SG1650 alternative Verwendung
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16-09-2019, 17:35
Beitrag: #14
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RE: SG1650 alternative Verwendung
Das steht in der Richtlinie VdS 2300
Jetz kommt noch die gesetzliche Grundlage dazu: Ordnungswidrigkeiten-Gesetz § 117 (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. In fast allen Fällen sitzt der Fehler vor dem Monitor. Gruß Thomas Für die Richtigkeit, meiner Angaben, gebe ich keine Garantie. |
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