Zitat:Und selbst wenn es wirklich keine entsprechende Forderung gibt, sollte man sich tunlichst daran halten. Normen und Richtlinien haben einen Hintergrund, manche Teile kann und sollte man Hinterfragen, aber viel davon ist nicht grundlos enthalten.
Und letztlich sind viele Normen und Richtlinien auch Teil der anerkannten Regeln der Technik. Und davon ohne umfangreiche Aufklärung und expliziten Kundenwunsch abzuweichen ist nie schlau. Ich mein es darf sich gerne jeder jedem beliebigen juristischen Risiko aussetzen - aber dann braucht's auf jeden Fall ne sehr gute Versicherung.
Ich hab diesen Thread jetzt durchaus interessiert durchgelesen.
Also eine Kombination der Transliner mit irgendeinem anderem System ausser einem Gebäudemanagementsystem oder einer Vernetzung mit einer anderen Transliner gleichen Marktparketes ist mir nicht bekannt. Bei beiden Möglichkeiten kommt man an Siemens nicht vorbei, denn dafür muss die Anlage neu versorgt werden. Da die Software aber nicht frei erhältlich ist, ist an dieser Stelle ohne Siemens Schluss.
Somit bleibt nur eine Ablösung der Anlage, dass ist aber soweit mir bekannt auch entweder nur über Siemens mit Transliner Pro und LSN Gateway oder über eine Bosch Zentrale möglich. Dabei muss man aber beachten, dass es in jeder Serie Sonderlocken gab, die eben nicht 1 zu 1 ablösbar sind.
Zu dem Thema, dass der Kunde mit dem Service unzufrieden ist. Mir fällt da auch leider sofort ein Kunde ein, der sich so bei anderen über mich äußern würde. Das der Werdegang dann aber doch ganz anders war und man sich mit Lug und Trug um die Rechnung der Errichtung drücken wollte, steht dann auf einem ganz anderem Blatt.
Daher bin ich mittlerweile bei solchen Gründen bei Wechselabsichten von Neukunden auch ganz vorsichtig geworden.
Gruß Michael