ÖM zur Internen Überwachung vs Zwangsscharf
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09-06-2013, 20:37
Beitrag: #1
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ÖM zur Internen Überwachung vs Zwangsscharf
Hallo zusammen,
ich bin gerade bei der Planung einer Funk-Alarmanlage und habe mich dazu in die BedAnl der Seqvest 2way eingelesen. Dort kann den Meldern (Zone) eine Eigenschaft zugewiesen werden: - Intern Überwacht bedeutet, dass dieser Melder bei Auswahl der Funktion zur Überwachung der Hülle 'scharf' ist -> eine dann geöffnetes Fenster/Tür würde den Alarm auslösen. - Zwangscharf bedeutet, dass der Melder sich neutral verhält, wenn er zum Zeitpunkt des Aktivierens offen war und keinen Alarm auslösen würde, wenn sich der Zustand des Melders ändert. -> Habe ich es bis hier richtig verstanden ? Jetzt meine (eigentliche) Verständnisfrage: Vom Gefühl her müsste ich jeden Öffnungsmelder an den Aussen-fenstern und -türen auf 'intern überwacht' einstellen -> dann bin ich auf der sicheren Seite, auch wenns stickig wird, weil ich kein Fenster öffnen kann Wenn ich jedoch weiß, dass es ein Fenster gibt, dass auch mal offen sein kann (auch bei aktivierter internen Überwachung), sollte ich dann die Eigenschaft 'Zwangsscharf' wählen. Woher weiß der gleiche Melder, wie er sich bei geschlossenem Fenster und der Aktivierung der internen Überwachung zu verhalten hat (-> nämlich jetzt wieder die Eigenschaft 'intern Überwacht' einnehmen soll? Im Voraus vielen Dank für Eure Anregungen. |
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10-06-2013, 08:47
Beitrag: #2
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RE: ÖM zur Internen Überwachung vs Zwangsscharf
(09-06-2013 20:37)Christian_2 schrieb: ...Vom Gefühl her müsste ich jeden Öffnungsmelder an den Aussen-fenstern und -türen auf 'intern überwacht' einstellen -> dann bin ich auf der sicheren Seite, auch wenns stickig wird, weil ich kein Fenster öffnen kann.Die Zwangsscharfschaltung sollte man nur in begründeten Ausnahmefällen wählen - am besten nie. Schwitzen und ersticken musst Du trotzdem nicht. Alle Außenhautmelder sollten auf INTERN überwacht stehen. Im Sommer kann man dann gewünschte Fenster VOR dem Aktivieren der Anlage öffnen. Die Anlage weist auf die geöffneten Fenster hin und man kann die Anlage dann trotzdem aktivieren. Die offenen Fenster werden dann bis zur Deaktivierung der Anlage nicht mehr überwacht und können beliebig geschlossen und geöffnet werden, ohne dass Alarm ausgelöst wird. Unterschied zur Zwangsscharfschaltung: Ich erhalte deutlichen Hinweis über die geöffneten Fenster, so dass diese nicht versehentlich geöffnet bleiben. [size=small]Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.[/size] |
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10-06-2013, 19:44
Beitrag: #3
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RE: ÖM zur Internen Überwachung vs Zwangsscharf
Hallo Alarmservice Hamburg,
Merci vielmals für die super-allumfassende Antwort Viele Grüße Christian |
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