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Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
03-12-2023, 13:06
Beitrag: #1
Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister
Hi,

Angenommen, eine Person ist als Hausmeister bei einem Unternehmen beschäftigt.
Dort gibt es eine EMA/BMA, die jedoch nicht baurechtlich vorgeschrieben ist. Die Anlage ist lediglich auf einen Wachdienst aufgeschaltet.
Nun ist vor längerer Zeit der ehemalige Errichter abgesprungen und es macht niemand die Wartung.

Der Hausmeister stammt beruflich aus der Sicherheitstechnik-Branche. Er hat die Branche verlassen, weil er keine Lust mehr auf Baustelle und überregionale Arbeitseinsätze hatte.
Die älteren, dort verbauten Anlagen kennt er aber noch und ist fachlich fit.

Der Hausmeister könnte die Anlage also technisch betreuen und die ganze Arbeit erledigen. Eigentlich ist es besser, wenn er es macht, als wenn gar nichts gemacht wird. Es braucht dann nur noch jemanden, der dann mal ein paar Stichproben macht und dann ein offizielles Protokoll unterschreibt.

Der Hausmeister hat die alten Inspektions / Wartungsprotokolle mit Excel "Nachgebaut", und die Wörter "Inspektion" und "Wartung" gegen "Begehung und Funktionsprüfung" sowie "Instandhaltung" ersetzt und dann praktisch die Wartung durchgeführt und alles eingetragen.

Könnte das irgendwie Probleme für den Hausmeister geben?

LG
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Instandhaltung/Wartung EMA/BMA durch den Hausmeister - Kalandris - 03-12-2023 13:06

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