Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
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03-03-2023, 07:10
Beitrag: #1
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Rechtliches: Archivierungsdauer der Aufnahmen und kenntlichmachen der Anlage
Hallo zusammen,
ich nutze insgesamt 8 Kameras bei mir. 4 Davon sind IM Haus und überwachen von innen die Flure und alle bodentiefen Fenster wo jemand einsteigen könnte. 4 Kameras sind außen und überwachen den Hauseingang, die Terrasse die West und Nordseite des Hauses, also die gesamten Außenanlagen. Was ich bereits gemacht habe ist an meinen Fenstern im UG diese Aufkleber angebracht, die auf Überwachungskameras hinweisen. Meine Archivierungsdauer ist auf 100 Tage eingestellt. Meine Frage ist, wie ich es richtig mache um DSGVO konform zu sein. Wie lanfge darf meine Archivierungsdauer maximal sein? Was muss ich noch tun, um meine Anlage hinreichend kenntlich zu machen? Vielleicht reichen die Aufkleber nicht? Was die Kameras im Haus angeht, diese werden denke ich anders behandelt als die außen, richtig? MfG laurooon |
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