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Zwangsläufigkeit bei intern scharf
27-10-2013, 23:26
Beitrag: #8
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  VdS hat mit Internalarm ja mal überhaupt nichts zu tun Wink Sobald du einen Externsignalgeber verwendest solltest du _theoretisch_ nach dem Pflichtenkatalog ÜEMA der Pol. arbeiten. Dort ist eine Zwangsläufigkeit gefordert, die bei Internprogrammen in der Regel keine Beachtung findet / finden kann.
Da hast du natürlich Recht. Wenn´s der Kunde möchte, schreibt der Cheffe das ins Protokoll.
In dem Protokoll der Kripo steht ja auch "verzögert"

(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  Da ich selten (fast nie) im privaten Bereich Bereich arbeite wird der Internalarm unserer Anlagen meist als Ersatz für einen Tagalarm verwendet.

Auch ne Möglichkeit Smile


(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  Edit: Wie ich es bei mir zuhause gelöst habe:

Ich schalte das Internprogramm nur nachts ein, wenn ich schlafe. Damit sind alle Melder außerhalb des Schlafzimmers intern scharf. Die Schaltung erfolgt nicht über ein Bedienteil sondern benutzerfreundlicher (auch für abendlichen Besuch Wink ) über einen Schlüsselschalter auf Augenhöhe direkt an der Schlafzimmertür. Mit zwei LED zur Statusanzeige. So wird man beim Verlassen des Schlafzimmers direkt durch die rote LED auf den Zustand hingewiesen. Alarmiert wird über einen Signalgeber im Schlafzimmer, der dann "deutlich leiser als bei einem Feueralarm" gesteuert wird. Über einen Überfalltaster kann ich einen Externalarm absetzen.

Klingt gut! Verständlich für jeden Big Grin
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RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf - Alarmstrippe - 27-10-2013 23:26

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