Telenot cryplock Leser an easy 200
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14-01-2023, 16:43
Beitrag: #17
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RE: Telenot cryplock Leser an easy 200
@Fraggel: Du hast zwar jetzt umfangreich die Sachlage dargestellt, aber eine wirklich passende Antwort habe ich auf meine Frage noch nicht lesen können (oder ich bin zu blöd)
Zitat:(gemäß Handbuch Anschaltung)hatte ich bereits in meinem Beitrag # 12 erwähnt. Aber alleine die Technische Beschreibung beinhaltet schriftlich und bildlich wie eine Anschaltung des "Reader 1/2, Out (+)" auszusehen hat. In der "Präambel" der Technischen Beschreibung ist zu lesen, dass ... "Das Dokument ist Bestandteil des Produktes ...", (wenn Bestandteil, dann auch Bestandteil des C-Zertifikats, DIN EN 50131-1, VDE 0833 und der Polizei-Notrufrichtlinie) "Die Technische Beschreibung umfasst detaillierte Erklärungen zu Projektierung, Montage, Installation, Parametrierung, Bedienung, Wartung und zum Service des Produktes.", "Bestimmungsgemäße Verwendung Das Produkt ist ausschließlich für die hier beschriebene Verwendung konzipiert und konstruiert. Das Produkt ist eine Einbruch- und Überfallmelderzentrale entsprechend der Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien der VdS-Klasse C, DIN EN 50131-1, VDE 0833 und der Polizei-Notrufrichtlinie. Es dient dazu, ein Einbruchmeldesystem aufzubauen, für das zusätzliche Komponenten notwendig sind (z. B. Melder, Schalteinrichtungen, Bedienteile). Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch. Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund von Fehlgebrauch sind ausgeschlossen." Da werden die Juristen schon für entsprechende Auslegung sorgen ... Wenn ich Millionärin wäre und hätte eine richtig teure Sammlung wertvollster Gemälde (ausschließlich Exemplare von Vincent van Gogh, Pablo Picasso, Claude Monet, Leonardo da Vinci, Michelangelo Buonarroti, Salvador Dalí, Albrecht Dürer, ...) würde meine Versicherung eine VdS-C, SG6 Anlage und Ausstattung fordern. Die verbaute Gefahrenanlage (Zentrale, Melder, Bedienteile/Schalteinrichtung) hat entsprechend passende Zertifikate (VdS-C). In der technischen Beschreibung und im Anschaltehandbuch sind 8 Adern dargestellt, die die Verbindung zwischen Zentrale und der Schalteinrichtung darstellen. Ist durch das Auflegen von nur 4 Adern die Anlage immer noch nach VdS-C, SG6 errichtet oder nicht An irgendeinem Tag muss ich mit Bestürzung feststellen, dass meine Galerie ausgeräumt ist und kontaktiere die Versicherung. Die wird natürlich alles tun, um nicht für den Schaden aufkommen zu müssen ... Um hier überhaupt der "schüffelnden" Versicherung keinen Ansatzpunkt zu liefern, wäre es - so schätze ich mal - dem ausführenden Errichter wohler, wenn er zur Schalteinheit sämtliche 8 Adern aufgelegt hätte. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Sache vor Gericht geht und die beauftragten Anwälte das bis zur letzten Instanz ausfechten. Die eine Seite will nicht zahlen, die andere nicht leer ausgehen. Der Errichter: Ein-Mann-GmbH. ... und wie so oft, wird es dann auf einen Vergleich hinauslaufen. Hoffe, dass dies jetzt nicht in den Bereich der Rechtsberatung geht, denn so was soll/darf hier nicht stattfinden. Wir sind vermutlich schon weit weg von der eigentlichen Frage des Fragestellers, aber genau dieses Drumherum macht für mich das Forum interessant. Denn ich könnte mir vorstellen, dass - ähnlich wie durch das Funkgateway und DSS2 - die ursprüngliche C-Anlage eine Abstufung erhält, wenn von irgendwelchen Vorgaben abgewichen wird bzw. anders als vorgegeben (Anschaltehandbuch) gearbeitet wird. Im o. g. Beispiel geht es zwar um hohe Sachwerte, bei einer BMA mitunter um Menschenleben ... Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! |
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