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Werbeaussagen - was darf, was nicht?
18-10-2021, 03:16
Beitrag: #1
Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Nachdem ich nun die letzten 25 Std. meine Internetseite neu aufgelegt habe (gefühlt waren es 5), bin ich bei meiner Recherche auf folgenden Text bei einem Alarmanlagenhersteller gestoßen.
Ohne diesen vorab zu benennen, möchte ich Euch um Eure Meinung bitten, ob diese Aussage in dieser Form nicht Wettbewerbswidrig ist.

Zitat:

"Echtes Wohlfühlen ist, wenn die eigenen vier Wände sicher sind – und das rund um die Uhr. Entscheiden Sie sich jetzt für eine smarte und geprüfte Alarmanlage von ..... Denn nur mit ihr sind Sie immer zuverlässig und garantiert geschützt und können Smart-Home-Funktionen steuern."


Klartext: Nur diese Anlage schützt garantiert, wurde von irgend wem geprüft und kann Smarthome integrieren.

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18-10-2021, 04:37
Beitrag: #2
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Moin,

mach Dir nicht zu viele Gedanken. Deine Marktbegleiter machen ihres und du deines. Nach 30 Jahren kann ich berichten das es fast nur Empfehlungen sind die einem weitere Kunden bringen. Und die bekommst Du mit gut gebauten und funktionierenden Anlagen. Für eine professionelle Werbefirma kann man sicher Geld ausgeben - aber die Seiten sehen alle gleich aus :-(

Viel Erfolg

Andreas
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18-10-2021, 07:56
Beitrag: #3
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Ich sehe da kein Problem - lies' den Satz mal mit der Betonung auf "mit" statt auf "ihr" Wink ...
Im Klartext: nur mit der Alarmanlage bist Du geschützt (ohne eben nicht).

Mich interessiert ja eher das "zuverlässig und garantiert", daher wüsste ich jetzt gern den Hersteller.
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18-10-2021, 08:12
Beitrag: #4
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Meiner Ansicht nach ist deine Frage so gestellt, dass ein Beantworten relativ schnell gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Nur um das mal kurz anzumerken.

Ansonsten halte persönlich die Formulierung für problematisch, gehe aber fast davon aus, dass genannter Hersteller die Texte für die Landing-Page ihrer Stützpunkt-Partner in Bezug auf sowas hat rechtlich prüfen lassen. Ich stimme dir aber absolut zu, dass die Formulierung den Eindruck erweckt, dass eine Alarmanlage des genannten Herstellers zwangsläufig besser ist als jede andere und als einziges Produkt auf dem Markt eine Smarthome-Integration kann.

Wobei man sich trotzdem immer die Frage stellen sollte, ob selbst wettbewerbsrechtliche Bestände, auch immer direkt ne anwaltliche Abmahnung wert sind. Am Ende sieht es dann nämlich so aus, dass jeder nach Kleinigkeiten sucht, um jeden abzumahnen. Und glaub mir: Möglichkeiten deine aktuelle Webseite abzumahnen gibt es durchaus... Ich schreib's dir mal per PN falls du Inhalte der aktuellen Webseite in die neue übernimmst und trete das hier nicht breit, weil meine Fresse, um sicherzustellen, dass du keinen kleinen Wettbewerbsverstoß hast musst du schon locker zwei Anwälte über die Webseite gucken lassen. Ich wette, dass man auch bei mir irgendwas finden wird, was nicht uneingeschränkt mit Wettbewerbsrecht in Einklang ist oder zumindest juristisch streitbar wäre.

Wenn natürlich jemand massiv lügt oder in Onlineshops für Endkunden Netto-Preise macht und damit Privatkunden ködert oder als Kleinunternehmer nicht drauf hinweist, dass die Preise ohne MWSt sind und darüber dann bspw. Geschäftskunden ködert obwohl der Nettopreis bei dir niedriger wäre, dann ist es imho auch absolut okay das abzumahnen wegen Unterlassungsanspruch durchsetzen, aber bei vielen Dingen sollte man sich das durchaus überlegen.

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18-10-2021, 08:24
Beitrag: #5
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
(18-10-2021 07:56)Funkalarmprofi schrieb:  Ich sehe da kein Problem - lies' den Satz mal mit der Betonung auf "mit" statt auf "ihr" Wink ...
Im Klartext: nur mit der Alarmanlage bist Du geschützt (ohne eben nicht).

Mich interessiert ja eher das "zuverlässig und garantiert", daher wüsste ich jetzt gern den Hersteller.


Dann lies das noch mal mit einem Phantasienamen, den ich nun für die zuvor verwendeten Pünktchen einsetze:

"Entscheiden Sie sich jetzt für eine smarte und geprüfte Alarmanlage von Hutzelputz. Denn nur mit ihr sind Sie immer zuverlässig und garantiert geschützt und können Smart-Home-Funktionen steuern."

Also geht das nicht mit z.B. Lupus, oder Daitem, usw.

Vergleichbare Aussage:

"Entscheiden Sie sich jetzt für einen soliden und geprüften Volvo, denn nur mit ihm fahren sie immer zuverlässig zwischen Köln und Frankfurt und sind garantiert geschützt und können dabei das Radio bedienen."

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18-10-2021, 08:41
Beitrag: #6
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
(18-10-2021 08:24)ssb-security schrieb:  Dann lies das noch mal mit einem Phantasienamen, ...

Bleibt das selbe ... der Hersteller sagt ja nichts anderes, als das man nur mit einer Alarmanlage geschützt ist - ohne Alarmanlage wäre man eben nicht zuverlässig geschützt.

Wie gesagt - ich persönlich sehe da kein Problem.
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18-10-2021, 08:59
Beitrag: #7
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Naja, dass ist aber schon extrem kreativ.

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18-10-2021, 09:02
Beitrag: #8
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Zum Glück ist der Begriff Smart Home nicht definiert. Das schalten von Relais per App groß als Smart Home zu propagieren ist eigentlich auch irreführend.
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18-10-2021, 09:30
Beitrag: #9
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Wenn man auf die Internetseiten der Hersteller geht, finden sich Aussagen, die würde ich mich niemals trauen zu verwenden. Da gibt es z.B. einen mit D am Anfang, der behauptet Technologieführer zu sein. Die sind ja ganz sicher gut, vielleicht sogar sehr gut, aber Technologieführer Huh

Im Gegenzug wäre es mal interessant zu erfahren, wie diese mit Installateuren umgehen, die sich einer Verfehlung schuldig machen.

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18-10-2021, 12:53
Beitrag: #10
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
Zitat:aber Technologieführer
Naja, je nach Modell schon. Ich mein Funk in zwei Frequenzbändern wie beiden kleineren Modellen genannten Herstellers kann z.B. auch Silentron (übrigens ein recht interessantes System auf den ersten Blick von dem ich bis vor ein paar Tagen vorher nichts gehört hatte), aber an den Funk der Top-Anlage des Herstellers mit D kommt halt kein mir bekanntes Produkt ran. Ich biete den "Technologieführer" ja selber nicht an, aber ich denke in der Hinsicht ist die Bezeichnung des Herstellers mit D gar nicht so verkehrt.

Zitat:Das schalten von Relais per App groß als Smart Home zu propagieren ist eigentlich auch irreführend.
Wahre Worte. Klar du kannst über das Touchbedienteil und Relais wunderbar Schaltfunktionen ausführen und damit das Smarthome integrieren, aber als eigenständiges Smarthome nutzen. wird schon eher schwer. Aber Smart Home ist halt alles, was mehr ist als der klassische Schalter - wahrscheinlich ist schon ein zentraler Taster der per klassischer elektrischer Verkabelung alle Rolläden runterfährt "Smart Home". Big Grin

Wenn man sich überlegt, dass die meisten modernen Smarthome-Systeme auch nur eine Funktion können und kaum eine gute gesamte Automatisierung ermöglichen... So weit ist T......t da nicht weg. Wenn ich mir überlege, was ich mit Homematic kann und was die meisten 0815-Consumer-Smarthomes können. Klar die haben ne geile App und Sprachsteuerung - aber meinen Alltag richtig erleichtern können se nicht.

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18-10-2021, 14:23
Beitrag: #11
RE: Werbeaussagen - was darf, was nicht?
^wenn man auf alle Werbeversprechen hereinfallen möchte, käme man aus dem Abmahnen nicht mehr raus.
Viel wichtiger für mich als kreativen Dienstleister ist die Tatsache, dass ich mich nicht vor deren Karren spannen lasse (oder lassen muss), meine eigenen Dinge kreativ umsetze und mich der Technologieführer, Allesbesserkönner, Werbeversprechungsverdrehern dahingehend entkomme, dass ich im Falle des Falles nicht mit in die Sch...e gerissen werde.
Reisserische Werbeversprechen haben auf informativen Websites nichts verloren.
Hier gehts um Information, Kommunikationsaufbau und Vorabinfos.
Alles andere ist über Websiten nicht generierbar, abgesehen von den Leuten, die eh als Luftpumpen klassifizierbar sind.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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