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Normale Version: Kabel 4x2x0,6mm zwischen Terxon M und SG1800
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Hallo,

wie bei der kompletten Alarmanlage (zwischen Terxon M und Bedienteil und Reed-Kontakten etc.) habe ich vor dem Verputzen Kabel des Typs 4x2x0,6mm verlegen lassen. Orientiert habe ich mich hier wohl an der Bedienungsanleitung der Terxon M, wo ihr als Mindest-Querschnitt für die Busleitung etc. 0,22mm2 (S. 8) steht. Die beiden Bedienteile und das Drahterweiterungsmodul finktionieren über diese Kabel auch bislang hervorragend. Auch die Alarmanlage arbeitet bisher super.

Nun möchte ich demnächst auch endlich mal meine SG 1800 (mit empfohlenem Pufferakku in der SG1800) an der Aussenwand befestigen - auch dorthin geht von der Terxon M ein Kabel mit 4x2x0,6mm. Die Installation/Verkabelung soll gemäß Abus-Plan erfolgen. Die Länge (Distanz Kabel) zwischen Terxon und SG 1800 beträgt circa 14m.

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Es stellt sich mir die Frage, ob dieses verlegte Kabel überhaupt dick genug ist? Wenn ich hier einige Diskussion im Forum bezüglich der benötigten Amperezahl höre, zweifele ich etwas an meinem gelegten Kabelquerschnitt.

Da ich ja nur sechs Adern brauche, könnte ich auch die restlichen 2 zur "Unterstützung" für die Spannungsversorgung nehmen und so quasi Plus als auch Minus der Stromversorgung mit 2x0,6mm (also 2 Paralleladern) ausführen?

Ich richtig, wenn diese doppelten Adern dann die Leitungen zu den SG1800-Anschlüssen "COM BLK" und "AUX REC" abbilden? Oder gibt über die anderen Leitungen (Anschlüsse Tamper R & F und C+ und ST) auch große Leistung im Alarmfall (was ich nicht glaube)?

Danke für alle elektrotechnische Unterstützung.
> ... , zweifele ich etwas an meinem gelegten Kabelquerschnitt.

Also Frager - unter technische Daten der sg1800 ist zu lesen :

1) Standby: 54 mA + Ladestrom Akku (max. 140 mA)
2) Im Betrieb: 1,6 A (Sirene+Blitz)

Der eingebaute Akku sollte die laute Tröte im Alarmfall mit Strom versorgen, die wohl in Deutschland höchsten 3 Minuten dauern darf. Anschließend wird der Akku wieder nachgeladen.

Darüber hinaus hat die sg1800 wohl für den Fall, daß kein Akku zum Einsatz kommt, noch zusätzliche Anschlüsse PS+/PS- für 13,8 V DC/1,6 A und die sind bitte für ein externes Netzteil. Das kann die MX nicht liefern. Der MX Anschluß +12V Aux ist mit einer flinken 1A abgesichert und andere Komponenten sind ja eventuell auch noch zu füttern.

Zu den Leitungen - wenn wir uns darauf einigen, daß 0,6 mm der Durchmesser und nicht Querschnitt ist, dann hat ein Draht 0,2827 mm² x 2 = 0,5654 mm² . Das wäre sogar bis ca. 12 A belastbar. Reicht also für 1,6 A locker. Aber noch einmal - die kommen vom Akku.

Eine sg1800 habe ich nicht im Einsatz - vielleicht hat hier jemand bessere Informationen oder Erfahrungen.
Gruß
Manfred
Ich gebe Manfred recht, auch wenn ich es nach wie vor für eine ziemlich bekloppte Idee von Abus halte, einen Sirenenanschluss zu empfehlen, der die Kapazität des Netzteils übersteigt und sich auf den Akku der Sirene zu verlassen. Sowas macht man doch nicht, oder...?
Hallo zusammen,

1,6A zieht die SG1800 nur für 3min wenn Sirene und Blitz zusammen aktiv sind.

Der Stützakku der SG1800 hat 2,1Ah und würde locker den Strom mehr als über eine Stunde alleine bringen.

Der Stützakku der Terxon hat 7Ah und ist für für eine Stromausfall gedacht. Dieser Akku ist auch eine Redundanz für den Stützakku der Sirene.

Die Akkus sind mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen und ggf. auszutauschen, wenn man die Wartung ordentlich macht.

Den Spannungsanschluß der der SG1800 kann man wie angedeutet mit doppeltem Querschnitt anschließen.

Aufgrund der Redundanz wird die 1A Sicherung nicht in Mitleidenschaft gezogen, wenn man regelmäßig die Wartung macht.

Es besteht sogar eine Pflicht EMA Anlagen mindestens einmal im Jahr zu testen und zu warten.

Insofern ist die Anlage bei korrekter Wartung ausreichend ausgelegt. Wer die Akkus nicht bei Notwendigkeit erneuert, gefährdet nicht nur die Funktion, sondern dann auch die flinke Sicherung oder wenn es dum läuft die komplette Platine.

Wichtig ist auch, dass die Batterieklemmen fest sitzen. Bei fest meine ich das so, dass sich diese schwer abziehen lassen. Ansonsten kann man hier auch eine Überraschung erleben.

Beste Grüsse

megagramm
(27-02-2015 21:54)megagramm schrieb: [ -> ]Es besteht sogar eine Pflicht EMA Anlagen mindestens einmal im Jahr zu testen und zu warten

Na dass möchte ich jetzt mal ganz genau wissen. Nenn mir bitte mal Gesetz, Vorschrift oder Verordnung, aus der Du eine solche Pflicht ableitest. Klar, es gibt viele Normen und Richtlinien, und glaube mir, die wichtigsten habe ich im Regal stehen, aber wodurch jetzt ein Privatanwender verpflichtet wäre, die EMA zu warten, entzieht sich bislang meiner Kenntnis. Nicht einmal zu Rauchwarnmeldern gibt es das, da gibt es zwar die DIN 14676, dass ist aber auch "nur" eine Norm und kein Gesetz. In der LBO steht dazu nichts.

Also erzähl mal...
Hallo Jörg,

auch wenn wir jetzt abdriften, ich erkenne keine Ausnahme für den privaten Betreiber und wenn Du mehr in der Richtung wissen solltest dann wäre es interessant. Abgesehen davon ist eine Wartung im Jahr ohnehin sinvoll. Wenn ich nicht auf dem aktuellen Stand bin klär mich bitte auf.

§2
Betrieb, Wartung und Inspektion gemäß DIN VDE 0833 Teil 1
2.1
Der Betreiber der EMA und UMA
muß selbst eine eingewiesene Person sein oder eine eingewiesene Person
beauftragen. Der Betreiber oder die von ihm beauftragte eingewiesene Person muß eigenverantwortlich dafür
sorgen, daß bei Anzeichen einer Beeinträchtigung der ständigen Betriebsbereitschaft, Unregelmäßigkeiten der
Funktion und bei durch V
eränderungen (z.B. der Raumnutzung oder Raumgestaltung) verursachten
Einflußnahmen auf die Überwachungsaufgaben der EMA und UMA
Inspektionen durchgeführt werden.

2.2
Alle notwendigen Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen an der EMA und UMA
sind vom Betreiber
oder durch die von ihm beauftragte eingewiesene Person unverzüglich zu veranlassen.
2.3
EMAund UMA müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden. Bei Störungen sind
EMA und UMA
durch Elektrofachkräfte unverzüglich zu inspizieren und instand zu setzen.
2.3.1
Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf
bestimmungsgemäße Funktionen sind dabei zu überprüfen:
die Primärleitungen, hiervon mindestens ein Melder, bei automatischen Meldern jedoch nur solche, die
zerstörungsfrei prüfbar sind,
Signalgeber,
Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb der Zentrale,
die Schalteinrichtungen,
die Ansteuereinrichtungen in V
erbindung mit Übertragungseinrichtungen, Automatische WähI- und
Übertragungsgeräte, Steuereinrichtungen, Alarmierungseinrichtungen,
die Energieversorgung.
Außerdem ist die EMA und U MA
auf störende Beeinflussungen (z. B. Änderung der Raumnutzung
oder Raumgestaltung) hin zu überprüfen, die nicht betriebsmäßig ausgewertet werden.
2.3.2 Mindestens einmal jährlich sind Inspektionen durchzuführen für alle zerstörungsfrei prüfbaren
Melder und die Primärleitungen mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern.
2.3.3
Instandsetzungen sind unverzüglich durchzuführen, wenn bei Inspektionen unzulässige Abweichungen
vom Sollzustand der EMA und ÜMA
festgestellt werden.
2.3.4
Wartungen sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu
gehören gegebenenfalls z. B.:
Pflege von Anlageteilen,
Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer (z. B.
Glühlampen), Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten.


LG megagramm
Ok, dann wollen wir mal. Die VDE 0833 ist mir natürlich bekannt. Was ich meinte, ist die Verpflichtung, eine Norm einzuhalten oder auch nicht. Dazu muss man den Status einer Norm kennen. Dieser ist prinzipiell nicht mit Gesetzen, Verordnungen oder Vorschriften zu vergleichen. Letztgenannte kommen vom Gesetzgeber und regeln das Verhältnis des Staates zu natürlichen und juristischen Personen oder von Personen untereinander. Nichteinhaltung der Bestimmungen wird sanktioniert, wenn man z.B. gegen BGB, LBO oder StVO verstößt, drohen Konsequenzen. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für jeden.

Eine Norm hingegen hat diesen Charakter zunächst nicht, sie dokumentiert als solche lediglich den Strand der Technik. Damit eine Norm verbindlich wird, gibt es mehrere Wege. Z.B. kann eine Verordnung Brandschutz gemäss DIN 4102 oder eine BMA gemäß DIN 14675 fordern. Oder ein Vertrag nennt Normen, z.B. wenn eine EMA gemäss EN 50131 ausgeschrieben wird. Eine Pflicht ergibt sich hier jedoch nicht mit Gesetzescharakter, sondern auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung.

Noch weniger Gewicht haben die VdS-Richtlinien, da die VdS Schadenverhütung GmbH ein Zertifizierungsunternehmen innerhalb des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.) ist, der Richtlinien zur Schadenverhütung publiziert. Also kommen diese Richtlinien aus der Privatwirtschaft und werden nur dann relevant, wenn der Versicherer dies z. B. in seinen AGBs fordert oder wenn sie in Verträgen wie oben privatrechtlich vereinbart werden.

Üblicherweise trifft den privaten Endverbraucher hiervon nichts. Es wäre aber durchaus vorstellbar, dass eine Behörde wie z.B. ein Ordnungsamt bei gehäuften Fehlalarmen Auflagen erteilt und sich z.B. auf die TA Lärm bezieht.

Aber eine prinzipielle Pflicht zur Instandhaltung gibt es nicht.

Nicht anders sieht es im Starkstrombereich aus, nur gibt es hier eine quasi hoheitliche Stelle, die das Einhalten der VDE-Normen fordert, nämlich der öffentliche Versorger. Denkbar wäre auch, dass ein Versicherer bei Schäden die Haftung ablehnt.

Und natürlich werden Richter oder Staatsanwalt im Schadensfall fragen, ob eine Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben wurde. Von daher spricht vieles dafür, einschlägige Normen und Richtlinien auch zu berücksichtigen. Wer von einer Verpflichtung redet, begibt sich jedoch schnell aufs Glatteis.
Hallo Jörg,

alles gut und richtig aber im Zweifel wird in Anlehnung an die Normen entschieden. Also ist das Fazit, dass im Privatbereich empfehlenswert ist nach den Normen zu handeln.

LG

megagramm
Empfehlenswert ja, Verpflichtung nein.
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