Ihr habt wohl nichts zu tun
, gestern um Mitternacht musste ich meinen Teint pflegen, damit ich heute für Kunden wieder frisch wirke.
Okay, nun zu den ernsten Themen.
VdS 2311 - ist eine Richtline
DIN VDE 0833 - ist eine Norm
Ist so natürlich korrekt.
Beides gehört zu den anerkannten Regeln der Technik und ist in vielen Punkten inzwischen fast identisch, weil A von B abschreibt und B von A (und bevor nun der Einwand kommt: in vielen Punkten halt auch nicht).
Zwangläufigkeit besteht aus 3 (!) Punkten:
1. eine EMA darf nur scharfschaltfähig sein, wenn Sie in allen Teilen normal läuft (sinngemäß), dazu gehört auch, daß die überwachten Fenster zu sein müssen (denn ein offener MK ist nicht normal für die EMA)
2. Fenster und Türen, die auf auf Öffnen überwacht werden, müssen auf Verschluss überwacht werden (RSK/ Aufdruckbolzen o.ä)
3. es darf nicht möglich sein einen geschärften Bereich zu betreten
Alle drei Punkte verfolgen das Ziel Fehlalarme baulich auszuschließen.
Der 3. Punkt ist der, um den es hier hauptsächlich geht.
Ich habe behauptet, daß in der
engen Auslegung der Normen (die DIN VDE 0833 ist ja eine Norm) eine Anlage, die "intern scharf" genutzt wird somit nicht mehr als zwangsläufig durchgehen dürfte. Denn - und dies zur Erklärung - wenn ich eine Anlage "intern scharf" nutze, befinde ich mich nun mal im Sicherungsbereich und breche eindeutig mit dem dritten Punkt. Zwangsläufigkeit soll dem Betreiber die Möglichkeit nehmen versehentlich Fehlalarme auszulösen. Bei "intern scharf" löse ich - wenn ich in Gedanken bin - aber schnell mal einen Fehlalarm aus.
Ich schrieb aber auch "enge Auslegung". Das impliziert ja geradezu, daß man auch "großzügig" auslegen könnte, was in der Praxis auch häufig gemacht wird.
Bis dahin ist eigentlich alles Wiederholung.
Nun mal was Neues:
Legen wir mal großzügig aus...
Ich baue eine EMA zwangsläufig mit relativ viel Aufwand. Der einzige Grund dafür ist die Vermeidung von Fehlalarmen. Bei "intern scharf" bringen aber
alle baulichen Maßnahmen fast überhaupt keinen Beitrag zur Vermeidung von Fehlalarmen. Ja, man kann viele Analgen so bauen, daß bei intern scharf, z.B. nur die Innensirene angeht, was dann nicht so dramatisch ist. Jedoch werden auch viele Anlagen so gebaut (Kunde ist König), daß auch bei "intern scharf" das ganze Programm abläuft, was dann schon dramatisch ist.
Deshalb muss man dann genau hinsehen, wenn man eine Anlage plant, die auf jeden Fall "intern scharf" genutzt werden soll, ob ein Sperrelement sinnvoll einsetzbar ist. Oder ob es nur in Spezialsituationen heftige Alarmgaben vermeidet in vielen Standardsitutationen jedoch keinerlei Hilfe bietet.
Wenn dem so ist, würde ich mich sogar gegen das Sperrelement (was grundsätzlich erst mal was Gutes ist) aussprechen. Was natürlich genau erörtert wird und in Abteilung E des BHE/LKA-Protokolls vermerkt werden will...
Das mit dem Papa, ist ja wohl eher ein Brüller.
Meistens ist Papa auf Dienstreise, wenn die EMA "intern scharf" genutzt wird