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Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
20-11-2022, 11:39
Beitrag: #1
Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Wenn die Basisplatine einer MB-Secure das Zeitliche segnet, können die zusätzlich gekauften Lizenzen auf die neue Basisplatine übertragen werden? Die Zusatzlizenzen müssen ja wohl nicht neu gekauft werden, oder?

Ich habe hier eine MB-Secure hier mit verschiedenen Lizenzoptionen. Alleine die Zusatzlizenzen übersteigen die Kosten der Basisplatine deutlich. Alle Lizenzen natürlich schick mit Papierzertifikat und allem.
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20-11-2022, 11:54
Beitrag: #2
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Ich kenne das von einem anderen Produkt, wo die Lizenzen im Online Verfahren übertragen werden. Man spart sich den Dongel und sichert sich die Einzelnutzung.
Deine Lizenzen sind mit der MAC der EMA gekoppelt. Ein Anruf / E-Mail an den Hersteller mit Schilderung des Falls sollte das Problem lösen. Eventuell geht da sogar ein Austausch auf Kulanz, da Dein Problem wohl kein Einzelfall ist (erzähle denen doch ganz höflich, dass dieser Fall sehr aufmerksam im Alarmforum, diskutiert und verfolgt wird).

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20-11-2022, 12:07
Beitrag: #3
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Danke für deine Antwort!
Ich habe noch kein Problem mit der Anlage, es war eher eine allgemeine Frage, die ich mir schon länger stelle, und die aktuell durch diesen Thread eines anderen Benutzers wieder hochgekommen ist.
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20-11-2022, 12:51
Beitrag: #4
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Ja, können im Lizenzportal übertragen werden, aber nur en-bloc und auf eine Platine ohne irgendeine Lizenz. Vorlizenzierte/bereits lizenzierte Platinen können nicht als Ziel hergenommen werden.

Ist aber, meine ich, alles in der Anleitung zum Lizenzportal beschrieben.

Papier interessier HON nicht, sondern nur das digitale im System.
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20-11-2022, 13:12
Beitrag: #5
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Ja passt, dann sind die Investitionen in die Lizenzen zumindest gesichert.

Und mit rund 200 EUR für eine Basisplatine ohne Lizenzen ist das dann auch noch überschaubar.
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20-11-2022, 16:21
Beitrag: #6
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Ähm, ich glaube so war das am Anfang mal angedacht.

Dann hieß es aber auf den Lehrgängen, dass das nur kostenfrei wäre, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt und die alte Platine zeitnah zurückgeschickt wird. Ansonsten müsste man die Lizenzen neu kaufen, schließlich musste man auch eine MB100 neu kaufen, wenn eine MB100 defekt war.

Ich hak da mal bei uns nach, weil wir grade erst zum ersten mal die Notfallgeschichte bei einer Zentrale außerhalb der Gewährleistung durchgezogen haben.
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20-11-2022, 16:52
Beitrag: #7
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Ja, das wäre nett, wenn du da mal nachfragen könntest.

Hoffentlich hat Honeywell das kundenfreundlich aufgezogen und nicht profitorientiert (...und dann am Ende die Kunden vergrault).
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20-11-2022, 21:34
Beitrag: #8
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Genau so ist es. Wenn du innerhalb der Gewährleistung bist dann bekommst das alles über die Notfall Option kostenneutral. Wenn du aber außerhalb der Gewährleistung bist dann musst du das bezahlen. Wie ist die Kaputt gegangen? Bist du sicher das sie defekt ist? Welche Lizenzen sind da drauf ?
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20-11-2022, 21:55
Beitrag: #9
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Das BGB hat sehr deutlich klar gestellt, dass Hardware stets von Software getrennt zu behandeln ist. Hardware wird gekauft, Software wird als Lizenz zur Nutzung vergeben. Hardware unterliegt einer Garantie / Gewährleistung. Software tut das nicht. Sofern der Softwareanbieter diese Nutzung nicht zeitlich einschränkt, ist dem Lizenzinhaber rechtlich zugesichert, dass er diese auf Lebenszeit nutzen darf. Das Thema kam um die Jahrtausendwende auf, als Microsoft verbieten wollte, dass OEM Lizenzen auf fremden PC installiert werden. Mit dieser Forderung konnte Microsoft sich nicht durchsetzen. Danach gab es unzählige Klagen, die öfter vor dem BGH endeten und meines Wissens alle zum Vorteil des Lizenznehmers endeten.
Sollte Honeywell hier eine Extrawurst braten, hat wohl noch nie jemand dagegen geklagt.

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20-11-2022, 23:11
Beitrag: #10
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Einerseits glaube ich wirklich, dass hier noch niemand geklagt hat, andererseits ist ja auch das Problem, dass der Endkunde in gar keiner Geschäftsbeziehung zu Honeywell steht und sich im Zweifel mit dem Verkäufer, also dem Errichter rumschlagen darf.

Bei Telenot ist es ja ähnlich, die Applizenz ist auch fest an das ÜG gebunden und muss neu bezahlt werden, wenn das ÜG getauscht wird.

Das ganze wird man sich aber sicher rechtlich entsprechend abgesichert haben.
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21-11-2022, 06:16
Beitrag: #11
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Um welche Lizenzen reden wir eigentlich ? Hast du die über ein errichtet gekauft ? Ich hab noch eine secure hier liegen falls es dir hilft .

(20-11-2022 21:55)ssb-security schrieb:  Das BGB hat sehr deutlich klar gestellt, dass Hardware stets von Software getrennt zu behandeln ist. Hardware wird gekauft, Software wird als Lizenz zur Nutzung vergeben. Hardware unterliegt einer Garantie / Gewährleistung. Software tut das nicht. Sofern der Softwareanbieter diese Nutzung nicht zeitlich einschränkt, ist dem Lizenzinhaber rechtlich zugesichert, dass er diese auf Lebenszeit nutzen darf. Das Thema kam um die Jahrtausendwende auf, als Microsoft verbieten wollte, dass OEM Lizenzen auf fremden PC installiert werden. Mit dieser Forderung konnte Microsoft sich nicht durchsetzen. Danach gab es unzählige Klagen, die öfter vor dem BGH endeten und meines Wissens alle zum Vorteil des Lizenznehmers endeten.
Sollte Honeywell hier eine Extrawurst braten, hat wohl noch nie jemand dagegen geklagt.

Ich denke hier ist die Software an der Basisplatine geknüpft, also nicht zeitlich aber eindeutig einer Platine ist das vielleicht das „zeitliche“
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21-11-2022, 08:23
Beitrag: #12
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Danke für das Angebot, aber meine Secure ist nicht defekt. Meine Frage ist eher allgemein und hypothetisch: was wäre, wenn... und das interessiert mich tatsächlich sehr.

In meinem Fall habe ich die Secure und alle Lizenzen über den ortsansässigen Honeywell-Facherrichter bezogen. Aber wie gesagt, bei meiner Anlage ist alles in Ordnung, und ich hoffe, das bleibt so ;-)
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21-11-2022, 14:02
Beitrag: #13
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Achso okay, dann ist es ja stressfrei. Aber ganz einfach innerhalb der Gewährleistung bekommst die Lizenzen kostenneutral und außerhalb zahlst das .
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22-11-2022, 16:16
Beitrag: #14
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
D.h. außerhalb der Gewährleistung müssen bei einem Platinendefekt alle Lizenzen neu gekauft werden??
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22-11-2022, 16:22
Beitrag: #15
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
So sieht das bei Honeywell wohl aus. Noch ein Grund, weswegen ich von diesem Hersteller rein gar nichts halte, aber wenn man sie schon mal hat, heißt es wohl "Augen zu und durch".

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22-11-2022, 16:28
Beitrag: #16
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Das ist ja alles andere als Kundenfreundlich. Der Vergleich mit einer defekten MB-100 hinkt nämlich gewaltig. Während jede MB-100 einzeln hergestellt werden muss, muss die Software dafür nur einmal geschrieben werden und kann danach beliebig oft weiterverwendet werden. Die MB-100 kannst du nicht beliebig oft vervielfältigen, die Software dafür schon.

Oder, mit anderen Augen gesehen: Wenn der PC kaputt geht und ersetzt wird, muss man ja auch nicht alle Programme neu bezahlen. Beim Handy ist auch die Lizenz an die Person gebunden, nicht an das Gerät.

Dafür also nocheinmal die Hand aufzuhalten, ist ja schon dreist.
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22-11-2022, 16:39
Beitrag: #17
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
... und meiner Meinung nach nicht zulässig. Es gilt "wo kein Kläger, da kein Richter"

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22-11-2022, 16:45
Beitrag: #18
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Zitat:Oder, mit anderen Augen gesehen: Wenn der PC kaputt geht und ersetzt wird, muss man ja auch nicht alle Programme neu bezahlen. Beim Handy ist auch die Lizenz an die Person gebunden, nicht an das Gerät.
Beim PC gibt es genug Programme, die auch auf den PC gebunden sind, insbesondere im professionellen Bereich. Grundsätzlich ist es auch bei Windows so, mit einer rechtlichen Sonderlage für Deutschland.

Aber wenn man dem Handy-Beispiel folgt, würde es auch bedeuten, dass man für jeden einzelnen Bediener einer Anlage alle Lizenzen gesondert erwerben müsste. Also ein Transponder und dann x Meldergruppen, y Sicherungsbereiche, ... denn man kann ja auf einigen Handy auch mehrere Nutzer anlegen und jeder dieser Nutzer benötigt ein gesondertes Konto und gesonderte Lizenzen, da ist einzig die Hardware geteilt.

Wenn ich Router kaufe und Lizenzen dafür beziehe, sind die auch dauerhaft an die Hardware gebunden.
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22-11-2022, 16:53
Beitrag: #19
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Bzgl. des Handy-Beispiels: der "Benutzer" im Handy-Kontext ist natürlich der "Betreiber" im EMA-Kontext, gebunden an einen konkreten Standort. Alles andere macht ja keinen Sinn. Man zahlt ja bereits durch die Lizenzen für die Benutzer.

Ein Router ist ein Einzelgerät. Bei einer EMA sprechen wir von einer Anlage. Ich habe bei Honeywell bereits eine große Geldsumme an Hardwarekosten für die Anlage liegen gelassen - Zentrale, Lizenzen, AWUG, LTE-Modem, aber auch Peripherie wie Melder und Bus-Module. Die Kosten für den Facherrichter sind da noch nichteinmal enthalten.

Und jetzt werde ich im Fehlerfall, falls die Basisplatine den Geist aufgibt, für die Lizenzen, die ich bereits gekauft habe, nochmal zur Kasse gebeten? Tut mir leid, aber das vermag ich nicht nachzuvollziehen.
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22-11-2022, 17:02
Beitrag: #20
RE: Lizenzübertrag bei defekter Basisplatine
Mal nen Cisco-Router gekauft? 14000€ für das Basisgerät, dazu Netzteile, Schnittstellen und Lizenzen. Und die Lizenzen kosten das meiste, ebenfalls hardwaregebunden.

Es ist absolut üblich und gängig, dass Lizenzen hardwaregebunden sind. Wenn einem dieses nicht passt, dann anderer Hersteller.

Zitat:Bzgl. des Handy-Beispiels: der "Benutzer" im Handy-Kontext ist natürlich der "Betreiber" im EMA-Kontext,
Eben nicht. Leg zwei Benutzer auf einem Android-Handy an, zack, kaufste die Lizenz einer App zweimal. Also ist der Benutzer der Bediener, nicht der Betreiber.

Achso, wenn du eine Lizenz für dein Auto kaufst und das Auto vor die Wand setzt, brauchst du für das neue Auto auch neue Lizenzen.
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