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Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
03-01-2022, 11:49
Beitrag: #13
RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen
Ich würde es juristisch so argumentieren, dass sich die 3 Minuten aus der Kombination folgender drei Dinge ergibt:

§22 BImSchG: "(1) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass [...] nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden". I.V.m. §3 BImSchG "(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, [...] erhebliche Belästigungen für [...] die Nachbarschaft herbeizuführen."

VdS 2300: Laufzeit der Sirene zwischen 20 und 180 Sekunden (mir nicht im Volltext vorliegend)

Sowie die folgende Fragestellung, die sich aus §22 BImSchG ergibt: Was ist das erforderliche Mindestmaß? Warum reichen drei Minuten nicht als das maximal erforderliche Mindestmaß zur Belästigung der Nachbarschaft angeblich nicht, wenn dies bei VdS-Anlagen ausreicht? Aus welchem Grund wäre eine längere Sirenenlaufzeit dringend erforderlich?

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RE: Gesetzliche Bestimmungen für Außensirenen - AaronK - 03-01-2022 11:49



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