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Errichter werden
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13-12-2017, 16:00
Beitrag: #20
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RE: Errichter werden
Da ist deine zitierte NAV, welche jedoch bei einem Alarmanlagenerrichter nicht zum Tragen kommt. Das ist nicht sein Gechäftsfeld.
Bewegt er sich innerhalb seines Kerngeschäftes und das sind nunmal nicht die Errichtung von Zählerplätzen oder kompletten Elektroinstallationen, so darf er dies ausführen. Um allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, sind in unseren bauseitigen Leistungen immer die Sstandorte 230V bauseits vorzurichten. Bei der Eintragung unserer GmbH sowohl im Handelsregister als auch bei der zuständeiigen IHK gab es da keinerlei animositäten. HWK hat nicht interessiert, da wir nicht ausbilden können. Hierzu fehlt mir die entsprechende meisterliche Quaifikation im Elektrogewerk. Ich habe meinen Meister im vorbeugendne Brandschutz und hier, man merke auf, hat die hier erworbene Qualifizierung Elektrofachkraft ausgereicht. Verstehe wer will, ich habs schriftlich. Natürlich arbeiten wir nicht ausserhalb des Niederspannungsbereiches mit eingeschränkten 230V auf der Netzteilseite. Hier haben IHK und HWK unser eingereichtes Konzept geprüft und freigegeben. Hier spielen auch die Gebühren bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eine gehörige Rolle. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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