EMA mit/ohne Sperrelement
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16-02-2016, 19:57
Beitrag: #18
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RE: EMA mit/ohne Sperrelement
(16-02-2016 19:00)heimtek schrieb: ...Beides gehört zu den anerkannten Regeln der Technik...Nein. Die 2311 ist keine "anerkannte Regel der Technik". (16-02-2016 19:00)heimtek schrieb: Zwangläufigkeit besteht aus 3 (!) Punkten:Nein. Es sind die von mir genannten zwei Punkte, da Dein Punkt 1 Deinen Punkt 2 einschließt, jedenfalls in der VdS 2311. Wenn Du das für Dich auseinanderklamüserst, bitteschön. Für den Rest der Welt gilt dann doch eher das, was in der RL steht. (16-02-2016 19:00)heimtek schrieb: Alle drei Punkte verfolgen das Ziel Fehlalarme baulich auszuschließen.Nein. Die ersten Punkte sollen dafür sorgen, dass die Anlage im Ereignisfall bestimmungsgemäß ihren Dienst tut. (16-02-2016 19:00)heimtek schrieb: Ich schrieb aber auch "enge Auslegung". Das impliziert ja geradezu, daß man auch "großzügig" auslegen könnte, was in der Praxis auch häufig gemacht wird.Nein. Das ist eben nicht so. Gemäß Richtlinie ist die Betriebsart "intern scharf" explizit vorgesehen, unter bewusstem Verzicht auf die Zwangsläufigkeit. Da wird überhaupt nichts großzügig ausgelegt, sondern 100%ig im Sinne der RL verfahren. Lies doch mal bitte das, was ich heute morgen geschrieben habe! Gruß Jörg ________________________________________________________ Technische Anfragen sind im Forum besser aufgehoben als in meinem Postfach, bitte keine entsprechenden PNs - danke. |
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