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Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
03-04-2021, 13:08
Beitrag: #1
Shy Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Hallo zusammen,

sitze gerade an der Planung einer Alarmanlage für unser Firmengebäude.
Meine Überlegung ist die Alarmanlage mit Stroboskopleuchten zu kombinieren.
Sobald Alarm auslöst blinken alle Leuchten im Haus so dass einem schlecht wird :-)
Hat jemand Erfahrung damit? Welche Leuchten ( als Einbauleuchten ) gibt es da? Woher bekommt man die?
Wie kann man es am besten umsetzten?

Für Meinungen und Ideen wäre ich euch sehr dankbar.
Lieben Gruß Shy
Dennis Luft
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03-04-2021, 13:24
Beitrag: #2
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Da bewegst du dich auf sehr sehr sehr dünnem Eis, weil das sehr schnell im Bereich Körperverletzung landet.

Zitat:(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Am Ende hast du eine Person im Objekt, die dir alles vollkotzt, nicht mehr rauskommt und dich vielleicht noch verletzt, sobald die die Möglichkeit dazu hat.

Aus dem Grund findet man in dem Bereich nichts oder nicht viel. In der Veranstaltungstechnik wird man fündig, aber das wird nicht hinhauen, weil du da ein gleichbleibendes Intervall hast. Das, was du brauchst, benötigt ein sich ständig variierendes Intervall, um das Sehzentrum aus dem Takt zu bekommen und Wirkung zu entfalten.

PS: Denk auch an z.B. Epileptiker, da wird aus "außer Gefecht gesetzt" schnell "in Lebensgefahr gebracht".
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03-04-2021, 13:32
Beitrag: #3
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Vor solchen Überlegungen setze lieber mehr Energie auf Sorgfältige Planung und Ausführung der Anlage.
Damit steht und fällt jede EMA.
Auch die richtige Auswahl der Zentrale, sowie eine Aufschaltung und ein passender Interventionsplan sind wichtig.

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03-04-2021, 14:44
Beitrag: #4
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Nun, wo muss man nicht noch alles aufpassen um sich nicht in den Bereich einer möglichen Körperverletzung zu begeben Huh

Alleine die Idee fand ich schon amüsant (wenn man das hier so äußern darf ... Cool ). In Verbindung mit einer "Lichtorgel" und einem netten Streichquartett (Vivaldi, Tschaikowski, ...) - natürlich nur für den Stroboskop-Takt, bezüglich Ton das übliche HuiHui.

Zählt es auch zur Körperverletzung, wenn Nebel ausströmen gelassen wird und der Täter wegen verminderter Sicht über eine Verkaufsgondel stolpert und sich hierbei den Hals bricht Huh Vermutlich muss hinsichtlich eines möglichen Nebeleinsatzes ein Schild in 22 verschiedenen Sprachen darauf hinweisen und letztendlich wird ein Anwalt das dann so biegen, dass der Täter (ein Analphabet) das nicht verstehen konnte ... .

Wir sind schon weit gekommen, in unserem good old Germany. Aber vermutlich wird 5624 auch diesmal Recht haben Angel Hier gab es ja auch schon Beiträge, dass zu lautstarke Innensignalgeber bei einem Körperverletzungsdelikt zum Zuge kämen. Sorry, aber in meinen Augen hat keiner was in "meinen heiligen Hallen" zu suchen und wenn einer anderer Ansicht ist, dann sollen ihm zumindest die Ohren weh tun. (Denn das angesetzte Strafmaß tut es wohl eher nicht Big Grin )

Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! Cool
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03-04-2021, 14:52
Beitrag: #5
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Die bessere und effektivere Möglichkeit wird eine normgemäße Schutznebelanlage sein. Nimmt die Sicht, ist zuverlässig, gesundheitlich unbedenklich, kann große Räume füllen. Und alleinig der Verweis darauf, dass es ein nach EN50131-8 zugelassenes System ist, haste vor Gericht schonmal n schönes Argument, wenn man dir dann fahrlässige KV vorwirft, weil der Idiot im Nebel ne Treppe runterfällt, weil er trotz des Nebels ins Gebäude geht. (Wobei ich da eher darauf argumentieren würde, dass ich nicht fahrlässig handele, wenn ich mein Gebäude mit Nebel fülle und ein Idiot trotzdem reinlatscht...)

Such dir am besten nen Errichter, der mit dir ein umfangreiches und vernünftiges Schutzkonzept ausarbeitet. Eine EMA mit Schutznebel, die nicht auslöst, bringt nichts.Big Grin

Zitat:Sobald Alarm auslöst blinken alle Leuchten im Haus so dass einem schlecht wird :-)
Und damit haben wir die Körperverletztung bereits in der Absicht...

Grundsätzlich ist es aber auch gar nicht völlig verboten, einen Einbrecher zu verletzen - solange er dazu einwilligt und es nicht gegen die guten Sitten verstößt (vgl. §228 StGB). Eine Einwilligung kann dabei auch konkludent sein, das heißt durch schlüssiges Handeln. Als Beispiel gibts Reizgassprühanlagen - die sagen dann an, was passiert, bevor es passiert. Das ist okay, weil der Einbrecher, wenn er nicht weggeht, eben durch sein Handeln einwilligt ne Ladung Reizgas in die Visage zu kriegen.

Eine konkludente Einwilligung zur KV bräuchte auf jeden Fall einen Hinweis, den ein Einbrecher sicher wahrgenommen hat. Also ein Schild "Gesundheitsgefahr - Stroboskoplicht bei unberechtigtem Betreten - Lebensgefahr für Epileptiker" (o.Ä.) an jede Tür, jedes Fenster, jeden größeren Lüftungsschacht hängen. Wenn das überall und gut sichtbar hängt, und nur dann, wäre es meiner Rechtsansicht nach so, dass der Einbrecher eine konkludente Einwilligung zur (möglichen) Körperverletzung gibt. Er wurde darüber informiert, dass das passiert und hat sich bewusst in die Gefahr begeben - da gibt es imho keinen Zweifel daran, dass das eine Einwilligung war. Und wenn du keine Tötungsabsicht hast, der Typ aber trotz schwerer Epilepsie (egal ob er von der wusste oder nicht) reingeht und er stirbt dabei, dann ist es KV mit Todesfolge und auch die ist bei Einwilligung nicht rechtswidrig.

Aber wie gesagt: Eine Schutznebelanlage ist mindestens so effektiv, wenn nicht sogar effektiver. Sie ist im Zweifel zuverlässiger weil als Sicherheitstechnik-Anlage nach EN50131-8 geprüft und sie ist gesundheitlich völlig unbedenklich (außer man latscht trotzdem rein und fällt ne Treppe runter, aber so dumm kann man ja eigentlich auch nicht sein).

Auf die aktive Abwehr durch Sachen, die auf körperliche Unversehrtheit gehen, würde ich allerhöchstens bei besonders schützenswerten Gegenständen gehen. Also beispielsweise ein Reizstoffsprühgerät, das bei ausgelöster EMA auslöst, wenn jemand eine Lichtschranke vor nem wertvollen Gemälde durchschreitet. Das ganze natürlich gekennzeichnet, mit Ansage usw.
Auch die vorhergehende Hürden (mechanische Sicherheit, ausgelöste EMA, Schutznebel im Zugangsbereich) sollten eine gewisse Stufe erreichen, bevor man auf solche Maßnahmen setzt.

Zitat:Zählt es auch zur Körperverletzung, wenn Nebel ausströmen gelassen wird und der Täter wegen verminderter Sicht über eine Verkaufsgondel stolpert und sich hierbei den Hals bricht
Jain. Eine Schutznebelanlage hat keine Absicht jemanden zu Verletzten, folglich wäre es maximal fahrlässige Körperverletzung. Wenn der Schutznebel bspw. ohne Hinweisschild erst verzögert auslöst und die Person im Gebäudeinneren erst überrascht wurde, dann wäre das wohl als fahrlässige KV zu werten. Läuft der Typ trotz Nebel rein oder weisen Schilder auf die Nebelanlage hin, dann eher nicht.

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03-04-2021, 15:45
Beitrag: #6
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Das ist eben die Sache zwischen übermäßigem Lichteinsatz und einer Nebelanlage. Nebelanlagen sind explizit für den Einsatzzweck gedacht und müssen sich auch in einem gewissen Rahmen bewegen. Also die darf nur bei scharfer Anlage auslösen, muss voll betriebsbereit sein bei scharfer Anlage und muss unverzögert auslösen.
Das Ziel der Anlage ist auch, das Betreten des Objekts zu verhindern, weil wenn man nicht sieht, überlegt man eher dreimal, ob man wirklich reingeht.

Aus dem Grund sind akustische Signalgeber in der Lautstärke begrenzt. Technisch ist es kein Problem, dass man lautere Signalgeber produzieren kann, aber ab einer gewissen Lautstärke ist die Körperverletzung nicht mehr abwendbar. Dass alternierende Töne eingesetzt werden, ist ebenfalls eine Schutzmaßnahme. Bei einem konstanten Ton besteht auch hier wieder die Gefahr, dass Schäden zurückbleiben.

Reizgasanlagen sind wieder so eine Sache. Die verwendeten Stoffe darin sind offiziell nur zur Tierabwehr erlaubt. Die "legitime" Nutzung wird über die Notwehr ermöglicht. Daher ist der Einsatz gegen Personen grundsätzlich eine Körperverletzung. Wenn man sich selbst im Objekt befindet und damit eine potentielle Gefahr für das eigene Wohl besteht, kommt man halbwegs aus der Sache raus (da wäre dann auch die Sache mit der optischen Abwehr oder sogar eine Selbstschussanlage möglich), aber sobald es nur um Sachwerte geht, überlegt man sich nach einem solchen Einsatz sicher mehrfach, ob es das Wert war, wenn eine Person, auch wenn diese eine negative Intention hatte, nachhaltig schädigt.

Ein Warnhinweis legitimiert meiner Meinung nach keine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, jemandem zu schaden, egal ob es zum Schutz vor Sachwerten ist oder aus reiner Boshaftigkeit.

Investier das Geld in eine gute Mechanik, markiere/dokumentiere deine Sachwerte und sichere Sachen, die einen hohen ideelen Wert haben, gut ab. Eine Einbruchmeldeanlage bleibt eine Einbruchmeldeanlage. Sachen sind ersetzbar, Leben nicht.
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03-04-2021, 15:50
Beitrag: #7
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Hm, dann muss ich bald noch ein Schild anbringen "Achtung Nüsse, Lebensgefahr!", wenn ich Snickers im Haus hab und der Einbrecher ne Nussallergie?

Irgendwo muss man auch mal ne Grenze ziehen. Da ist das Verletzungsrisiko bei einer Nebelanlage deutlich größer als bei nem bischen Stroboskoplicht. Dann muss man auch die AS270 Innensirene verbieten oder eine Innenblitzleuchte, die können genauso Schäden erzeugen.
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03-04-2021, 16:39
Beitrag: #8
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Auch wenn mir - mangels Masse - die Erfahrung in rechtlichen Angelegenheiten fehlt, darf ich auf die Binsenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ verweisen, die gefühlt immer häufiger an deutschen Gerichten anzutreffen ist, denn eine hundertprozentige Gewissheit einen Rechtsstreit auch tatsächlich zu gewinnen - oder zu verlieren - kann und wird es aufgrund der in Artikel 97 des Grundgesetzes verankerten richterlichen Unabhängigkeit nie geben. Lightbulb

... dann noch einige Gummiparagraphen die je nach Standpunkt/Auslegungssache/... gezogen und gedehnt werden ... und fertig ist das für den Normaldenkenden nicht nachzuvollziehende Urteil. Auf geht´s in die nächste Instanz. Angel Der Rechtsschutz macht´s möglich.

Zwar konnte ich die tatsächliche Lautstärke nicht messen, aber lt. Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei. Daher: Herzlich willkommen bei uns im Treppenhaus. Die Akustik stimmt Tongue . Gerne hätte ich ja dämmende Teppiche ausgelegt, aber dem Richter werde ich dann glaubwürdig vermitteln können, das die betagten Mitbewohner entsprechende Teppiche als Stolperfallen "missbrauchen" würden, weshalb darauf "leider" verzichtet werden musste. Hoffentlich wird der dann nicht noch abwägen wollen, wie oft die Alten und wie oft die Einbrecher bei uns ein- und ausgehen. Ganz unwahrscheinlich ist auch das sicher nicht Rolleyes

Schönes Osterfest Euch allen Heart

EDIT: Ist von Velleman. Wird vermutlich alles in Übersee produziert und entsprechend gelabelt. @ssb: Hast PN.

Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! Cool
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03-04-2021, 16:40
Beitrag: #9
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
War ja klar, dass wieder einer kommt, nicht versteht, was gemeint ist und übertreiben muss. Also für dich sind diese ganzen Warnhinweise in den Anleitung abgedruckt?

Zitat:Da ist das Verletzungsrisiko bei einer Nebelanlage deutlich größer als bei nem bischen Stroboskoplicht.

Es geht hier darum, dass explizit etwas konstruiert werden soll, was einem Menschen schaden soll. Lebensmittel gehören nicht dazu. Bei einer Nebelanlage kann man sich noch entsprechend verhalten, um schadenfrei aus der Sache herauszukommen, sei es durch Nicht-Betreten des Objekts, oder wenn man bereits im Objekt ist, an der Stelle, an der man steht, stehen bleiben und auf die Auflösung des Nebels warten.

Das was der TO haben will, stammt aus dem Bereich der weniger tödlichen Waffen (nicht tödliche Waffen gibt es nicht bzw. sind dann keine Waffen). Es ist also darauf ausgelegt, Menschen durch Schäden, egal ob bleibend oder nicht, von etwas abzuhalten. Wenn es ein normales Stroboskop wäre, was eine gleichbleibende Frequenz nutzt, dann wäre der Einsatz in den meisten Fällen harmlos (ich sage mal, dass z.B. Epileptiker hier dann ausgeklammert werden müssten, so wie in deinem Schnickers-Fall die Allergiker). Aber dann wären die Stroboskope nur Effektbeleuchtung und hätten null Wirkung. Wenn dieses nämlich anders wäre, dürften die bei z.B. Veranstaltungen gar nicht eingesetzt werden. Und ich weiß, wovon ich rede, ich habe früher mit den 1,5kW und 3kW Stroboskopen gearbeitet. Bin weder blind noch doof im Kopf davon geworden.

Zur AS270: Ja, wie jedes akustische Gerät kann die Schäden hervorrufen, aber dazu muss man schon sehr lange direkt mit einem Ohr an der Sirene im Objekt bleiben. Für die Blitzlampe, die du erwähnt hast, gilt das gleiche wie oben, nur dass deren Leistung so gering ist, dass es absolut nichts bringt (ich glaub die haben 1W oder so).
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03-04-2021, 17:45
Beitrag: #10
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
(03-04-2021 16:39)Martina H. schrieb:  Zwar konnte ich die tatsächliche Lautstärke nicht messen, aber lt. Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei.

Genau sowas habe ich vor Monaten gesucht, aber erfolglos. 125dB zu 110 dB wäre annähernd dreimal so laut. Habe gerade mal bei Monacor vorbei gesehen und fand dort eine AS-122 und AS-145, die beide mit 117db gekennzeichnet sind. Welches Modell setztest Du ein (Exportversion?).
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03-04-2021, 17:47
Beitrag: #11
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:Reizgasanlagen sind wieder so eine Sache. Die verwendeten Stoffe darin sind offiziell nur zur Tierabwehr erlaubt.
Absolut falsches Halbwissen! Die Tierabwehrspray-Sache bezieht sich nur auf Pfefferspray, nicht auf CS-Gas. Die Anlagen nutzen aber eben kein Pfefferspray, sondern BKA-geprüftes CS-Gas, welches als Waffe gegen Menschen zulässig ist!

(Gibt wahrscheinlich wegen Umgehen der Einstufung als Waffe auch CS-Gas-Sprays, die als Tierabwehrspray deklariert sind, aber das ist hier ja nicht das Thema.)

Zitat:Daher ist der Einsatz gegen Personen grundsätzlich eine Körperverletzung.
Das ist es natürlich auch bei als Waffe gegen Menschen zugelassenem CS-Gas. Wink Alles ist Körperverletzung, was jemanden verletzt - wenn ich es mit der Absicht nutze ihn zu verletzten oder fahrlässig handle.

Zitat:wird über die Notwehr ermöglicht
Oder eben über §228 StGB. Da brauchts dann auch keine Angemessenheit, es darf nur nicht sittenwidrig sein oder Tötungsabsicht haben, weil es dann eben keine KV mehr wäre. Man kann nicht mir sagen, dass es keine konkludente Einwilligung ist, wenn dir ein Lautsprecher sagt "Achtung - Treten Sie zurück! Reizgas-Sprühanlage wird aktiviert!" (am besten in Deutsch und Englisch), es entsprechende Warnschilder gibt mit Piktogramm und du weitergehst statt zurückzutreten... Das lass ich mir erst sagen, wenn der BGH anderweitig urteilen würde.

Zitat:Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei
Und weiter? Solange du nicht gerade länger danebenstehst, passiert da noch nix. Big Grin

Zitat:Ein Warnhinweis legitimiert meiner Meinung nach keine Einrichtung, die darauf ausgelegt ist, jemandem zu schaden, egal ob es zum Schutz vor Sachwerten ist oder aus reiner Boshaftigkeit.
Kommt halt drauf an. Ich denke als Bestandteil eines gesamtem Konzepts und klarer Warnung als letzte Ebene zum Schutz besonderer Sachwerte oder des eigenen Lebens ist das absolut okay, wenn wir von als Waffe erlaubtem CS-Gas reden. Wenn zum Beispiel jemand anfängt mit nem Asphaltschneider die Tür deines Panicrooms zu attackieren oder jemand irgendein nicht nur finanziell wertvolles Originalstück aus nem Museum stehlen will, ist es mehr als angemessen dem ne Ladung CS-Gas in die Visage zu hauen. Nur sind wir da eben nicht mehr in dem Bereich, der im üblichen Privat- oder Gwerbebereich vorkommt... Da reden wir von Bereichen, wo Grad 4 Anlagen verbaut sein sollten und die Mechanik wahrscheinlich stabiler ist als mein ganzes Haus. Pauschal jedem Einbrecher ne Ladung CS-Gas ins Gesicht zu hauen ist mehr als nur fragwürdig, das ist klar.

Dazu bin ich ganz ehrlich: Einem Einbrecher, der davor gewarnt wurde, dass das passieren wird, wenn er nicht sofort abhaut, zum Schutz von Sachwerten ne Ladung CS-Gas ins Gesicht zu drücken halte ich für meinen Geschmack für nichts, was fernab jeder Angemessenheit liegt... Aber ich sehe keinen Grund, warum man Körperverletzung begehen sollte und durch das Reizgas eventuell Interventionskräfte gefährdet, wenn man auch einfach ne Nebelanlage installieren kann.

Zitat:Dann muss man auch die AS270 Innensirene verbieten oder eine Innenblitzleuchte, die können genauso Schäden erzeugen.
Die blitzen in einem festen Muster, mit geringer Leistung... Wo sollen die Schäden erzeugen? Naja, doch... Die AS270 wenn du so nah rangehst, dass du Schmerzen hast und da stehen bleibst Big Grin

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03-04-2021, 19:07
Beitrag: #12
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Das ist wieder so ne typisch deutsche Diskussion.
Mach einfach ein Schild hin: Bei Betreten Lebensgefahr. Das bildet alles ab.
Mach ich öfters, wenn kleine Gadgets, so nenne ich das, vorhandene Mechanische und technische Sicherung unterstützen.
Die Diskussion der Verhältnismässigkeit hatte ich schon mal, das sind jedoch Profilierungsneurotiker. Meine zuständige Staatsnwaltschaft wird regelmässig in Konzepte mit eingebunden.
Auf Konzerten hast du desöfteren mit kollabierenden Personen zu tun, bei Einbrüchen oder Hausfriedensbrüchen eher weniger.
Ich für meinen Teil baue sowas ohne Nachfrage ein, informiere jedoch Alarmverfolger und Einsatzkräfte klar in der Weise, dass das Betreten des Objektes mit scharfgeschalteter Anlage dies und das Szenario hervorruft.
Das mit hätte hätte Fahrradkette setze ich als Totschlagsargument komplett als inszeniert.
Wenn was passiert, kommen immer zwei ins Spiel. Der definerte Hinweis auf eine Gefahrensituation hat jeden abzuhalten, das Objekt unbefugt zu betreten.
Macht er es dennoch, hat er die Konsequenzen zu tragen und ist in jedem Falle in der vorsätzlichen Fahrlässigkeit. Da muss der Anwalt erstmal was draus konstruieren können.

meine klare Empfehlung: machen.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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03-04-2021, 19:11
Beitrag: #13
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Wenn die Monacor-Innensirene gemeint sein sollte, müsste das die SAG-122 sein, wenn ich mich nicht irre. Hat auch ein rotes LED-Array als Blitze oben drauf. Ein 'nettes' Teil, gerade in gefliesten Treppenhäusern oder so...Angel

VG Olli

(03-04-2021 17:45)ssb-security schrieb:  
(03-04-2021 16:39)Martina H. schrieb:  Zwar konnte ich die tatsächliche Lautstärke nicht messen, aber lt. Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei.

Genau sowas habe ich vor Monaten gesucht, aber erfolglos. 125dB zu 110 dB wäre annähernd dreimal so laut. Habe gerade mal bei Monacor vorbei gesehen und fand dort eine AS-122 und AS-145, die beide mit 117db gekennzeichnet sind. Welches Modell setztest Du ein (Exportversion?).
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03-04-2021, 19:47
Beitrag: #14
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
(03-04-2021 19:11)Ollik schrieb:  Wenn die Monacor-Innensirene gemeint sein sollte, müsste das die SAG-122 sein, wenn ich mich nicht irre. Hat auch ein rotes LED-Array als Blitze oben drauf. Ein 'nettes' Teil, gerade in gefliesten Treppenhäusern oder so...Angel

VG Olli

(03-04-2021 17:45)ssb-security schrieb:  
(03-04-2021 16:39)Martina H. schrieb:  Zwar konnte ich die tatsächliche Lautstärke nicht messen, aber lt. Beschreibung ist Monacor mit 125 dB Schalldruckpegel (in 1 m) recht gut dabei.

Genau sowas habe ich vor Monaten gesucht, aber erfolglos. 125dB zu 110 dB wäre annähernd dreimal so laut. Habe gerade mal bei Monacor vorbei gesehen und fand dort eine AS-122 und AS-145, die beide mit 117db gekennzeichnet sind. Welches Modell setztest Du ein (Exportversion?).

Tatsächlich, wird mit 122dB und sogar 12V Betriebsspannung angegeben.
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03-04-2021, 22:27
Beitrag: #15
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:Mach einfach ein Schild hin: Bei Betreten Lebensgefahr. Das bildet alles ab.
Das halt schwierig... Eine konkludente Einwilligung muss halt schon gezielt erfolgen, d.h. mit §228 StGB, der rausfällt, ist man damit schonmal um eine Argumentationsgrundlage, warum es nicht rechtswidrig sein kann, ärmer. Und jetzt wirds halt kompliziert: Wo der §228 StGB nur verlangt, dass es nicht sittenwidrig sein darf, muss beim rechtfertigenden Notstand - übriggebliebene Grundlage - eben auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden...

Zitat:Meine zuständige Staatsnwaltschaft wird regelmässig in Konzepte mit eingebunden.
Nicht jede Staatsanwaltschaft ist die bei euch zuständige. Okay, die Staatsanwaltschaft hier arbeitet gefühlt gar nicht oder so langsam, dass es wahrscheinlich verjährt ist, bevor die ne Anklage erhoben haben.

Zitat:Ich für meinen Teil baue sowas [...] ein
Womit du dich halt auch selber in ne Schussbahn begeben kannst. Aber wie gesagt: Ich bin da grundsätzlich schon dabei - und hätte auch nix dagegen wenn in Deutschland scharfe Selbstschussanlagen unter Beschilderung und Ansage erlaubt wären* oder man leichter an ne WBK kommt um sein Eigentum und sich selber notfalls mit scharfen Waffen zu verteidigen. Klar hat ne WBK auch ein Risiko... Aber mal ehrlich: Sportschütze kann auch jeder werden, d.h. solange man die selben Bedingungen wie bei Sportschützen für ne generelle WBK nutzt und halt vielleicht die Lagerbedingungen etwas lockert (geladene Waffe in Waffenschrank erlauben)... Das wäre ein minimales Risiko für die Gesellschaft.

Aber es ist halt alles schnell ein juristisches Risiko, was über Schutznebel hinausgeht und aktiv eingreift. Und in den USA sind wir - zum Teil leider, zum Teil zum Glück - halt auch nicht.

Aber man sollte es halt auch nicht übertreiben. Wenn ich so was wie Selbstschussanlagen gut heiße, dann ist natürlich klar, dass man jedem die Möglichkeit geben sollte seine falsche Lebensentscheidung zu bedenken, bevor er an- oder erschossen wird. Ich halte es für wichtig sein Eigentum schützen zu dürfen, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass die meisten Leute an der Front auch nur verdammt arme Schweine sind, die ihre Familie ernähren wollen und dabei von kriminellen Banden aus Osteuropa ausgebeutet werden... Ist halt auch nicht fair, den Leuten dann unnötig und absichtlich zu schaden, wenn man sie bereits ohne Angriff auf die körperliche Unversehrtheit abschrecken kann. Aber wer sich halt nicht anders abschrecken lässt und gewarnt wurde... Den Leuten gegenüber Selbstjustiz zu propagieren ist halt nicht nur der Rechtsstaatlichkeit halber Sch**** - die sind am Ende nicht das echte Problem und deren Tod juckt auch keinen in den Banden, die finden genug neue Leute. Das echte Problem sitzt im Hintergrund.

Aber unscharfe Selbstschussanlage mit Platzpatronen zur Wildschadensabwehr sind auch ne nette Möglichkeit ungebetene Gäste zu (v)erschrecken. Und das ohne juristisches Risiko. Schutznebel und laute Knalle aus so nem Ding, da haut dir jeder Einbrecher wahrscheinlich schneller ab als du gucken kannst. Big Grin Nur Auslösen ist halt net so einfach, weil die Dinger mechanisch ausgelöst werden per Draht, gegen den das Wild läuft. Aber mit nem kleinen Motor, der von der EMA angesteuert wird, möglich.

* dass die Dinger halt zum Eigenschutz noch bevor sie losschießen vielleicht irgendeine immer sicher auslösende Signalisierung von sich geben sollten oder so, ist n anderes Thema - ein unwahrscheinlicher technischer Defekt an der EMA der dafür sorgt, dass man sich selber durchlöchert, wäre unpraktisch

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03-04-2021, 22:50
Beitrag: #16
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Arrow So, und jetzt bitte wieder auf den Boden der Tatsachen bzw. des Normalen zurück, es ging ja um ein Stroboskop-Geflackere und nicht um Platzpatronen oder gar scharfe Munition Exclamation

Wir wollen doch nicht, dass der Fragesteller womöglich noch "aufrüstet" und realitätsbezogen sollten die Vorschläge/Vergleiche dann doch irgendwie sein, oder Huh

Immer daran denken: Jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wobei die Schwierigkeit ist, das schwächste Glied als solches zu erkennen, bevor es andere erkannt haben! Cool
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03-04-2021, 23:10
Beitrag: #17
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Zitat:auf den Boden der Tatsachen bzw. des Normalen [...] Stroboskop-Geflackere und nicht um Platzpatronen
Der Vorschlag war absolut ernstgemeint und ist im Gegensatz zu Stroboskop-Licht, das sogar die Absicht der Körperverletzung verfolgt, absolut legal?? Ich kann dir die genaue waffenrechtliche Angelegenheit nicht sagen, aber die Dinger haben eine PTB-Nummer und sind entsprechend als Schreckschusswaffe(evtl hat das auch nen anderen waffenrechtlichen Begriff, idk?) absolut legal.

Ohne Warnhinweis sind wir eventuell wie beim Schutznebel in nem Bereich, der im Worst Case noch zur fahrlässigen KV werden könnte (jemand stürzt vor Schreck ne Treppe runter oder so), aber mit Warnhinweis wäre sogar das Risiko gebannt.

Beispiel zu nem Medienbericht, dass die Dinger legal sind: https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/...-Passanten
(Wobei die Darstellung nicht ganz richtig ist im Artikel, weil er das Ding eben ganz sicher nicht "gebaut" hat. Der Bau der kompletten Anlage wäre illegal, da auch Schreckschusswaffen nicht selber gebaut werden dürfen. Die Montage einer PTB-Schreckschuss-Selbstschussanlage dagegen ist absolut legal.)

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03-04-2021, 23:57
Beitrag: #18
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
https://www.youtube.com/watch?v=iv2emJDlqRk Diese habe ich schon vor Jahren bei einem Ziegenwirt verbaut, der Probleme mit freilaufenden Hunden hatte. War äußerst effektiv und ist absolut legal. Sie sollten allerdings nicht wie im Video verwendet, sondern in 2 bis 2,5m Höhe angebracht werden, da man ja beim Hund keinen bleibenden Schaden hinterlassen will. Außerdem ist die Anwendung immer mit dem Emissionsschutz der Gemeinde abzugleichen.

siehe auch hier
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04-04-2021, 00:03
Beitrag: #19
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
Kommen wir doch mal auf den Ursprung des TE zurück.
Aus meiner Sicht wäre das die Nebelanlage. Das ist legal, wird auch oft in Spielotheken oder Juweliergeschäften etc. eingebaut, ist bewährte Technik und zuverlässig. Sogar Kaufhäuser benutzen das in ihren Schmuckabteilungen.
Ist auf jeden Fall wirksamer wie ein Stroboskop geflacker oder CS Gas. Ich weiß nun nicht, wie groß der Raum ist, aber wieviel davon willst du da versprühen?

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04-04-2021, 17:56
Beitrag: #20
RE: Alarmanlage mit Stroboskopleuchten kombinieren
(03-04-2021 13:24)5624 schrieb:  Da bewegst du dich auf sehr sehr sehr dünnem Eis, weil das sehr schnell im Bereich Körperverletzung landet.
Also wenn man schon einen Einbrecher erschießen darf, glaub ich nicht das eine Stroboskoplampe juristisch gefährlich werden kann.

Prinzipiell ist in Deutschland erstmal alles erlaubt, was nicht verboten ist und selbst eine Selbstschußanlage hat wohl die größte Hürde das Waffen und Munition in geschlossenen Behältnissen gelagert werden müssen und nicht die Körperverletzung oder Tötung eines Einbrechers.
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