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Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen
19-08-2010, 11:14
Beitrag: #6
RE: Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen
Verwendung von Videoaufnahmen(gilt als Urkunde)

Aufnahmen die ohne Genehmigung verdeckt,bzw. auf rechtswidrige Art entstanden sind fallen unter das Beweisverwertungsverbot.Dieses findet in der Strafprozessordnung seine Anwendung und gibt eindeutig vor das der Richter nur Beweismittel akzeptieren darf die auch legal beschafft wurden!Also darf kein Rechtsbruch erfolgen um einen anderen Rechtsbrecher zu überführen.Somit schließt sich auch hier der Kreis in einer absolut notwendigen Dokumentation und Planung mit Grundlage BDSG.Aulistung und Beschreibung Kann bei Juris.de ab §3 nachgelesen werden.Dort ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis des Bundesinnenministeriums der Justiz.

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RE: Datenschutz und Legalität bei Videoüberwachungsanlagen - Alpha-Safe-User - 19-08-2010 11:14

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