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Was ist erlaubt?
19-09-2021, 15:24
Beitrag: #1
question Was ist erlaubt?
Hallo Liebe Community,

Ich habe eine frage, Google hat mir leider nicht weiter geholfen.
ich wohne in einem Mehrfamilien Haus und in der obersten Etage. Gegenüber von meiner Wohnung ist ein Nachbar und der Treppenaufgang ist auf seiner Seite. HIER DAS BILD

Wie hänge ich die Kamera am besten auf, dass es Legal ist und ich keine angst vor Konsequenzen haben muss?

Vielen dank im voraus! Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Beste Grüße
Maximilian
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19-09-2021, 15:55
Beitrag: #2
RE: Was ist erlaubt?
Gar nicht! Rechtlich gesehen brauchst du von allen Personen, die aufgenommen werden die Zustimmung. Das gilt auch für Postboten, Handwerker etc.
In der Theorie hast du also keine Möglichkeit, das Treppenhaus zu überwachen (da öffentlicher Raum).

Wenn dein Nachbar jedoch der Überwachung zustimmt, wird kaum jemand etwas dagegen sagen (auch wenn es rechtlich immer noch illegal bleibt).
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19-09-2021, 15:58
Beitrag: #3
RE: Was ist erlaubt?
(19-09-2021 15:55)Kalli1505 schrieb:  Gar nicht! Rechtlich gesehen brauchst du von allen Personen, die aufgenommen werden die Zustimmung. Das gilt auch für Postboten, Handwerker etc.
In der Theorie hast du also keine Möglichkeit, das Treppenhaus zu überwachen (da öffentlicher Raum).

Hey!

Ja das war mir soweit bewusst. Da ich aber nicht den Flur aufnehmen möchte, sondern wirklich rein die Tür dürfte das ja eigentlich kein Problem darstellen oder?
Sonst würden die Fußmatten ja z.B. auch nicht auf Privatenboden liegen?
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19-09-2021, 16:00
Beitrag: #4
RE: Was ist erlaubt?
Kommt darauf an, was du mit der Kamera bezwecken willst.
Willst du nur wissen, wer vor deiner Tür steht, dann bleibt nur noch ein Montageplatz über der Tür des Nachbarn.
Von deiner Tür aus ins Treppenhaus wäre absolut unzulässig.
Du kannst deine Tür überwachen, das Treppenhaus und den Eingang des Nachbarn auf keinen Fall.
Dabei ist es jedoch nicht erlaubt Personen aufzuzeichnen. Wenn du das nur mit einem Monitor machst welcher rein zur Information dient, wer vor der Tür steht ist es kein Problem.
Auf jeden Fall, um Ärger vorzubeugen, würde ich vorher mit dem Nachbarn darüber sprechen.

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19-09-2021, 16:04
Beitrag: #5
RE: Was ist erlaubt?
(19-09-2021 16:00)peteralarm schrieb:  Kommt darauf an, was du mit der Kamera bezwecken willst.
Willst du nur wissen, wer vor deiner Tür steht, dann bleibt nur noch ein Montageplatz über der Tür des Nachbarn.
Von deiner Tür aus ins Treppenhaus wäre absolut unzulässig.
Du kannst deine Tür überwachen, das Treppenhaus und den Eingang des Nachbarn auf keinen Fall.

Danke erstmal für deine Antwort!
Meine Idee war die Kamera über die Tür zuhängen, da die sowieso nur ein relativ kleines Sichtfeld hat, wäre dem entsprechend nur die Tür und ein teil des Bodes sichtbar.

(Es gibt auch noch die Möglichkeit zu schwärzen)

Liebe Grüße
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19-09-2021, 16:50
Beitrag: #6
RE: Was ist erlaubt?
Zitat:Gar nicht! Rechtlich gesehen brauchst du von allen Personen, die aufgenommen werden die Zustimmung. Das gilt auch für Postboten, Handwerker etc.
In der Theorie hast du also keine Möglichkeit, das Treppenhaus zu überwachen (da öffentlicher Raum).
Wie kommst du auf einen solchen Schwachsinn? Gemäß DSGVO reicht der Hinweis üblicherweise aus, sofern man das mit irgendeinem Rechtfertigungsgrund (berechtigtes Interesse) rechtfertigen kann. Mietrechtlich bzw. wohneigentumsrechtlich benötigt es aber das Einverständnis aller Eigentümer und Bewohner des Objekts. Deinem Argument nach müsste ja vor jedem Supermarkt jemand stehen, der mich vorm reingehen nach der expliziten Einwilligung befragt. Und öffentlicher Raum ist das Treppenhaus auch nicht, sondern maximal halböffentlich, aber eben mit mehreren Leuten mit Nutzungsrecht, womit eine Überwachung nur mit Einverständnis aller Bewohner zulässig ist.

Zitat:Du kannst deine Tür überwachen
Und selbst dafür wäre das Einverständnis aller Bewohner und Eigentümer erforderlich, zumindest zum Aufzeichnen. Bei einer reinen Video-Türklingel oder Video-Türspion sieht es anders aus - das Ding darf dann aber a) nicht aufzeichnen und b) i.d.R. nur über die Klingel aktiviert werden. Wobei bei nem Türspion ohne Fernübertragung dürfte auch das aktivieren von innen okay sein - mit Fernübertragung würde ich das schon wieder anzweifeln.

Zitat:(Es gibt auch noch die Möglichkeit zu schwärzen
Das kann helfen die nötigen Genehmigungen zu bekommen als Argument, reicht sonst aber nicht aus, weil der Überwachugnsdruck trotzdem existiert und es für außenstehende nicht nachprüfbar ist, ob die Maskierung nicht entfernt wurde. Eine physikalische Maskierung mit Klebeband, welches sich farblich abhebt, hingegen wäre wohl regelmäßig als zulässig und den Überwachungsdruck nehmend (weil jederzeit erkennbar, dass noch dran) anzusehen.

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19-09-2021, 17:33
Beitrag: #7
RE: Was ist erlaubt?
(19-09-2021 16:50)KMsicherheitstechnik schrieb:  
Zitat:Du kannst deine Tür überwachen
Und selbst dafür wäre das Einverständnis aller Bewohner und Eigentümer erforderlich, zumindest zum Aufzeichnen.

Ich hatte ja dazugeschrieben überwachen ja, aufzeichnen nein Wink

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19-09-2021, 17:58
Beitrag: #8
RE: Was ist erlaubt?
Moin,

Türspion raus - Kamera rein. https://www.pearl.de/mtrkw-3259-tuerspion-kameras.shtml Muss man ja nicht jedem erzählen. Im "Ernstfall" hast Du Bilder. Und bevor da alle ihr Einverständnis gegeben haben bist Du da als Mieter(?) längst wieder ausgezogen.

Viel Erfolg

Andreas
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19-09-2021, 18:28
Beitrag: #9
RE: Was ist erlaubt?
Danke für die Zahlreichen antworten.

Leider würde der Türspion nicht infrage kommen, da ich gerne HomeKit Secure Video Kompatibilität haben möchte.
Da ich in der letzten Etage bin, reicht dann die Einverständniserklärung von dem gegenüberliegen Nachbarn aus? Bzw man würde ihn ja garnicht sehen, wenn nur die Tür gefilmt werden würde?

Oder mal anders gedacht, wenn ich einen Sichtschutz aus Plastik so über die Kamera anbringe, dass sie nur die Tür von oben filmen kann?
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19-09-2021, 19:44
Beitrag: #10
RE: Was ist erlaubt?
Zitat:Ich hatte ja dazugeschrieben überwachen ja, aufzeichnen nein Wink
Wie gesagt: Bei allem mit Fernübertragung würde ich da auch eine Verpflichtung sehen, insbesondere weil es für den außenstehenden auch nicht überprüfbar ist, was im Hintergrund passiert. Lediglich eine originale Videotürklingel ohne Aufzeichnungsfunktion, die nur auf Klingeln angeht, sowie ein Türspion der nur von hinter der Tür in Person zum sehen aktiviert werden kann, ist in der Regel ohne Einverständnis zulässig.

Das Problem ist hier der Überwachungsdruck: Bei einer Videotürklingel, die nur nach Klingeln aufzeichnen kann, oder einem unveränderten Videotürspion ohne AUfzeichnungsmöglichkeit, existiert deutlich weniger Überwachungsdruck als bei ner Videokamera mit Fernübertragung, selbst wenn kein Aufzeichnungsgerät dran hängt.

Zitat:Da ich in der letzten Etage bin, reicht dann die Einverständniserklärung von dem gegenüberliegen Nachbarn aus?
Datenschutz- und besitzrechtlich ist das ne sehr spannende Frage, ob es ausreicht, wenn der Nachbar im selben Stockwerk sein okay gibt. Nur wird die wohl keiner garantiert beantworten können solange es kein höchstrichterliches Urteil gibt - dazu sind das Detailfragen, die definitiv als Rechtsberatung gelten und maximal als Nebentätigkeit bei Beauftragung als Errichter von uns ohne Verstoß gegen das RDG beantwortet werden dürften.

Aber zumindest wird es in der Praxis niemanden jucken, sofern der Nachbar auf der selben Etage (der bestenfalls ja nicht mal gefilmt wird), sein okay gibt und auch ggf. Reinigungskräfte der hausverwaltung kein Problem damit haben. Weil wer verwirrt sich sonst überhaupt nach da oben, damit er überhaupt von der Kamera erfährt?

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19-09-2021, 21:06
Beitrag: #11
RE: Was ist erlaubt?
Stell ein Bild rein dass deine Seite zeigt. Eventuell geht da was links von der Tür. Somit wäre nur dein Eingangsbereich im Bild und die Cam zeigt offensichtlich erkennbar für jeden dass die Videoüberwachung nur seitlich zur Tür besteht.

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
—-
Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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20-09-2021, 06:22
Beitrag: #12
RE: Was ist erlaubt?
Hi,

je nach dem, was Du mit der Kamera bezwecken willst (den Grund hast Du ja bisher erfolgreich nicht genannt) ist eine Kamera, die von oben guckt, (sorry) Unfug.
Weil, da guckst Du der Person auf die Perücke/Kapuze oderwasweissich, mehr nicht.
Erkennen etc. fällt damit schonmal aus....

Grüße
ToWo
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27-09-2021, 09:41
Beitrag: #13
RE: Was ist erlaubt?
(19-09-2021 21:06)evertech schrieb:  Stell ein Bild rein dass deine Seite zeigt. Eventuell geht da was links von der Tür. Somit wäre nur dein Eingangsbereich im Bild und die Cam zeigt offensichtlich erkennbar für jeden dass die Videoüberwachung nur seitlich zur Tür besteht.

Hey! Danke dir.
Also du meinst einfach so dass man dann auf die Wand schaut und nur die Tür + Wand sieht, richtig?


Liebe Grüße
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27-09-2021, 13:26
Beitrag: #14
RE: Was ist erlaubt?
Genau, das war mein Gedanke.

11.Gebot:
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