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Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
20-09-2021, 08:45
Beitrag: #7
RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung
Zitat:Zitat: "Für den Umgang mit Ionisationsrauchmeldern ist die Strahlenschutzverordnung maßgebend. Wird eine bestimmte Menge bei der Lagerung und Handhabung von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmelder überschritten (das Tausendfache der Freigrenze gemäß Strahlenschutzverordnung der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2, dies entspricht maximal 200 Ionisationsrauchmeldern), wird eine Genehmigung benötigt." Zitat Ende
Stimmt nicht, das bezieht sich nur auf die Lagerung (und auch nur Melder seit 2001). Für die Wartung. Montage und Demontage ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Das sagt dir jede Webseite, die eindeutiger formuliert ist als die IHK, jeder Hersteller und jede zuständige Behörde sowie die Strahlenschutzverordnung selber.

Ganz ehrlich: Rein physikalisch könnte man die Gesetze sogar übertrieben finden. Ein unbeschädigter IRM ist nicht wirklich gefährlich.. Solange du den Alphastrahler nicht einatmen kannst, weil das Ding kaputt ist, geht von der Strahlung defacto keine ernsthafte Gefahr aus. Selbst wenn du den Alphastrahler ohne Gehäuse vor die hättest, wären schonmal alle Bereiche an denen du normale Kleidung trägst fast vollständig geschützt - aber die Alphastrahlung kommt ja nicht mal durchs Gehäuse. In Nordamerika und Australien dürfen die Dinger lt. Wikipedia sogar im Hausmüll entsorgt werden - wobei das schon fragwürdig ist.

(Pronomen: er/ihm)
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RE: Alte Esser Rauchmelder / Anschlussbelegung - AaronK - 20-09-2021 08:45

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