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Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht
31-01-2021, 14:24
Beitrag: #2
RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht
Die Frage ist, ist es wirklich ein funktionsfähiges Blaulicht, oder ist es nur ein Dummy, um das Fahrzeug wichtiger erscheinen zu lassen?

Festgeschrieben ist das ganze natürlich in der StVZO § 52. Und damit wäre das unzulässig, wobei i Bayern ja auch andere Gesetze gelten.
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RE: Bayrischer privater Bewachungsdienst mit Blaulicht - Feuermelder - 31-01-2021 14:24



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