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Aussensirene nicht erlaubt
19-01-2008, 01:18
Beitrag: #2
RE: Aussensirene nicht erlaubt
Matthias schrieb:Hallo.
Ist eine Aussensirene (mit Blitzlicht) erlaubt/ zulässig, oder unterliegt sie beim Betrieb Einschränkungen?

2. Dauer: In Deutschland darf eine "normale" Sirene/ ein Signalgeber max. 3 Minuten Lärm machen. Deshalb bitte immer die Grenzen einhalten, die in den Einbruchmeldeanlagen meist schon eingestellt sind für den Sirenenausgang.

Hallo Matthias, die zeitliche Begrezung der akustischen Meldung auf max. 3 Minuten (das Blitzlicht kann bis zum Unscharfschalten weitermachen, es soll ja schließlich auch den Interventionskräften eine Orientierung geben) gilt aber auch nur für die Sirenen, die außen am Objekt montiert sind, für die im Objekt montierten Innensirenen (schaffen auch so an die 85-95 db(A) bei 1m Abstand) gelten keine zeitlichen Begrenzungen! Also, wenn es im Objekt keine kleinen Kinder oder gar Haustiere gibt (gerade Hund und Katze reagieren "etwas" gereizt auf die sehr fiese Frequenz dieser Innensirenen - klar, die hören auch viel höhere Töne als wir Menschen), immer den Innensirenenausgang der Zentrale auf Dauer=unendlich einstellen, dann kreischt sie solange, bis der Alarm quittiert wird... Schließlich sollen es die Täter im Objekt schön ungemütlich haben! Bis die alle Innensirenen von der Wand geholt haben, sind sie taub oder es bluten ihnen zumindest die Ohren...

Aber du hast vollkommen Recht, immer und grundsätzlich mit Sinn und Verstand montieren - man muss den Nachbarn schließlich nicht mit Gewalt ärgern...

Grundsätzlich dient heutzutage in den meisten Gebieten der Außensignalgeber (egal, ob mit oder ohne Blitzleuchte) nur noch zur Abschreckung von irgendwelchen Junkies, die auf der Suche nach Bargeld "mal kurz" in ein Haus einsteigen, ohne vorher groß geplant zu haben ("Gehen wir lieber beim Nachbarn rein, da hängt keine Sirene am Haus...") oder eben zur optischen Orientierung der Interventionskräfte (Polizei, Wachdienst oder Feuerwehr); Profi-Einbrecher dürften sich von einer Außensirene nicht mehr abschrecken lassen, schließlich gibt es Mittel und Wege, diese auch ohne Auslösung des Sabotagealarms außer Gefecht zu setzen... Ich sag' nur Bauschaum und Pudelmütze...
Nichtsdestotrotz habe ich nur eine Anlage ohne sichtbare Außensignalgeber laufen: es handelt sich um eine denkmalgeschütze Fassade, deshalb liegen die (akustischen) Signalgeber im Dachüberstand - das dämpft zwar etwas, funktioniert aber genauso gut... Wink

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Aussensirene nicht erlaubt - Matthias - 16-11-2007, 06:53
RE: Aussensirene nicht erlaubt - Ollik - 19-01-2008 01:18



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