SG1650 alternative Verwendung
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20-09-2019, 10:31
Beitrag: #21
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RE: SG1650 alternative Verwendung
Ich habe jetzt mal die Verordnung zur öffentlichen Sicherheit aus meinem Ort angeschaut. Da steht auch nichts von Alarmanlagen. Da eine solche allerdings ein "elektro-akustisches Gerät zur Lauterzeugung" ist könnte der Paragraph aus der Verordnung im Zweifelsfall angewendet werden:
Schutz gegen Lärmbelästigung: §2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass eine ordentlich funktionierende Alarmanlage nicht erheblich belästigt. Werde also 3min Alarmzeit einstellen. |
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