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Fernzugriff vom Errichter
29-02-2016, 11:09
Beitrag: #1
Fernzugriff vom Errichter
Hallo Profis,

ich habe mal eine Frage zum Thema Fernzugriff auf die D22. Nehmen wir mal an, es gibt eine Störung eines Melders etc.

Jetzt habe ich die Information bekommen, dass

1. hierzu der Errichter "vor Ort" erscheinen muß, um diesen Fehler (nur Beispiel) zu prüfen

ODER

2. er dies per Fernzugriff von seinem Standort aus erledigen kann

Und hier bin ich mir nicht mehr ganz sicher, denn angeblich muss der Fernzugriff in der Zentral vom Errichter freigeschaltet werden. Dieser kann nun jederzeit Zugriff nehmen und Prüfungen, Änderungen etc. durchführen. Ich denke, dies kann ich nicht kontrollieren.

Weit gesponnen, könne ein Spitzbube beim Errichter (oder wenn er dort einbrechen würde und Erfahrung mit dem System hätte) meine Anlage ausschalten und dann das Haus ausräubern.

Kann ich dies

1) kontrollieren?
2) wird dies protokolliert (Anlage soll auf Wachdienst aufgeschaltet werden)?
3) kann ich die auch nur individuell freigeben?
4) hat dies ggf. Auswirkungen im Schadenfall auf die Leistungspflicht des Versicherers?

Und speziell der Punkt 3 interessiert mich. Angeblich ist eine individuelle Freigabe, z.B. durch Eingabe eines besonderen Codes durch mich nicht möglich. Standardmäßig soll diese Funktion abgeschaltet sein.

Wäre prima, hier einige Infos zu bekommen.

Besten Dank.

Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !!
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29-02-2016, 12:06
Beitrag: #2
RE: Fernzugriff vom Errichter
Es gibt auch noch eine dritte Möglichkeit.
Im Grunde eine abgewandelte der zweiten:

Der Erichter bekommt Fernzugriff,
kann sich aber nur einen wählen wenn vor
Ort an der Anlage ein Benutzercode eingegeben wurde.

In allen Fällen kannst du, wenn du dich für die Web Oberfläche freischalten lässt oder die App nutzt die Einwahl in dem Protokoll sehen, er kann diese dort auch nicht heraus löschen.
Im Grunde kannst du es gar nicht kontrollieren, beziehungsweise im Missbrauchfall würdest du es immer erst hinterher merken.

Daher sollte man seinem Erichter immer auch vertrauen können.
Bei dahinten ist es ja schon so, dass nicht unbedingt jeder dahergelaufenen Errichter werden kann,
Aber 100 % sicher kannst du dir natürlich nicht sein. Wenn du Sicherheitsbedenken gegenüber dem Erichter hast dann bestehe darauf dass er vor Ort erscheinen muss statt Ferneinwahl zu benutzen

MfG
Tobias


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29-02-2016, 13:41
Beitrag: #3
RE: Fernzugriff vom Errichter
Prima, besten Dank für den Hinweis. Sehr hilfreich. Ja, Vertrauen muss sein, sonst geht es nicht.

Mal andere Frage, worin besteht der Unterschied zwischen Partner und Profipartner bei DAITEM. Ist dies abhängig vom Umsatz?

Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !!
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29-02-2016, 14:57
Beitrag: #4
RE: Fernzugriff vom Errichter
(29-02-2016 13:41)Emergency schrieb:  Mal andere Frage, worin besteht der Unterschied zwischen Partner und Profipartner bei DAITEM. Ist dies abhängig vom Umsatz?

Der "Händler" hat schon mal eine (oder zwei) gebaut ... der "Daitem Partner" baut hin und wieder mal eine ... der "Daitem Profi Partner" baut die regelmässig, er besucht die Produktschulungen und hat in der Regel auch ein eigenes Warenlager.

In erster Linie ist die Bezeichnung also ein Hinweis auf die Qualifikation und Erfahrung des Errichters ... und damit auch ein Indiz für die Anzahl der installierten Anlagen (oder wie Du es nennst: den Umsatz Wink)

Die grundsätzliche Empfehlung lautet daher immer: Profi Partner ... man kauft ja einen hochwertigen Schliesszylinder auch nicht beim Schuhmacher Angel
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29-02-2016, 15:16
Beitrag: #5
RE: Fernzugriff vom Errichter
(29-02-2016 12:06)icyMEDIA schrieb:  Es gibt auch noch eine dritte Möglichkeit.

Und noch eine Vierte: Stecker rausziehen...

Gruß Jörg
________________________________________________________
Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem
Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke.
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29-02-2016, 16:42
Beitrag: #6
RE: Fernzugriff vom Errichter
Oder Du erlaubst ihm nur bei Bedarf über Teamviewer und deinen PC in deinem Beisein den Zugriff auf die Weboberfläche
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29-02-2016, 17:02
Beitrag: #7
RE: Fernzugriff vom Errichter
(29-02-2016 16:42)robcal schrieb:  Oder Du erlaubst ihm nur bei Bedarf über Teamviewer und deinen PC in deinem Beisein den Zugriff auf die Weboberfläche

Wie soll das gehen?
Die D22 wird nicht über eine "Weboberfläche" programmiert, sondern mit der herstellereigenen TwinLoad Software welche auf dem Rechner des Errichters installiert wird - die Verbindung läuft dabei immer über den Daitem-Server.

Man kann da aber alles einstellen ... wer .. wann ... mit welchem Code ... usw.

Der Parameter 613 regelt, ob grundsätzlich ein Fernzugriff erlaubt ist (Werkseinstellung: ja).

Die Parameter 612 (Wachdienst) und 611 (Errichter) regeln dann die Rechte im Einzelnen. Dabei gibt es für beide Parameter jeweils 4 Möglichkeiten:
- niemals
- nur im Testbetrieb
- im Normalbetrieb wenn Unscharf
- immer
Ab Werk ist hier jeweils der Zugriff nur im Testbetrieb erlaubt - das heisst: Dein System muss unscharf sein und Du selbst vor Ort um den Hauptcode einzugeben. Das sollte man auch so belassen, denn dann kann Keiner ohne Dein Wissen auf die Anlage.

Scharf- / Unscharf schalten geht mit der TwinLoad aber in keiner Einstellung.

Am besten besprichst Du das mit Deinem Errichter.
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29-02-2016, 17:40
Beitrag: #8
RE: Fernzugriff vom Errichter
Hallo Funkalarmprofi,

das ist sehr hilfreich für mich. Ich hatte auch schon an den TeamViewer gedacht, denn dies kennt man von allg. EDV-Problemen.

Wäre im Normalbetrieb wenn unscharf generell möglich? Oder muß ich dann auch vor Ort sein. Und, wenn ich mich später umentscheide, ist dann das Erscheinen des Errichters vor Ort erforderlich? Oder kann ich dies auch mündlich regeln?

Nach "Findungsphase" nun Daitem D22 gewählt. Weise Entscheidung !!
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29-02-2016, 17:56
Beitrag: #9
RE: Fernzugriff vom Errichter
(29-02-2016 17:40)Emergency schrieb:  Ich hatte auch schon an den TeamViewer gedacht, ...

Nix Teamviewer ... guckst Du:

(29-02-2016 17:02)Funkalarmprofi schrieb:  Die D22 wird nicht über eine "Weboberfläche" programmiert, sondern mit der herstellereigenen TwinLoad Software welche auf dem Rechner des Errichters installiert wird - die Verbindung läuft dabei immer über den Daitem-Server.

Ich glaube daher kaum, dass sich das damit realisieren lässt, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Errichter Dich so ohne weiteres "auf seinen PC" lässt Wink


(29-02-2016 17:40)Emergency schrieb:  Wäre im Normalbetrieb wenn unscharf generell möglich? Oder muß ich dann auch vor Ort sein. Und, wenn ich mich später umentscheide, ist dann das Erscheinen des Errichters vor Ort erforderlich? Oder kann ich dies auch mündlich regeln?

Bei Unscharf wäre ein Zugriff programmierbar - aber da da auch die Haftung eine gewichtige Rolle spielt, klärst Du das in jedem Fall individuell mit dem Errichter. Du selbst hast dabei unabhängig von der Einstellung des Parameters 611, über den Parameter 613 jederzeit die Möglichkeit, das System für den Fernzugriff zu sperren.
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