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Zwangsläufigkeit bei intern scharf
26-10-2013, 18:24
Beitrag: #1
Zwangsläufigkeit bei intern scharf
Hallo zusammen, wie wird die Zwangsläufigkeit realisiert, wenn ich mich im Gebäude aufhalte und die Aussenhaut aktiv haben will? Geht es überhaupt?
Grüße ottsan
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26-10-2013, 19:42
Beitrag: #2
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
(26-10-2013 18:24)ottsan schrieb:  Hallo zusammen, wie wird die Zwangsläufigkeit realisiert, wenn ich mich im Gebäude aufhalte und die Aussenhaut aktiv haben will? Geht es überhaupt?
Grüße ottsan

Hallo!

Natürlich.
Bewegungsmelder und andere Kontakte können intern gesperrt werden. Ob eine Tür verschlossen sein muss, ist bei den meisten Anlagen programmierbar. Ein Sperrelement sorgt dafür, dass eine Person die nach Hause kommt nicht unabsichtlich einen Alarm auslöst.
Oft werden je nach Kundenwunsch 2 Kontakte in Fenstern montiert. Der Obere ist bei Internschärfung deaktiviert und das Fenster kann gekippt werden. Der Untere ist aber weiterhin aktiv.

Wird ein nicht gesperrter Kontakt ausgelöst, läuft eine Internalarmzeit. Wird der Alarm nicht in einer bestimmten Zeit gestoppt, werden weitere Aktionen durchgeführt.
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27-10-2013, 07:04
Beitrag: #3
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
Darum ging es mir eigentlich. Das bei extern scharf mit Sperrriegel, Blockschloss usw. gearbeitet wird ist klar.

Also wird die Zwangsläufigkeit bei intern scharf mit einer Verzögerungszeit realisiert. Denn verhindern kann man es ja nicht, dass einer ein Fenster aufreißt. Ansonsten müsste man wahrscheinlich bei jedem Fenster Sperrriegel einbauen..
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27-10-2013, 09:10
Beitrag: #4
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
(27-10-2013 07:04)ottsan schrieb:  Also wird die Zwangsläufigkeit bei intern scharf mit einer Verzögerungszeit realisiert. Denn verhindern kann man es ja nicht, dass einer ein Fenster aufreißt. Ansonsten müsste man wahrscheinlich bei jedem Fenster Sperrriegel einbauen..

So ist es. Verhindern kann man es nicht, aber durch die Verzögerungszeit hat man Zeit zu reagieren ohne das Polizei/Wachdienst anrücken und/oder eine Externalarmierung erfolgt.
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27-10-2013, 13:02
Beitrag: #5
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
Bei einem Internalarm _sollte_ nie ein Externalarm ausgelößt werden. Also weder Außensignalgeber, noch Übertragungsgerät. Es werden eigentlich nur intern Signalgeber angesteuert. Für einen Ernstfall kann man Überfallmelder installieren, die auch bei unscharfer Anlage einen Alarm zur NSL auslösen.

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27-10-2013, 21:27
Beitrag: #6
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
(27-10-2013 13:02)rukoolla schrieb:  Bei einem Internalarm _sollte_ nie ein Externalarm ausgelößt werden. Also weder Außensignalgeber, noch Übertragungsgerät. Es werden eigentlich nur intern Signalgeber angesteuert. Für einen Ernstfall kann man Überfallmelder installieren, die auch bei unscharfer Anlage einen Alarm zur NSL auslösen.

Nach Ablauf einer Zeit meist schon. Wir und andere VdS-Errichter hier installieren fast immer so ;-)
Wie siehts bei euch aus? Je nach Kundenwunsch?
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27-10-2013, 22:09
Beitrag: #7
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
VdS hat mit Internalarm ja mal überhaupt nichts zu tun Wink Sobald du einen Externsignalgeber verwendest solltest du _theoretisch_ nach dem Pflichtenkatalog ÜEMA der Pol. arbeiten. Dort ist eine Zwangsläufigkeit gefordert, die bei Internprogrammen in der Regel keine Beachtung findet / finden kann.

Da ich selten (fast nie) im privaten Bereich Bereich arbeite wird der Internalarm unserer Anlagen meist als Ersatz für einen Tagalarm verwendet.

Edit: Wie ich es bei mir zuhause gelöst habe:

Ich schalte das Internprogramm nur nachts ein, wenn ich schlafe. Damit sind alle Melder außerhalb des Schlafzimmers intern scharf. Die Schaltung erfolgt nicht über ein Bedienteil sondern benutzerfreundlicher (auch für abendlichen Besuch Wink ) über einen Schlüsselschalter auf Augenhöhe direkt an der Schlafzimmertür. Mit zwei LED zur Statusanzeige. So wird man beim Verlassen des Schlafzimmers direkt durch die rote LED auf den Zustand hingewiesen. Alarmiert wird über einen Signalgeber im Schlafzimmer, der dann "deutlich leiser als bei einem Feueralarm" gesteuert wird. Über einen Überfalltaster kann ich einen Externalarm absetzen.

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27-10-2013, 23:26
Beitrag: #8
RE: Zwangsläufigkeit bei intern scharf
(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  VdS hat mit Internalarm ja mal überhaupt nichts zu tun Wink Sobald du einen Externsignalgeber verwendest solltest du _theoretisch_ nach dem Pflichtenkatalog ÜEMA der Pol. arbeiten. Dort ist eine Zwangsläufigkeit gefordert, die bei Internprogrammen in der Regel keine Beachtung findet / finden kann.
Da hast du natürlich Recht. Wenn´s der Kunde möchte, schreibt der Cheffe das ins Protokoll.
In dem Protokoll der Kripo steht ja auch "verzögert"

(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  Da ich selten (fast nie) im privaten Bereich Bereich arbeite wird der Internalarm unserer Anlagen meist als Ersatz für einen Tagalarm verwendet.

Auch ne Möglichkeit Smile


(27-10-2013 22:09)rukoolla schrieb:  Edit: Wie ich es bei mir zuhause gelöst habe:

Ich schalte das Internprogramm nur nachts ein, wenn ich schlafe. Damit sind alle Melder außerhalb des Schlafzimmers intern scharf. Die Schaltung erfolgt nicht über ein Bedienteil sondern benutzerfreundlicher (auch für abendlichen Besuch Wink ) über einen Schlüsselschalter auf Augenhöhe direkt an der Schlafzimmertür. Mit zwei LED zur Statusanzeige. So wird man beim Verlassen des Schlafzimmers direkt durch die rote LED auf den Zustand hingewiesen. Alarmiert wird über einen Signalgeber im Schlafzimmer, der dann "deutlich leiser als bei einem Feueralarm" gesteuert wird. Über einen Überfalltaster kann ich einen Externalarm absetzen.

Klingt gut! Verständlich für jeden Big Grin
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