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Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
19-06-2017, 19:02
Beitrag: #2
RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung
Für das Münchner Umland wird der Preis akzeptabel sein.
Sicherlich kannst du Aufschalten "wo du" willst, das ist wohl grundsätzlich wahr.
Jedoch zeigt die Erfahrung, dass in einer Alarmverfolgung, welche extern einläuft, bei gleicher Alarmverfolgung eines Hauskunden dieser Priorität genießt.
Ist halt so, da können die Billigheimer jaulen wie sie wollen und auch argumentieren wollen, dass das nicht so sein will.
Somit ist deine Anfrage an den VorOrt Dienstleister immer die Bessere Wahl.

Zu den Vertragslaufzeiten: jeder händelt das so wie er will. Da du keine Einrichtungsgebühren gepostet hast, ist das eine Mischkalkulation, andere nehmen schon mal 80 -120 Euro Ersteinrichtung. Hier darfst du dich nicht blenden lassen. Bei einer 2jährigen Vertragslaufzeit kannst du dir rausrechnen, wenn der Werbeträger mit der PN 19,90 aufruft, eine separate Alarmverfolgung nach Richtwerten abrechnet und dann nicht zeitnah genug aufschlägt.

Verpflichtend ist die Hinterlegung des Haustürschlüssels nicht, wir haben mehrere Kunden, die "nur" eine Aussenbegehung gebucht haben, da nicht jeder möchte, dass Hinz und Kunz durch die Wohnung stiefelt. Auch wenn es eher selten ist, da der Schlüssel ja versiegelt gehalten wird und dann auch wieder versiegelt wird.
So ne Nachtwächternummer mit großem Schlüsselbund ist das nun auch nicht.

Das mit dem Abwälzen der Kosten im "Fehlalarmfalle" ist eine Phrasierung, denn auch die Alarmverfolger haben unterschiedliche Qualität. Anscheinend haben Sie entsprechende Erfahrungen. Fakt ist, wenn der Vogel seine Arbeit nicht richtig macht, ist die Firma dran. Fehlalarme müssen dann erstmal bewiesen werden.
Hier trennt sich schnell die Spreu vom Weizen, gerade dann, wenn die entsprechende Alarmanlage richtig projektiert und Parametriert ist.
Mein Tipp wäre für dich: gehe mal direkt an den Standort und lasse den Aussendienstmitarbeiter mal außen vor. Hier bekommst du entweder die gleiche Aussage, was ich nicht glaube, oder es kommt Licht in das Dunkel.
Unsere angeschlossene NSL mit dem zugehörigen Alarmverfolger hat Deutschlandweit Kooperationspartner und arbeitet auch als Kooperationspartner für andere Dienstleister.
Das funktioniert eigentlich sehr positiv. Schwarze Schafe gibt's immer, die über kleines Geld dann eine ebenso kleine Dienstleistung anbieten müssen.
Auch die kochen immer mit Wasser, leider wirst du das erst merken, wenn das Kind im Brunnen liegt.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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RE: Fragen zum Dienstleistungsvertrag für Alarmverfolgung - funkistnichtalles - 19-06-2017 19:02



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