Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
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19-04-2021, 09:38
Beitrag: #12
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RE: Rechtliche Situation für Errichter bei Kameraeinstellung
jetzt mal den Teufel nicht an die Wand, so einen Auftrag wie du beschrieben hast, gibts doch nicht alle Tage. 99,9 % der Auftraggeber sind doch lernfähig und lenkbar.
Der Rest, die via DIY alles selbst lösen, braucht uns ja nicht tangieren. Es ist halt so, dass man auch als Gewerbetreibender gesetz- und normenkonform arbeiten muss. Das unterscheidet den Schmitt vom Schmittle. Bevor ich mir was ans Bein binde, was mich ausbremst, wende ich mich den Kunden zu, die es wert sind. Den Kundentyp aus deiner Anfrage braucht kein Mensch. Zu deiner Versicherung: keine Gewerbehaftpflicht übernimmt Leistungen aus Straftatbeständen. Is mir nicht bekannt. Meine übernimmt aber auch grobe Fahrlässigkeiten. Aber keinen Vorsatz. Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung! Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe) |
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