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Reizgasanlage QC-Houseguard
03-07-2012, 12:49
Beitrag: #7
RE: Reizgasanlage QC-Houseguard
Hallo houseguard,

dann würde mich der genaue Wortlaut der angeblichen Bestätigung des BKA interessieren, bitte einfach mal scannen und hier posten oder noch besser einen Link zur Bestätigung direkt auf der Homepage des BKA hier einstellen.
Außerdem bedingen Bestätigungen immer eine vorausgehende (An-)Frage - und da ihr sicherlich nur die Konformität eures Produktes mit dem deutschen Waffengesetz an sich (und ohne Füllung mit jeglichen Reizstoffen!) zur Diskussion gestellt haben werdet (zugegeben, das ist jetzt eine reine Unterstellung von mir), ist diese angebliche Bestätigung doch eigentlich das Papier gar nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.

Sobald eure Anlage mit einem Reizstoff egal welcher Coleur befüllt ('scharf gemacht') wird, fällt die gesamte Anlage dann nämlich plötzlich doch u.a. unter das Waffengesetz und dürfte damit umgehend illegal werden, da z.B. zumindest die "Verhältnismäßigkeit" (siehe z.B. die Notwehrparagraphen im StGB) bei automatisierten Systemen gar nicht gewährleistet werden kann! Wird eigentlich bei jeder Auslösung die komplette Flasche in den zu sichernden Raum entleert? Und wer macht hinterher die ganze Sauerei wieder weg??? Wenn ich mir ein durchschnittliches Wohnzimmer vorstelle, gibt es eine Menge Ecken und Kanten und Teppichböden und und und, in denen sich das fiese Zeug festsetzt - wird darauf eigentlich in der Produktbeschreibung oder Betriebsanleitung explizit hingewiesen?

Der einzige mir bekannte Reizstoff, der in Deutschland zur Personenabwehr zugelassen ist, ist noch immer das "CS-Gas" (= 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril, auch gerne als 'Tränengas' bezeichnet). Wirksamere Vertreter der Reizstoffe wie z.B. Pfefferspray sind in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren zugelassen und dürften schon daher in der von dir angepriesenen Anlage nicht installiert werden (oder noch besser: bauartbedingt gar nicht hineinpassen).

Und auf welchen Märkten seid ihr denn mit dem System (inkl. Vorgängersystemen) seit 10 Jahren vertreten? Klingt für mich sehr nach (Nord-)Amerikanischem Kontinent, aber nicht nach deutschem Markt...

Zum Verletzungsrisiko durch CS-Gas: Selbst wenn wir die 'sekundären' Verletzungsmöglichkeiten wie Sturz, Schnittwunden durch zur Flucht genutzten Fenster o.ä. beiseite lassen (diese können auch bei den Vernebelungsanlagen auftreten), birgt die Verwendung von CS-Gas (natürlich abhängig von der Konzentration, die aufgenommen wird) doch so einige Risiken, nachzulesen z.B. hier: http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/...tm$3.0 unter Erster Hilfe.

Damit wäre dann auch der gar nicht mehr so seltene Fall einer (wahrscheinlich erfolgreichen) Zivilklage eines Einbrechers gegen den Bewohner/Eigentümer in greifbare Nähe gerückt - wer das möchte oder in Kauf nimmt, sollte sich vorher gut über die möglichen Folgen informieren...

Ich hoffe, dein Kerngeschäft ist ein anderes, sonst stehen dir wahrscheinlich hungrige Zeiten bevor...

MfG
Olli
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RE: Reizgasanlage QC-Houseguard - Ollik - 03-07-2012 12:49

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