Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
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19-05-2015, 18:15
Beitrag: #1
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Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
Hallo zusammen,
Ich bin auf dieses Forum, durch Eingabe des Betreff-Textes in Google, gestoßen. Es gibt einen Beitrag in diesem Forum zum Thema <Einbruch trotz Alarmanlage>. Die Anlage war wohl ordnungsgemäß scharfgeschalten und es gab auch keine Fehlermeldungen. Dennoch wurde eingebrochen und kein Alarm ausgelöst! Jetzt zu meiner Frage: Kann in solch einem Fall der Verkäufer bzw. die Sicherheitsfirma für den entstandenen Schaden (gestohlene Wertgegenstände) haftbar gemacht werden? Wie ich gelesen habe gibt es einige Fachleute in diesem Forum welche selbst Alarmanlagen vertreiben bzw. installieren. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank und Gruß aus dem Schwarzwald |
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Nachrichten in diesem Thema |
Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Gernico - 19-05-2015 18:15
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Time_to_wonder - 19-05-2015, 19:19
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Alarmservice-Hamburg - 19-05-2015, 20:30
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Time_to_wonder - 19-05-2015, 20:43
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Ollik - 19-05-2015, 20:38
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - evertech - 20-05-2015, 20:00
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Gernico - 27-05-2015, 19:13
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Time_to_wonder - 27-05-2015, 22:51
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