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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
13-07-2015, 22:44
Beitrag: #19
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür
(13-07-2015 21:44)Ollik schrieb:  Eine Frage hätte ich da allerdings doch noch: du schriebst, deine Tür würde nicht rauchdicht schließen, weil über der Tür/an der Decke Kabelkanäle verlaufen - beträgt deine Deckenhöhe nur 2,13m oder sind die Kanäle so riesig, das kein Platz mehr über der Tür bleibt oder ist deine Tür 'gefühlte' 3m hoch??? Huh

Viele Grüße
Olli

Ne die Deckenhöhe ist knapp unter 3 m, muss morgen mal genau nachmessen.

Die Tür von der ich die ganze Zeit spreche, wurde in die Etage eingebaut, um meine Räume von dem Heizungsraum und einem weiteren Raum zu trennen. Es befindet sich alles in einem Flur, meine Eingangstür vor Kopf und die Heizungstür daneben.

Eine auf ca. 2,5m runter gezogene Leichtbaudecke begrenzt das ganze zur Decke. Darunter verlaufen eine Million Kabel. Diese Blödköppe haben einfach die Tür eingebaut, die knapp unter diese Leichtbaudecke reicht und es so gelassen. Den Feuerabschluss nach oben, haben die einfach komplett weggelassen. Dazu kommt noch, dass genau an dieser Stelle das alte Lüftungssystem der vorherigen Kantine durchläuft, was genau in den Heizungsraum reingeht und dann in meinen Korridor.

Dann haben diese Mechaniker die Hörmann Stahltür nach außen aufschlagend eingebaut, wodurch die Scharniere mit den Bolzen außen sind. Ich könnte denen den Hals umdrehen und verfolge derzeit eine Nachbesserung dieser Heimwerkerarbeit!

Kann die Tür eigentlich ausgehangen werden, wenn die Bolzen entfernnt werden. In der Zarge sind doch diese Löcher wo die Krallen der Tür eingreifen?

Gruß Heinz

Ein Bild sagt mehr als tausend Wort ;-)

Ich knipse das mal vor Ort. Dann seht ihr den Sachverhalt viel besser!
Bis morgen - nochmals besten Dank für die guten Ratschläge.
Gruß Heinz
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Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015, 08:08
RE: Gesetzliche Bestimmungen Feuerschutztür - Heinz - 13-07-2015 22:44



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