09-04-2020, 08:15
Hallo,
Klasse, es fehlt nur der Hinweis, das die Anlage auch immer dann unscharf wird, wenn die Tür ungewollt aufgeschlossen wird. Und das dies ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Was ungewollt ist, läßt dann immer noch genug Interpretation.
Kreuz gerade und weiter. Das Vorhaben, bereits verbaute Anlagen zu überprüfen ist sehr gut. Das könnte mit Hinblick auf diesen Einbruch ja auch Erweiterungsaufträge sichern.
Gruß Tim
(09-04-2020 01:25)ssb-security schrieb: [ -> ]PS: In der Auftragsbestätigung steht folgender Hinweis: Pos 5: Der Kunde wünscht explizit eine Scharf- / Unscharfschaltung via Funk-Riegel-Schaltkontakt, da die empfohlene Variante eines RFID-Außenkeypad auf Grund der für ihn umständlichen Handhabung nicht praktikabel ist
Klasse, es fehlt nur der Hinweis, das die Anlage auch immer dann unscharf wird, wenn die Tür ungewollt aufgeschlossen wird. Und das dies ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Was ungewollt ist, läßt dann immer noch genug Interpretation.
Kreuz gerade und weiter. Das Vorhaben, bereits verbaute Anlagen zu überprüfen ist sehr gut. Das könnte mit Hinblick auf diesen Einbruch ja auch Erweiterungsaufträge sichern.
Gruß Tim
Aber vor Gericht gehts grundsätzlich ums Gesetz und nicht um Meinungen. Wie weit die Meinung darauf dann Einfluss hat liegt an deinem Anwalt und du darfst keine Antworten auf nicht gestellte Fragen geben. Denn daraus erfolgt immer gefährliche Interpretation.
Vielleicht ist der Thread auch bald weg.
Ja das musste jetzt sein.
