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KfW Förderung von EMAs
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12-04-2019, 21:25
Beitrag: #40
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RE: KfW Förderung von EMAs
(12-04-2019 18:00)sudwind schrieb: - Infraschall-Alarmanlagen sind nicht förderfähig.Die Druckluftpumpen sind glücklicherweise auch zuvor noch nie förderfähig gewesen, da diese die grundlegenden Normen nicht erfüllen und auch in Zukunft nicht erfüllen werden. (12-04-2019 18:00)sudwind schrieb: - Wir fördern nun auch bestimmte Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.Auch hier gillt, dass diese die DIN EN 50131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 erfüllen müssen. Das gleiche für die Melder. Somit ist das meiste, in den Markt geworfene DIY Smart Home Geraffel weiterhin nicht förderfhähig. (12-04-2019 18:00)sudwind schrieb: - Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt.Stellt sich die Frage, wie die KFW im Nachgang zu dieser weißen Entscheidung gekommen ist. ![]() @ Marianne Sommer: Das ein Fachunternehmen entsprechende Zertifizierungen nachweisen muss, wird nicht genannt. Daher gehe ich davon aus, dass die KFW nun verstärkt Anträge bzw. die dafür ausführenden Unternehmen sporadisch überprüft, ob es sich hier nur um einen Vertreter oder wirklich um jemand fachkundigen handelt. Einbruchmeldeanlagen - Videoüberwachung - Perimeterschutz - Sicherheitsnebel
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