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Was heißt "zurückstellen"?
27-11-2014, 17:29
Beitrag: #1
Was heißt "zurückstellen"?
Wenn ich eine Einbruchmeldeanlage "zurückstelle" lösche ich die Eintragungen auf dem Display.

Ist Voraussetzung für dieses "Rückstellen" bereits schon, daß keine Melder wieder mehr ausgelöst (also alle Fenster und Türen wieder geschlossen) sind?

Welche andere Funktionen bzw. Aufgaben hat das zurückstellen noch, abgesehen davon, daß es Voraussetzung dafür sein kann, daß die Alarmanlage überhaupt wieder scharf geschaltet werden kann?
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30-11-2014, 14:30
Beitrag: #2
RE: Was heißt "zurückstellen"?
Hallo Connie,

das Zurückstellen einer EMA ist mehr als das Löschen der Displayanzeige (das ist nur ein Nebeneffekt).
Das Zurückstellen ist das Löschen von gespeicherten Alarmen, d.h. es muss ein alarmauslösendes (oder störungsmeldungsauslösendes) Ereignis vorgelegen haben.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Zurückstellen ist die Unscharfschaltung des Systems und eine Benutzer- (oder sogar Errichter-) Freigabe, die z.B. durch das Eingeben des jeweiligen Codes oder durch das Einlesen eines mit entsprechenden Eigenschaften programmierten Transponders erfolgen kann. Wird die Anlage nicht zuvor unscharf geschaltet, werden Codeeingaben u.ä. vom System ignoriert, da ja auch ein Einbrecher versuchen könnte, den richtigen Code zu erraten.
Das Zurücksetzen geschieht unabhängig davon, ob Melder (noch) ausgelöst sind oder nicht.
Sollte ein Alarmkriterium beim Zurücksetzen noch anstehen (z.B. eine Sabotagemeldung eines geöffneten Melders), wird ggf. ein erneuter Alarm ausgelöst, meistens 'begnügt' sich aber die Zentrale mit einer Displaymeldung im Sinne von "Alarm/e nicht löschbar" (meist mit der Klartextanzeige, welche Melder/welche Meldergruppe gerade nicht löschbar ist) ohne erneute Ansteuerung der Sirenen.

Die 'logische Reihenfolge' wäre also:
- Benutzer stellt die Anlage scharf, danach wird ein
- Alarm ausgelöst (in diesem Beispiel ein erfolgloser Einbruchversuch, bei dem der Täter unverrichteter Dinge wieder abzieht), der
- legitime Benutzer (kann ja auch der Wachdienst sein) kommt zur Anlage und
- quittiert den anstehenden Alarm. Folge: die Anlage 'gibt Ruhe', d.h. die Blitzleuchte und die Sirenen werden abgeschaltet, man kann also 'in Ruhe' dem Alarm nachgehen (Durchsuchen des Objektes o.ä.). Dabei kann das Logbuch der Anlage eine gute Hilfe sein, da sich hier ggf. der Weg eines Täters durch das Objekt nachvollziehen lässt. Ist keine Gefahr mehr gegeben (der Täter wurde ja vertrieben), folgt das
- Zurücksetzen der Anlage, also das Löschen des gespeicherten Alarms, das -wie du schon richtig erkannt hast- auch Voraussetzung für ein erneutes Scharfschalten der Anlage ist. Hierfür müssen dann aber auch wieder alle Melder in Ruhe, also nicht ausgelöst, sein, sonst greift die Scharfschaltverhinderung (Bestandteil der hoffentlich vorhandenen Zwangsläufigkeit).

Bei unscharfer Anlage werden die Melderstatus (oder zumindest die ausgelösten Melder) am Display der Zentrale oder des Bedienteils angezeigt, weil die Melder ihren Zustand (oder ihre Zustandänderung, je nach System) ausgelöst/nicht ausgelöst (= in Ruhe) immer an die Zentrale melden. Die 'Entscheidung', ob ein Alarm (oder eine Störmeldung) ausgelöst wird, trifft alleine die Zentrale je nach ihrer spezifischen Programmierung und natürlich auch abhängig von ihrem jeweiligen Scharfschaltstatus (Ausnahme: es gibt auch Bewegungsmelder mit einem 'Scharf-Eingang', aber auch der wird von der Zentrale angesteuert).

Ich hoffe, das konnte deine Frage beantworten.

Viele Grüße
Olli

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