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KfW Förderung D22
24-02-2016, 09:58
Beitrag: #21
RE: KfW Förderung D22
(24-02-2016 09:51)Animal schrieb:  na, die Ausführung nach Grade-2 ist ja nichts unrealistisches, sondern sollte schon als Standard für eine ordentlich geplante Anlage gelten.

Da bin ich grundsätzlich bei Dir.


(24-02-2016 09:51)Animal schrieb:  Sperrelemente sind übrigens nicht vorgeschrieben, ebensowenig wie eine externe Schalteinrichtung.

Sehe ich anders (Zitat aus der EN):
7.3.4.1 - Scharfschaltung von Außen
7.3.4.2 - Zu berücksichtigen ist dabei dei Verhinderung eines Zutritts zum überwachten Objekt über die Letzttür

Bauen wir im Privatbereich so gut wie nie.
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24-02-2016, 10:19
Beitrag: #22
RE: KfW Förderung D22
Zitat:Eventuelle Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und müssen in der Anlagenbeschreibung als Abweichung beschrieben werden

Begründung 1: Kundenwunsch und gegenzeichnen lassen
Begründung 2: baulich nicht anders möglich

beides oft genug praktiziert und problemlos anerkannt bekommen.
Ich liebe die EN Big Grin

Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh
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24-02-2016, 11:17
Beitrag: #23
RE: KfW Förderung D22
(24-02-2016 10:19)Animal schrieb:  ... oft genug praktiziert und problemlos anerkannt bekommen.

Richtig ... das Schlüsselwort heisst "anerkannt worden" und bedeutet, jemand der dafür seinen Kopf hinhalten würde, hat das abgesegnet.

Da die KfW definitiv nicht in der Lage ist, die vom Kunden gewünschten Änderungen zu bewerten, tun sie sich selbst einen Gefallen, in dem man es entweder richtig (dann aber ohne Ausnahme) macht, oder es so lässt wie es ist.

Die Forderung nach einer EN konformen Installation ist also schon von Anfang an ein Witz, wenn der Kunde (ein Laie !!!) nach Lust und Laune Änderungen vornehmen kann.

Wenn der Kunde kein Geld für eine Aufschaltung oder noch schlimmer, einen VOIP Anschluss besitzt und kein Wachdienst in der Nähe in der Lage ist, das Jablotron eigene Contact ID im IP auszuwerten kann, gilt dann der Verzicht auf eine Aufschaltung als "baulich nicht anders möglich"?
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24-02-2016, 11:48
Beitrag: #24
RE: KfW Förderung D22
der Kunde, oder der Errichter kann nicht nach Lust und Laune Änderungen vornehmen, sondern es muss im Konzept dokumentiert und begründet werden. Wenn ich das entsprechend ausfertige steht darin eindeutig, daß das Gesamtsystem nach den Vorschriften XY ausgelegt ist, welche Abweichungen vorgenommen wurden und warum, sowie welche Maßnahmen zu deren Kompensation getroffen wurden.

Um zur Ausgangsfrage ganz am Anfang des Threads zurückzukommen - dazu gehören auch die Lagepläne des Objektes, Anschlusspläne und vieles mehr.

Zitat: „ … benötigen wir zunächst, einen Grundstück - Grundrissplan, Gebäudeplan, Etagenpläne, Gebäudeseitenansichten mit Nachbarmauer ( Aufstiegshilfen ) und Einträgen der dazugehörigen Höhenangaben sowie dem Winkel ( Steilheit ) der Dachschräge. In den Plänen müssen, Fenster oder Türen die nicht zu öffnen sind angegeben sein, weitere Anmerkungen zu Bedarfsflügel und Glasart (Folie, ohne Folie, Sicherheitsglas, Thermopen) müssen sich im Dokument auch widerspiegeln.

... sind daher unverzichtbare Informationen zu einer Planung und Ausführung

Satel Videotutorials: https://www.youtube.com/c/aslademcogmbh
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24-02-2016, 15:24
Beitrag: #25
RE: KfW Förderung D22
würde jemand bitte dieses Thema bei Planung -> KfW Förderung reinstellen?!
Danke
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24-02-2016, 17:02
Beitrag: #26
RE: KfW Förderung D22
(24-02-2016 11:48)Animal schrieb:  ... steht darin eindeutig, daß das Gesamtsystem nach den Vorschriften XY ausgelegt ist, welche Abweichungen vorgenommen wurden und warum, sowie welche Maßnahmen zu deren Kompensation getroffen wurden.

Und genau das ist das Problem ... bei der KfW arbeiten Banker, die können die Abweichungen i. d. R. weder verstehen, noch bewerten und es ist schlichtweg unmöglich, bei jeder Ausnahme bzw. Abweichung von der Norm eine Prüfung durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen - deswegen: entweder vollständig normgerecht oder der Passus der Grad 2 konformen Installation sollte erst gar nicht in die Hinweisblätter aufgenommen werden.


(24-02-2016 11:48)Animal schrieb:  Um zur Ausgangsfrage ganz am Anfang des Threads zurückzukommen - dazu gehören auch die Lagepläne des Objektes, Anschlusspläne und vieles mehr.

Da bin ich absolut bei Dir - das hat aber nichts mit Grad 2 oder sonstwas zu tun, sondern sollte bei einem Fachbetrieb selbstverständlich sein.
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24-02-2016, 19:12
Beitrag: #27
RE: KfW Förderung D22
Eigentlich wollte ich ja draußen bleiben, aber...


Ich frage mich, ob die, die hier fordern alle Anlagen mindestens nach nach Grad 2 der DIN VDE 0833-3 zu bauen, wirklich wissen, welche Konsequenz das hat?!


Funkalarmprofi hat vollkommen Recht, wenn er sagt, daß ein Sperrelement verbaut werden muss.
Zitat aus der 0833-3:"Die Zwangsläufigkeit der EMA/ÜMA wird über die Zuhaltung der Schalteinrichtung realisiert". Das steht in Tabelle 2, für alle nachzulesen, die hier soviel zum Inhalt der DIN VDE 0833 posten, da ich mal davon ausgehe, daß sie in deren Besitz ist.

Außerdem wird in der selbiger Tabelle gefordert, daß alle Fenster und Türen, die auf Öffnen überwacht werden auch auf Verschluss überwacht werden.

Jetzt nochmal die Frage: Ist die Tragweite klar, an dieser Stelle?
Wie viele Förderanträge würden sich wohl alleine dadurch in Luft auflösen, weil der Bauherr (oder Bauherrin) keine Druckbolzen akzeptiert?


Nun nochmal zu der 50131.
Es ist (von Animal) gefragt worden, ob denn nur die Zentrale zertifiziert sein muss?
Nicht unbedingt! Die EN 50131 hat viele Unterteile, die alle unterschiedliche Komponenten klassifizieren. So wird darin z.B. klassifiziert, ob ein Bewegungsmelder eine Abdecküberwachung haben muss oder ein Magnetkontakt Fremdfelder erkennen muss.

Die KfW muss auch gar nicht schreiben, daß die Anforderungen nur für die Komponenten gelten. Die KfW ist nicht Urheber der 50131.
Sie bezieht sich lediglich darauf. Wer die 50131 kennt, dürfte wissen, daß es eine Produktnorm ist.


Ich finde es erstaunlich, was hier alles als Fakt in den Raum geworfen wird. Dann wird bei Richtigstellung auch noch hart verteidigt und es gibt Aussagen, die Errichter an den Pranger stellen, die nicht jede Anlage nach Grad 2 errichten. Ich kenne keinen einzigen Errichter, der nur nach Grad 2 errichtet!!! Vermutlich wäre er dann binnen eines Monats pleite.

Dipl. Ing. Stefan Brandt, Oberhausen, info@heimtek.de, www.heimtek.de
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24-02-2016, 19:18
Beitrag: #28
RE: KfW Förderung D22
In welche Richtung willst du denn jetzt rudern?Big Grin
Die Konsequenzen werden so sein, dass die KfW die Merkblätter überarbeitet und sich das ganze dann klärt.
Wenn du die 50131 als Produktnorm bezeichnest, deine Ansicht.
Ich schließe mich anderen Ansichten an.
Hier geht es um KfW Förderung und die Rechtssicherheit bei der Ausführung und Beantragung.
Somit ist die Ansicht eines Einzelnen unerheblich.

Wahre Männer lesen keine Bedienungsanleitung!
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte. (Goethe)
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24-02-2016, 23:29
Beitrag: #29
RE: KfW Förderung D22
Ich sag's ja ... sollte die Grad 2 konforme Planung und Installation zusätzlich zur Zertifizierung des eingesetzten Produktes, irgendwann von der KfW als Eingangsvoraussetzung festgelegt werden (aktuell ist es m. M. n. noch nicht so), dann wird die eigentlich gute Idee der Förderung, für den Großteil der privaten Anwender unattraktiv und irgendwann auch wieder von der Bildfläche verschwinden.

Das soll jetzt nicht heissen, dass das System nicht trotzdem in Anlehnung an geltende Normen, geplant und errichtet werden sollte.
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26-02-2016, 20:13
Beitrag: #30
RE: KfW Förderung D22
ich hab heut auch bei der KfW angerufen. bin total verwirrt-

Der Mitarbeiter meinte, es werden nur Namen, PA-Kopien beidseitig, ausgefüllte Formulare benötigt.
Keine Aufschaltung an Security
Weder Hauspläne noch anderes...

Danach Anbringung der Anlage, Einreichung der Rechnung (Kopien)... und Bezahlung der Förderung

hört sich einfach an.

Wenn ich dann jedoch den Thread hier lese, hört es sich ja genau gegenteilig an.
überleg ich mir schon, ob ich das Ganze dann überhaupt machen soll. denn die Förderung macht schon einiges aus (400 Euro sind schon einiges für mich). DAs wiegt das Aufschalten bei einer Sicherheitsfirma nicht lange auf :-)

Bin gespannt, welchen Mitarbeiter ich bei der KfW bekomme, der dann in 2 Wochen meinem Antrag bearbeitet und zustimmt oder ablehnt
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27-02-2016, 07:33
Beitrag: #31
RE: KfW Förderung D22
Genau so einfach läuft das aber. Zu mindest Stand heute. Kann ja sein, dass die KFW irgendwann mal dieses Verfahren umstellt. Bis dahin ist die Antrag längst durch.
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27-02-2016, 08:44
Beitrag: #32
RE: KfW Förderung D22
(26-02-2016 20:13)Axel Baetz schrieb:  ich hab heut auch bei der KfW angerufen. bin total verwirrt-

Der Mitarbeiter meinte, es werden nur Namen, PA-Kopien beidseitig, ausgefüllte Formulare benötigt.
Keine Aufschaltung an Security
Weder Hauspläne noch anderes...

Für die Beantragung der Förderung reicht das aus - die anderen Sachen müsstest Du dann erst bei einer (eventuellen) vor Ort Prüfung durch die KfW vorlegen können.

Aber nochmal: aktuell fordert die KfW nur die Grad 2 (oder besser) Zertifizierung der Hardware - bezüglich der Planung, Installation und Dokumentation gibt es aktuell noch keine festen Vorgaben. Wie man aber hört, kann sich das dank der Lobbyarbeit einiger übereifriger Verbände, Hersteller oder auch Errichter irgendwann ändern, denn die KfW hat verlauten lassen, dass die Hinweisblätter derzeit überarbeitet werden.

Was für Dich zählt, ist der aktuelle Stand zum Zeitpunkt der Beantragung - denn dessen Einhaltung wird vom Errichter auf dem "Verwendungsnachweis" bestätigt.
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27-02-2016, 20:22
Beitrag: #33
RE: KfW Förderung D22
ich werde somit schnellstmöglich den Antrag stellen, auch wenn ich noch einen Vor-Ort-Termin habe, damit die KfW nicht neue Vorschriften macht. Danke für die kompetente Unterstützung hier.
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03-03-2016, 11:58
Beitrag: #34
RE: KfW Förderung D22
Zitat:Sehe ich anders (Zitat aus der EN):
7.3.4.1 - Scharfschaltung von Außen
7.3.4.2 - Zu berücksichtigen ist dabei dei Verhinderung eines Zutritts zum überwachten Objekt über die Letzttür

so ist das mit den Auszügen

Zitat:7.3.4.1 Scharfschaltung von innerhalb oder ausserhalb.....
7.3.4.2: Die Unscharfschaltung darf entweder ausserhalb des überwachten Objektes eingeleitet und innerhalb des überwachten Objektes abgeschlossen werden.....
Wenn die Unscharfschaltung ausserhalb des überwachten Objektes eingeleitet ist...... muss dieUnscharfschaltvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein

Der Vorgang kann über den Magnetkontakt an der Tür oder Riegelkontakt eingeleitet werden, da steht nix von einem zwingenden Sperrelement

Zitat:7.3.5.2.
Wenn ein Melder, der sich nicht im Zutrittsweg befindet, während des Unscharfschaltvorgangs auslöst, sollte ein Alarmzustand ausgegeben werden.

sollte !! das ist schon der Knaller Big Grin

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30-03-2016, 20:47
Beitrag: #35
RE: KfW Förderung D22
ich wollte kurz Bescheid geben, dass mein Antrag genehmigt wurde - ich habe nur den Antrag ausgefüllt und das D22-Zertifikat mitgeschickt
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31-03-2016, 06:38
Beitrag: #36
RE: KfW Förderung D22
(03-03-2016 11:58)Animal schrieb:  
Zitat:Sehe ich anders (Zitat aus der EN):
7.3.4.1 - Scharfschaltung von Außen
7.3.4.2 - Zu berücksichtigen ist dabei dei Verhinderung eines Zutritts zum überwachten Objekt über die Letzttür

...

Zitat:7.3.4.1 Scharfschaltung von innerhalb oder ausserhalb.....
7.3.4.2: Die Unscharfschaltung darf entweder ausserhalb des überwachten Objektes eingeleitet und innerhalb des überwachten Objektes abgeschlossen werden.....
Wenn die Unscharfschaltung ausserhalb des überwachten Objektes eingeleitet ist...... muss dieUnscharfschaltvorgang nach 45 Sekunden abgeschlossen sein

Jetzt sehe ich das erst ... offenbar gibt es verschiedene Versionen der EN ... die aus der ich zitiert habe, ist Ende 2015 bestellt worden ... Huh
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