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IP Übertragung zum Wachschutzt
30-11-2015, 15:21
Beitrag: #16
RE: IP Übertragung zum Wachschutzt
Hallo trotz Zeitmangel mal wieder ins Forum geschaut. So langsam machts Spaß.
Bei allen Respekt vor den Fachkollegen:
Zitat:
Dann hast du ein Riesen Problem, dir fehlt der primäre Übertragungsweg. Funkwege dürfen nur in Klasse A, also nur im Heimbereich, alleine genutzt werden. Im gewerblichen Bereich muss der primäre Weg durchgängig kabelgebunden sein, Funk darf nur der Ersatzweg sein. Sprich die ganzen gewerblichen Kunden mit Versicherungsauflage dürfen dein System nicht einsetzen.
Antwort: Na ja, dann bist Du nicht so richtig auf dem laufenden, Das Spielchen zwischen Kunden Errichter geht so: Vor Auftragsrealisierung wird dem Versicherer und dem Kunden das Konzept vorgestellt. Der Versicherer hat natürlich das letzte Wort. Wenn er aber das Konzept des Errichters akzeptiert, dann ist die Sache im Kasten.
Es sind auch Projekte machbar, die ohne Beteiligung der Versicherung laufen, da zählt nur die technische Lösung
Zum Regelwerk DIN VDE ;VdS usw: Die gesamte Normierung ist z.Zt. im Umbruch. Die Geschichte mit dem drahtgebunden Übertragungsweg stimmt schon deshalb nicht mehr , weil im IP- Zeitalter kein Mensch weiss, wie der reale Übertragungsweg zum Wachschutz beschaffen ist. Ja gehts denn nun via Kabel oder via Richtfunk oder gar via LWL entlang. Es dürfte zum Allgemeinwissen gehören , das die Ära der Punkt zu Punkt Verbindungen mittlerweile Geschichte ist, Standard heute ist der paketvermittelte Übertragungsweg, wo die Daten eben nicht auf dem kürzesten Weg von A nach B geschickt werden, sondern dort da lang, wo gerade Kapazität frei ist und da kann es durchaus so sein, das wenn ich mein Einbruchsignal von Berlin nach Hamburg schicke, dieses schon mal über München läuft, da kann auch gern mal eine Richtfunkstrecke dazwischen sein. Es macht also heutzutage wenig Sinn , auf durchgängig kabelgebundene Wege zu bestehen, diese Situation hatten wir die letzten 20 Jahre. Nochmal: Auch wir holen uns nach wie vor den Segen der Versicherungen
und die sehen den Sachverhalt genauso wie ich, auch der VdS hat die Zeichen der Zeit erkannt und überarbeitet die betreffenden Regelwerke.
Zitat:
Ja, schön. Nur was für eine Pufferzeit hat dein System? Klasse A benötigt mindestens 12h, mehr kann dein System deiner Aussage nach ja eh nicht. Im gewerblichen Bereich müssen es mindestens 60h sein, kann aber auf 30h reduziert werden, wenn der Instandhaltungsdienst ohne den Betreiber das Objekt betreten kann.
Ich hab irgendwann mal für einen einfachen Router mit 12W Aufnahme ausgerechnet, was die USV für eine Akkukapazität benötigt. Das ist nicht ohne, das sind dreistellige Amperestundenzahlen..
Antwort: Mein Übertragungsgerät hat einen Strombedarf, der locker von der EMA mit getragen wird , gerade im gewerblichen Bereich setzen wir eben keine "auf Kante "genähten EMAs ein, sondern das ist schon richtige Technik (Batterien 17Ah),da fällt so ein bischen Peripherie nicht ins Gewicht.
Zitat: Immer wenn euch nix mehr einfällt dann kommt ihr mit Fakten.
Antwort: Genau, aber die Fakten müssen der realen Wirklichkeit entsprechen und nicht irgend einem angelesenen praxisfernen Halbwissen ,(Regelwerke zitieren kann jeder). Als ich 1993 meine erste Vds- Anerkennung gemacht habe, konnte keiner ahnen, wie stürmisch die Entwicklung in der Gefahrenmeldetechnik verlaufen würde.
Nochmal: Jeder kann machen , was er will. Vielleicht sind meine Beiträge dazu gut ,das solche Sprüche wie "dürfen nur, muss nach Vds xxx" vorsichtig gesehen werden müssen.
Also in diesen Sinne: Austausch ist sinnvoll, auch ich bin lernfähig und diskutiere gerne.
Gruß
Armin Geyer
IBAG Systemtechnk
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RE: IP Übertragung zum Wachschutzt - ibag.systemtechnik - 30-11-2015 15:21



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