Pandora Elite V2 Alarmanlage Region Frankfurt
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29-08-2021, 09:26
Beitrag: #12
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RE: Pandora Elite V2 Alarmanlage Region Frankfurt
Grundsätzlich sind die Frequenzen nach §55 TKG nur den Betreibern zugeteilt - die dafür ja teuer bezahlt haben. Die Nutzung eines Repeaters ist somit nur dem Netzbetreiber gestattet. Die Inbetriebnahme auch eines Repeaters ohne Lizenz wird gemäß den Vorschriften des § 149 TKG in Verbindung mit § 55 Absatz 1 TKG mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10 000 Euro geahndet.
Inwiefern eine Genehmigung des Inhabers des Frequenzbands ausreicht (wenn es eine Einzelzuteilung ist) statt einer eigenen Lizenz, wäre ne interessante Fragestellung, und müsste tatsächlich mal mit denen und der BNetzA abgeklärt werden. Aber wahrscheinlich geben die Netzbetreiber so oder so keine Genehmigung. In der Praxis: Wenn du einen Repeater vernünftig betreibst und er außerhalb deiner privaten Räumlichkeiten nicht mal mehr messbar ist, gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn von außen oder Nachbarwohnungen nichts messbar ist, ist es für die BNetzA so oder so nur schwer nachweisbar und wahrscheinlich wird's dann eh geduldet. Ist ja nicht so, dass die BNetzA absolute Unmenschen sind - es geht denen ja auch primär darum, Störungen zu vermeiden. Wer das anders sieht, wie @peter, kann ja gerne mal die BNetzA fragen. Ehemals Inhaber von KM Sicherheitstechnik Aktuell: Technik und Planung bei www.plusalarm.de - Hier privat unterwegs. - |
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