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Grundlagenfrage VdS2471
21-08-2015, 22:48
Beitrag: #1
Grundlagenfrage VdS2471
Da diese Frage eher an die Experten hier gerichtet ist:
Hallo Fachexperten,

NGN, ne, schomma gehört?! :-D

Ich steh jetzt gerade in den Vorbereitungen für die Umstellung aller unserer Anlagen von analog, ISDN, GSM oder IP/ISDN auf IP mit Ersatzweg.

Es gibt ja laut 2471 eine klare Forderungen für die A13-Übertragung, es ist ein Ersatzweg über einen anerkannten Übertragungsweg nötig. Bisher war das ja analog oder ISDN, zukünftig wird wohl nichts anderes als der Funkersatzweg bleiben.

Weil die bisherigen Funkersatzwege ja auf CSD aufbauten und auch noch aufbauen, dieses aber wohl auch in nicht allzu ferner Zukunft verschwinden wird, wäre es natürlich schlau, hier auf GPRS/UMTS und damit wieder auf IP zu setzen. Zeitgleich wäre es um längen günstiger.
Zur Zeit habe ich ein Angebot für eine größere Menge Mobilfunkkarten, die ein gewisses Volumen mitbringen, die am Ende mit dem Datenvolumen 1€ teurer sind, als ich jetzt für die CSD-Karten an Grundgebühren bezahle. Im Regelfall liege ich bei den CSD-Aufschaltungen mit den Verbindungskosten zwischen 15€ und 1200€ (Im Schnitt sind es um die 30€).

Weil es sich bei GPRS/UMTS (ich nenn es ab jetzt nur noch A15) auch im IP handelt, wird hier wieder ein Ersatzweg gefordert.

Jetzt habe ich mit unserer Versicherung gesprochen. Der entsprechende Experte für das Thema Sicherungstechnik hat direkt die Kombination aus A13 und A15 abgelehnt und meinte, dass entsprechende Ausnahmeanfragen grundsätzlich abgelehnt werden. Wir sollten zwar auch mal eine Ausnahmeanfrage stellen und eine stimmige Begründung liefern, aber große Hoffnung hat er uns nicht gemacht.

Zeitgleich habe ich mit unserem Errichter gesprochen, zur Umsetzbarkeit bei deren NSL und nach eventuellen weiteren Argumenten für die Ausnahmeanfrage. Ich bekam dann später die Info, dass u.a. laut Telenot eine Kombination von A13 und A15 zulässig wäre und es bei Honeywell wohl schon längere Zeit so umgesetzt wird.

Ich habe dann mal weitergeschaut und mir die vom VdS zertifizierten Übertragungswege angeschaut. Beide interessanten Netzbetreiber, magenta und rot, sind gelistet. Magenta wäre bei uns die A13-Anbindung, also eine Anerkennung wäre nicht nötig, für die DSL-Anschlüsse habe ich da auch nichts gefunden. Interessanter ist da die Anerkennung von Rot:

Anerkennung: G102903
Vodafone-ISDN Netz, Vodafone-GSM Netz, Vodafone-IP Netz, Vodafone-GPRS/UMTS Netz
Verbindungsart Übertragungsweg nach VdS 2471
Bedarfsgesteuert A6, A10, A13, A14, A15
Stehend A13, A14, A15

Demnach wäre eine Übertragung nach A15 bei Rot ein anerkannter Weg und darf damit als Ersatzweg für A13 genutzt werden.

Das Problem war ich jetzt habe, ist dass die Versicherung am Ende immer am längeren Hebel sitzt.

Meine Frage ist jetzt, ob ich A13 mit A15 absichern darf oder nicht. Ich habe jetzt eine Aussage dagegen, eine dafür und eine die man interpretieren kann, wie man will. Habt ihr in dem Bereich schon Erfahrungen sammeln dürfen?

Kleine Anmerkung am Rande: A13 wäre stehend, während A15 bedarfsgesteuert wäre.

So, genug fachgesimpelt.

Angenehme Nacht wünscht euch Thomas
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