Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht
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31-01-2021, 15:05
Beitrag: #4
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RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht
Danke für diese Stilblüte Martina!
Und vollkommen richtig Feuermelder, wer das darf und wer nicht, steht in Paragraph 52 StVZO. Naja, eigentlich nicht wer, sondern welche Fahrzeuge Blaulicht haben dürfen. Leider ist das unerlaubte Führen resp. Benutzen nur eine recht 'preisgünstige' Ordnungswidrigkeit (ich glaube 30 Euronen?), interessant wird es immer erst, was die Ordnungshüter noch für Kombinationen draus machen können: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung usw. Gibt es den Begriff der 'Amtsanmaßung' eigentlich (noch)? Mit solchen Kombinationen (Tateinheit/Tatmehrheit wird man dann sehen) kann's dann richtig teuer werden, und im schlimmsten Fall darfst du wegen so etwas zur MPU, weil man deine Verkehrstüchtigkeit (nicht Fahrtüchtigkeit) anzweifelt. Also besser nicht nachmachen (auch wenn es bestimmt Spaß macht), auch bei einem Dummy wird der 'Rennleitung' bestimmt etwas einfallen. VG Olli |
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Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Martina H. - 31-01-2021, 13:42
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Feuermelder - 31-01-2021, 14:24
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - 5624 - 31-01-2021, 15:03
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Ollik - 31-01-2021, 15:11
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Ollik - 31-01-2021 15:05
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Martina H. - 31-01-2021, 15:36
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - AaronK - 31-01-2021, 18:02
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - funkistnichtalles - 31-01-2021, 18:40
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