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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 16:36
Beitrag: #7
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
Klingt hart und unmenschlich zusammen. Nur ich habe mir persönlich abgewöhnt mit Leuten über gesetzlich vorgegebene Sicherheitsvorschriften elends lang zu diskutieren. Die erste Frage die nämlich ein Richter dem Sachverständigen stellt ist; Wie hätte das vermieden werden können? Und genau darauf möchte ich nie das mein Name genannt wird.Cool
..
Eigentlich bist ganz direkt gesagt selber schuld an der Misere. Du bist von Anfang an einen Kompromiss eingegangen und das ist immer ein Fehler der Gutmütigkeit in dem Glauben zu sein ein Anderer ist genauso wie man selbst. Am Ende hat es dich doch immer wieder gewurmt wenn du auf den Lüftungskanal und die Heizraumtür geguckt hast. Es ist und bleibt eine unbeantwortete Frage der Sicherheit die endlich mal abzuklären ist. Was auch von Verantwortungsbewusstsein zeugt.
Definition von Kompromiss:
Ist die Verzerrung und oder Verlagerung eines Problems in der Hoffnung die daraus resultierende Eskalation nicht mehr zu erleben.
...
Die Sache hat aber einen vollen Vorteil für dich. Zukünftig wirst du bei geschäftlichen Dingen vorausschauend schon besser agieren und dich vor noch größerem Schaden bewahren als diese sachmermal Lappalie welche ja momentan nicht existenzbedrohend ist. Rolleyes
..
Schreib mal was rausgekommen ist bei dieser Angelegenheit .
Gruß
evertech

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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Nachrichten in diesem Thema
Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - evertech - 13-07-2015 16:36



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