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Gesetzliche Rauchmelderpflicht
04-10-2007, 12:54
Beitrag: #1
Gesetzliche Rauchmelderpflicht
Immer wieder kommt die Frage was ist eigentlich dran an der Rauchmelderpflicht.
Antwort ja, es gibt sie. Die Regelung für die Übergangszeit ist aus unserer Sicht, bei rund 600 Toten jährlich durch Brand, zu großzügig ausgelegt.
Nachstehend ein paar Auszüge aus den entsprechenden Gesetzen.
Die Produkte sind natürlich auch in unserem Shop erhältlich.

Gesetzliche Rauchmelderpflicht Deutschland (Stand Januar 2007)

Einbaupflicht für Neubauten:Saarland seit 02/2004
Einbaupflicht für Neubauten und Bestandsbauten:
Schleswig-Holstein seit 12/2004 bis 12/2009
Mecklenburg-Vorpommern seit 02/2005 bis 12/2009
Hamburg seit 06/2005 bis 12/2010
Hessen seit02/2005 bis 12/2014
Rheinland-Pfalz seit12/2003 bis 12/2012

In den anderen Bundesländern gibt es Ankündigungen bzw. Diskussionen über die Einbaupflicht von Rauchmeldern.

Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Dezember 2004)
§ 52 Wohnungen
(7) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Hamburger Bauordnung (Dezember 2005)
§ 45 Wohnungen
(6) In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchmeldern auszurüsten.

Landesbauordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(tritt voraussichtlich ab 1. September 2006 in Kraft)
§ 48 Wohnungen
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.
In der DIN-Norm 14676 sind die Anforderungen an Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern geregelt. Gemäß vorstehender DIN dürfen nur Rauchmelder nach DIN EN 14604 eingesetzt werden.
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Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Werner - 04-10-2007 12:54
RE: Gesetzliche Rauchmelderpflicht - Werner - 20-01-2008, 22:21

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