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Meisterpflicht
20-12-2015, 16:36
Beitrag: #1
Meisterpflicht
Hallo
Ich wollte nächstens Nebengewerbe mit Verkauf und Instalation von Alarm und Videoüberwachungsanlagen im privaten und kleinhäuslichen Bereich anstossen. Nach umfangreicher Internetrecherche und Anrufen beim HWK war ich fest der Überzeugen dass dies kein zulassungspflichtiges Handwerk wäre.
Nun bin ich bei IHK auf folgendes Dokument gestossen.

https://www.weingarten.ihk.de/blob/rvihk...2-data.pdf

http://www.dbovg.niedersachsen.de/jporta...romHL=true

Da ist mir Schuppen von Augen gefallen. Was ist das für ein Sch...ss!!!
Laut diesem Dokument wäre eigentlich jede Tätigkeit meisterbriefpflichtig.

z.B Punkt 1.e Infrarotbewegungsmelder :
Soweit - was häufig der Fall sein wird – Infrarotbewegungsmelder in ein Gesamtkonzept eingebunden sind, handelt es sich um zulassungspflichtiges
Handwerk.

Aber Hallo, jeder IR Melder ist in einem Gasamtkonzept eingebunden. Sonst machts da wenig Sinn. Oder darf ich nur Stand-Alone IR hinmachen.

Oder auch 8. Sprechanlagen
...ist es erforderlich, umfangreiche Kenntnisse
der Leitungs- und Verteilungstechnik sowie der Elektrizitätslehre, Elektrotechnik, Elektroakustik und Impulstechnik zu haben

Auf welchem Mist ist denn das gewachsen. Nehmen wir z.B. Gira ZweiDraht Bus System. Da ist es doch alles vorgegeben und idiotensicher.

Bin für jedes Info dankbar...


Angehängte Datei(en)
.pdf  Gewerberecht_Abgrenzung_Handwerk_Sicherheitstechnik_mal_160212-data.pdf (Größe: 29,91 KB / Downloads: 628)
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20-12-2015, 18:20
Beitrag: #2
RE: Meisterpflicht
Wo ist das Problem?
Jeder DIYler ist doch Meister - wie sollte er sonst die Anlage zum Laufen bringen?

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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20-12-2015, 20:44
Beitrag: #3
RE: Meisterpflicht
Und solln wir jetzt mit dir mitheulen weil du zu faul bist was zu lernen?
Es ist so wie es ist und wenn du dir die Seele vom Leib tipperst es wird nicht anders.
Es gibt eine gewisse Mindestanforderung im Handwerk um auch ein entsprechendes Sicherheitsniveau zu garantieren. Hast doch auch keine Freude wenn dir die Heizung um die Ohren fliegt. Mann da gehts um Leben. Das ist Sicherheitstechnik und kein behördlich genehmigtes Mausefallen aufstellen fürn Appel und ein Ei beim Amt. Denk nach.
Also akzeptiere es und freu dich was du für dich selber machen kannst oder wandere aus. Punkt und Ende.
.....
Sorry Admin, aber ich hab das Gesülze echt schon satt von diesen selbstberufenen Sicherheitsevangelisten die dann jeden zur Funkalarmanlage um 250 Euronen bekehren wollen. Angry

11.Gebot:
Du sollst die Alarmanlage nicht kombiniert mit einer Türverschlusseinrichtung deaktivieren.
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Fragen bitte immer ins Forum und nicht meinen Postkasten anfüllen. DANKE!
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20-12-2015, 22:48
Beitrag: #4
RE: Meisterpflicht
Ich habe mal nicht als erster geschrieben, um mal die Bretter nicht zu fangen, die wieder geflogen wären.
Fakt 1: für ein Gewerbe braucht es eine fachliche Qualifikation, diese wünscht der Gesetzgeber, um seine Bürger vor Inkompetenz und loosertum zu bewahren.
Fakt 2: diese Qualifikation kannst du auf mehreren Ebenen erreichen.
Fakt 3: in einem Forum öffentlich zu jammern, dass es einem nicht passt, zeigt von des Geistes Kind, welches dort wohnt.
Fakt 4: Im Sicherheitsgewerbe geht es um Leib und Leben Dritter, da interessiert es das persönliche Schicksal des TE, dass ihm das nicht passt, einen trockenen oder nassen Furz.
Fakt 5: jeder dahergelaufene Bedienungsanleitungsleser mit IT-Affinität glaubt hier, mit Sicherheitstechnik die goldene Nase zu verdienen, dem ist nicht so.
Fakt 6: manchmal könnte man die alte VdS Zeit zurücksehnen, wo die Kriterien klar definiert und hammerhart gemeißelt waren.
Aber nur manchmal, ich habe auch kein VdS, ich bin nur nach DIN zertifiziert. Und habe einen Meisterbrief.
Dieser Meisterbrief sichert dem Kunden auch die Fachliche Kompetenz zu, die er eigentlich erwarten dürfen sollte. Zumindest hat er mal ne Prüfung hingelegt, welche auch die kaufmännischen Grundlagen einer positiven Geschäftsführung mal angesprochen hat.
Das der Fachbetrieb auch die erforderlichen Versicherungen abschließt, setzen wir nun mal voraus.
Fakt 7: wenn du diese Voraussetzungen erfüllen möchtest, könntest du auch mit einer entsprechenden Ausnahmeregelung so einen Betrieb führen, wenn du keine Ausbildungsplätze bereitstellen willst.
Hast du noch nicht mal eine Ausbildung in einem der genannten Gewerke, dann suche dir was anderes, wo du den schnellen Euro absahnen willst.
Eine professionelle Gewerbeanmeldung sollte auch eine professionelle Ausbildung voraussetzen, um die Kundschaft vor Blindgängern und Pharisäern zu schützen, die eine Branche in Verruf bringen, die jahrzehntelang ohne Pflunzen und Onlineshops und selbsternannten Fachleuten ausgekommen ist.
Meisterpflicht und Gewerbeüberwachung in dieser Branche: ein ganz klares Ja!

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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20-12-2015, 22:52
Beitrag: #5
RE: Meisterpflicht
(20-12-2015 22:48)funkistnichtalles schrieb:  Ich habe mal nicht als erster geschrieben...
Danke, dass Du mir das überlassen hast.
Was ich nicht schrieb, hast Du ja nachgeholt. Danke dafür.

[size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size]
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20-12-2015, 23:00
Beitrag: #6
RE: Meisterpflicht
Gerne.
Und danke, dass wir uns mal wieder geistig einig sind. Cool

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21-12-2015, 00:00
Beitrag: #7
RE: Meisterpflicht
kann mich nur anschließen. Jeder hat ja auch die Chance die Qualifikation früher oder auch später zu erreichen:

z. .B.:
Elektroanlageninstallateur,
Energieanlagenelektroniker,
Radarmechaniker,
Elektroingenieur für Energietechnik und Auomatisierungstechnik,
8 Jahre Ausbildung
und 25 Jahre Berufserfahrung.

Und leider, nicht jeder der diese E-Qualifikation vorweisen kann, verhält sich auch so:

Als nettes Beispiel eine vorgefundene Netzwerkverkabelung errichtet durch einen "Meister".

3 Datendoppeldosen im EG und 2 Datendoppeldosen im OG.
rein optisch alles in Ordnung.

Im Keller dann ein typisches Beispiel. Leider habe ich versäumt vor Instandsetzung Bilder zu machen:

5 stück Cat7 Datenleitungen in zwei Bündeln mit Isolierband zusammengewickelt. Also alle Anschlußdosen geöffnet. Wie vermutet pro Datendoppeldose nur eine Datenleitung. Keine Leerrohre, keine Nachzugsmöglichkeit für weitere CAT7 Leitungen.
Leitungen ausgemessen und zugeordnet, da keine Dokumentation oder Meßprotokolle vorhanden war.

Patchfeld besorgt und Netzwerk und Telefonsystem vernünftig aufgebaut und dokumentiert und wieder in Funktion gebracht.

Gesamtaufwand für den Kunden 7 Stunden für eine Leistung, die er schon bezahlt hatte, nur um die EMA vernünftig ins Netzwerk einbinden zu können.

Also nicht jammern, sondern sich qualifizieren und den Kunden so behandeln, dass er einen immer wieder ruft, wenn er Hilfe braucht oder einen an sein Umfeld weiter empfehlen kann.

LG megagramm

AK Engineering

Sicherheitstechnik Energietechnik Haustechnik Thermografie
für Hamburg und Umgebung

Errichter für die Systeme von Jablotron, Telenot und ABUS
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21-12-2015, 01:46
Beitrag: #8
RE: Meisterpflicht
Ja gut was soll man dazu noch sagen. Das ist ja mehr Interessenskonflikt als sachliche Diskussion.
Also bevor Ihr mich zu Hobbyisten erkürt, nur so nebenbei zu meiner Qualifikation. Gelernt habe ich Informatiker. Bin eigentlich autodidaktischer leidenschaftlicher Elektroniker. Habe rein aus Allgemeinwissensdrang u.a. Quantenphysik studiert. Nur ein kleiner Auszug zuletzt realisierte Projekte FOC Frequenzumrichter 10KW, CNC Komplettlösung G-Code Interpreter(VS2015 C#) -> SM Steuerung(Microchip PIC32MX)-> SM Driver (Trinamic TMC 2660).
Habe mir schon selber mehrere Alarmanlagen auf Basis von Raspberry Pi(C++), Webinterface, IR Melder(selbst modifiziert) Funk(RFM22B mit Richtantenne bis 2km, Jammerschutz) sowie drahtgebunden (eigenen Bus entwickelt) gebaut.
Also bin ich kein Verkäufer, sondern baue sie selber und kenne es von ihnen, was man von wenigsten hier meiner Kritiker behaupten kann, wenn überhaupt von einem, aber das will ich mir nicht anmaßen.

An evertech: Heizung, Gas würde ich auch nur einem Fachbetrieb anvertrauen. Das steht außer Frage.

An funkistnichtalles Fakt 4: Man sollte nicht alles so heiß essen wie es gekocht wird. Wenn jemand sein Sicherheitsgefühl dank einer EMA etwas gesteigert haben will, so geht es noch lange nicht um Leib und Leben. Ich will ja keinen, im Zeugenschutzprogramm befindlichen Zeugen beschützen, sondern einen Opa in dessen Umgebung vermehrt eingebrochen wurde und der etwas mehr Sicherheit braucht, wenn er seine Enkelkinder besuchen geht, mehr nicht.


Außerdem ist doch der Kunde der König und soll selber entscheiden ob er einen kein deutsch sprechenden Rumänen ins Haus holt oder einen örtlich ansässigen Meister oder was dazwischen.

Habe gehofft konstruktive Ratschläge zu hören...
Nichtsdestotrotz Danke und Gute Nacht
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21-12-2015, 06:58
Beitrag: #9
RE: Meisterpflicht
Das ist mitnichten ein Interessenskonflikt, sondern du hast es nicht zwischen den Zeilen gelesen. Big Grin
Dort ist deine Lösung versteckt.
Du brauchst dich auch in kleinster Weise zu rechtfertigen, was du schon alles zustandegebracht hast.
Aber da du so intelligent bist, kommst du vielleicht auch noch selbst auf die LösungBig Grin
Fakt 4: diese Einstellung solltest du ganz schnell überdenken. Denn genau darauf kommt es an, Scheiss egal, ob du es vollprofessionell machst oder als kleingewerblicher. Diese Einstellung ist komplett daneben.
Ein Sicherungssystem muss seine Aufgaben erfüllen, egal ob aus dem Baumarkt oder vom Fachhändler. Ganz interessant wird deine Einstellung im Falle eines Schadens, wenn andere Stellen eingeschaltet sind und du eine Rechnung gestellt hast.
Den Staatsanwalt interessieren plötzlich ganz andere Sachen als Deine Argumente.
Freu dich, solange nichts passiert und keiner zu Schaden kommt.
Aber prüfe deine Haftpflichtversicherung, ob sie auch für ALLES aufkommen wird.

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21-12-2015, 09:04
Beitrag: #10
RE: Meisterpflicht
(21-12-2015 01:46)alarm2000 schrieb:  Gelernt habe ich Informatiker. Bin eigentlich autodidaktischer leidenschaftlicher Elektroniker. Habe rein aus Allgemeinwissensdrang u.a. Quantenphysik studiert.

Na das ist doch schonmal ne Super-Basis. Was da halt jetzt so ein wenig fehlt, sind die einschlägigen Gesetze, Normen, Vorschriften und Richtlinien, z.B. der Versicherer. Und zur Elektrofachkraft wird man auch nicht im IT-Bereich oder auf der Uni. Denn dass, was die meisten Profis hier machen, ist keine Aushilfstätigkeit, die man sich mal eben so nebenbei aneignet, sondern eine qualifizierte Dienstleistung. Und ob Du es glaubst oder nicht, die haben alle auch eine Ausbildung gemacht, oft sogar im akademischen Bereich. Und sich für Elektronik zu interessieren, ist ja wohl das Mindeste.

Ich wünsche mir manchmal ein wenig mehr Wertschätzung, denn diese Denke "...das mach ich so nebenbei ganz locker mit..." kommt nicht so gut an und lässt Vergleiche zum Gas-Installateur aufkommen.

Think about...

Gruß Jörg
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21-12-2015, 09:19
Beitrag: #11
RE: Meisterpflicht
Hallo funkistnichtalles. Ja bzgl. der Einstellung mag Du schon Recht haben. Sicher man macht etwas richtig oder lässt es sein.
Im Beitrag "Selbstständigkeit mit Verkauf / Installation von Alarmanlagen ?" sprichst Du vom Staatsanwalt. Könntest Du bitte vielleicht kurz erörtern in welcher Konstellation und Zusammenhang da Staatsanwalt ins Spiel kommen könnte.
Danke
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21-12-2015, 09:35
Beitrag: #12
RE: Meisterpflicht
(21-12-2015 09:19)alarm2000 schrieb:  Könntest Du bitte vielleicht kurz erörtern in welcher Konstellation und Zusammenhang da Staatsanwalt ins Spiel kommen könnte.

Darf ich übernehmen? Du schließt die Einbruchmeldeanlage an ein 230 VAC-Netz an, stimmts? Um den Anschluss in der UV herzustellen, muss Du einen LS nachrüsten. Das Ganze wird ein wenig kniffelig, da die ganze UV über einen RCD läuft. Du veränderst also recht viel und prüfst die Anlage danach nicht gemäß VDE 0100. Dann kommt jemand an dieser Anlage zu Schaden, weil Du eine Schutzmaßnahme, die Du nicht in Gänze überblickt hast, beim Umbau unwirksam gemacht hast. Und dann kommt der Staatsanwalt...

Gruß Jörg
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21-12-2015, 10:10
Beitrag: #13
RE: Meisterpflicht
Die selbstberufenen Akademiker sind doch alle so blauäugig das man sich wirklich fragt wie einer von denen unbeschadet über die Straße kommt. Big Grin
Der Nächste zieht sich eine Staffel Tatort rein und macht dann gleich ne Detektei auf.
Mach mal eine Unternehmerprüfung inkl. Lehrlingsausbilder ist doch mit deinem Brainpotential kein Problem. Dann bist am Ende wirklich am Überlegen ob du noch was anmeldest und jemanden einstellst. Die meisten Firmen gehen innerhalb der ersten 5 Jahre nieder und der Eigentümer zahlt sein Leben lang die Schulden ab.
Chef sein ist nicht nur mit Rechnung schreiben und 200PS Schlitten fahren. Cool

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21-12-2015, 10:13
Beitrag: #14
RE: Meisterpflicht
(21-12-2015 10:10)evertech schrieb:  Chef sein ist nicht nur mit Rechnung schreiben und 200PS Schlitten fahren.

Nee, dafür kann man auch angestellt sein.Big Grin

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21-12-2015, 10:55
Beitrag: #15
RE: Meisterpflicht
Jooo und am Montag anrufen weil der Kopp noch so dicke vom WE. En juter Cheffe hat doch Verständnis für.Big Grin Echt ein Kumpel so ein Chef der zahlt. Big Grin

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21-12-2015, 11:48
Beitrag: #16
RE: Meisterpflicht
Und wie verhält es es sich dann wenn ich schon per se keinen Eingriff in die Elektrik vornehme und nur netzteilbetriebene Anlage verwende. Käme dann der Staatsanwalt immer noch, gibt es da noch andere Angriffspunkte?

Wie gesagt, ich möchte nur den kleinprivaten und kleingewerblichen Segment bedienen. Habe schon bei allen in meinem Bekanntenkreis, die es brauchten, und die meisten sind gewerblich, "geholfen" EMA zu installieren, inkl. Videoüberwachung. Und alle sind damit vollkommen zufrieden. VDS EMAs scheidet alleine schon aus Kostengründen für die aus.
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21-12-2015, 11:59
Beitrag: #17
RE: Meisterpflicht
(21-12-2015 11:48)alarm2000 schrieb:  ... nur netzteilbetriebene Anlage verwende...

Erstzunehmende Anlagen haben einen Festanschluss.

(21-12-2015 11:48)alarm2000 schrieb:  Käme dann der Staatsanwalt immer noch, gibt es da noch andere Angriffspunkte?

Bestimmt. Vielleicht hat noch jemand Anderes Lust, ein Beispiel zu konstruieren. Ich nicht...

Gruß Jörg
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21-12-2015, 12:12
Beitrag: #18
RE: Meisterpflicht
irgendwann muss man immer irgendwie mal reinfassen. Das bringt das Tagesgeschäft mit sich.
Egal was du wie tust, solange nichts passiert werden keinerlei Fragen gestellt.
Wir hatten letztes Jahr einen Bruch und da haben die von der Versicherung den Staatsanwalt eingeschaltet, da nach deren Meinung der Schaden vermeidbar gewesen wäre, wenn gewisse, von denen im Vorfeld nie geforderte Massnahmen, vorgesehen worden wären. Unsere Zertifizierung und die erforderlichen Papiere haben diese Diskussion vom Tisch gebracht.
Der Einzelfall entscheidet. Und ein Anwalt, der dir ans Bein pissen will.
Fehlt dir dann so ein kleines Papierchen mit ner erforderlichen Unterschrift oder Stempelchen, kann das Ganze zum Fiasko werden.
Sicherlich konstruiert, aber nicht abwegig. Auch unsere Zeiten werden immer schlechter, und diejenigen die einen anderen zur Zahlung nötigen wollen, werden auch immer extremer.
Aber ohne die erforderlichen Papiere würde ich mir zweimal überlegen, ob das ganze dann das Richtige (langfristig) ist.

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21-12-2015, 12:19
Beitrag: #19
RE: Meisterpflicht
Ok. Danke. Da wäre mir schon etwas geholfen. Lasst und den Thread schliessen.
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21-12-2015, 12:24
Beitrag: #20
RE: Meisterpflicht
Eine Frage hätte ich aber noch:
(21-12-2015 11:48)alarm2000 schrieb:  Habe schon bei allen in meinem Bekanntenkreis, die es brauchten, und die meisten sind gewerblich, "geholfen" EMA zu installieren, inkl. Videoüberwachung.

Und wären die denn auch alle bereit gewesen, dafür einen Tariflohn zu zahlen? Ich habe auch schon bei Bekannten Klein-Selbstständigen PCs als Freundschaftsdienst eingerichtet, einen Profi vom Systemhaus konnten die sich nicht leisten...

Gruß Jörg
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