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Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
19-05-2015, 20:30
Beitrag: #3
RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage
TTW hat es schon sehr gut erklärt.

Errichterfirmen verkaufen und installieren auch keine Einbruchverhinderungsanlagen, sondern Einbruchmeldeanlagen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Wenn ein Einbruch nicht gemeldet wird (siehe z. B. Test von 6 Alarmanlagen Warentest 6/2014) und sogar die Alarmzentrale ungehindert mitgenommen werden kann, liegt wohl ein gravierender Mangel an den Komponenten oder aber an der Planung und Montage vor.

Für die Komponenten gilt, was TTW schon geschrieben hat. Der Hersteller beruft sich auf seine AGB und ersetzt lediglich die ausgefallene Komponente.

Für Planung und Montage haftet der Errichter - aber eben nur dann, wenn der Betreiber die vorgeschlagene Absicherung ohne Einschränkungen akzeptiert hat. Was noch dazu gehört, wurde ja auch schon geschrieben.

@Gernico
Kannst ja mal bei der Berliner Firma nachlesen, unter welchen Bedingungen die mehr oder weniger eine Garantie für einbruchsfreies Leben übernehmen.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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RE: Haftung im Einbruchfall trotz Alarmanlage - Alarmservice-Hamburg - 19-05-2015 20:30

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