das Objekt vorher aufzusuchen, reden wir von einem kleinen Gegenstand, etwas größer als zwei C-Zellen, kostet 2€ und die Benutzung sowie das Ergebnis fallen nicht auf. Ist nur eine Möglichkeit, gibt sehr viele.

Im Vorfeld muss auch das Objekt vom Fachmann für spontane Eigentumsübergänge ausgekundschaftet werden. Dafür sollte man im Objekt gewisse Bereiche ausweisen, die für Kunden/Gäste/Besucher , Bereich die für selbige in Begleitung eines Mitarbeiters, Bereiche die nur für alle Mitarbeiter und Bereiche die nur für bestimmte Mitarbeiter zugänglich sind. Weder ein Kunde/Gast/Mitarbeiter noch der gemeine Mitarbeiter haben z.B. was in Server- oder Technikräumen zu suchen oder dem Archiv der Personalabteilung. Also wenn jetzt jemand das Objekt aufsucht, dürfte er gar nicht wissen, wo er hin muss.

Was Lichtschranken angeht, lass es sein, die sollte man nur für Spezialfälle einsetzen, die sich außerhalb des Handbereichs befinden.
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RE: Erfahrungen mit Fehlalarmquellen bei Bewegungsmeldern - 5624 - 03-05-2017 22:05

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