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Datenschutz ad absurdum
08-12-2021, 17:15
Beitrag: #1
Datenschutz ad absurdum
Heute wurde ich zu einer bislang für mich einmaligen Angelegenheit zu einer Familie gerufen, die sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Nachbarn seit mittlerweile 2005 befindet. Gerufen wurde ich, da diese Familie im Jahr 2018 eine Videoüberwachungsanlage installieren lies, wo nun vor dem OLG FFM beschieden wurde, dass diese dauerhaft abgebaut werden muss (es handelte sich ringsum um PTZ Kameras). Meine Aufgabe besteht nun darin DSGVO konform eine Videoanlage zu installieren, was ich erledigen werde und das ist auch nicht das kuriose an dem Fall.
Da der Auftraggeber die Videoanlage bereits in 2020 aufgrund einer einstweiligen Verfügung deinstalliert hatte, hat er sich zeitgleich einen 5,2m hohen Hochsitz (Fußbodenbalken) mitten auf sein Grundstück gestellt und immer wenn die Nachbarn im Garten sind, setzt er sich mit dem Fernglas darauf um diese zu beobachten. Er begründet das mit seiner Leidenschaft zur Ornithologie. Auch deswegen wurde mein Auftraggeber verklagt, weswegen ihm aber bereits seine Gemeinde, das AG Dillenburg und das LG Gießen Recht gaben, dass dies A: dem örtlichen Bebauungsplan genüge tut, da er die gesetzlichen Abstände einhält und B: dies dem Datenschutz nicht widerspricht. Da hat sogar schon VOX angefragt, wobei beiden Streitparteien nichts an einen TV Format liegt.
Fazit: Die Cam, die aufgrund ihres PTZ zum Nachbarn gerichtet sein könnte, ist verboten, aber ein 5,7m (Sitzhöhe) Hochsitz mit Ausrichtung zum Nachbargrundstück nicht. Da kann die DSGVO einem Individualisten doch mal den Buckel runter rutschen.
Ich habe auf jeden Fall heute meinen Spass gehabt und ein netter Auftrag kam auch noch dabei rum Big Grin

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08-12-2021, 17:43
Beitrag: #2
RE: Datenschutz ad absurdum
Big Grin Die PTZ kann aufnehmen der Vogel auf dem Hochsitz nicht ohne weitere Technik Big Grin

hach ist das schön, Bekloppte und bekloppte Gesetze oO

Schweers Anlagentechnik GmbH * Mönchengladbach * Einbruchmeldeanlagen * Videoüberwachung * mechanische Fenstersicherungen DIN18104-2 * Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) * BHE zertifizierter Facherrichter * www.antec-ups.de
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08-12-2021, 19:06
Beitrag: #3
RE: Datenschutz ad absurdum
Ich finde das durchaus verständlich: Eine PTZ-Kamera ohne mechanische Abdeckung bei meinem Nachbarn würde mich auch stören. Finde ich absolut legitim, dass man dagegen vor Gericht geht, wenn der Nachbar nicht gesprächsbereit sein sollte. Im Übrigen wäre das Fotografieren von dem Hochsitz auf das Nachbargrundstück auch verboten, nur das draufstehen und gucken nicht. Wink

Was ich mich bei solchen Fällen halt immer wieder frage: Liegt das Problem da wirklich nur an der Partei, die auf ihre Privatsphäre pocht? Weil warum sollten die sich nicht auf eine Lösung einlassen, die eine eindeutig erkennbare mechanische Abdeckung der Kamera beinhaltet? Das wäre dann auch rechtlich einwandfrei. Alleine das Verhalten des Nachbarn gegen den geklagt wurde mit dem Hochsitz spricht jetzt auch nicht unbedingt dafür, dass er der verständnisvollste Mensch ist - sonst würde er verstehen, dass man vielleicht nicht unbedingt auf seinem Grundstück videoüberwacht werden will und auch die Möglichkeit dazu nicht haben möchte...

Bei einer Dome-PTZ genügt sogar das Abkleben mit sich farblich ausreichend abhebenden Klebeband. Ansonsten (nicht-Dome) kostet eine passende Abdeckung bei der 3D-Druck-Produktionsfirma des Vertrauens herstellen zu lassen und zu montieren nun auch nicht gerade die Welt. Solange die Demontage der Abdeckung einwandfrei erkennbar und mit einem gewissen Aufwand verbunden ist (vglw. das Ändern der Ausrichtung einer Bulletkamera), wäre das im Regelfall absolut rechtskonform.

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08-12-2021, 21:48
Beitrag: #4
RE: Datenschutz ad absurdum
Bei den PTZ bewegt sich der komplette Kopf, da kommt man mit abkleben nicht besonders weit. Die Information die mir vorliegt ist die, dass dem Auftraggeber seit 2005 zwei Pferde vergiftet, ein Auto angezündet, seine geköpfte Katze vor der Haustür lag und daneben noch vielerlei andere Dinge zugestoßen sind und es einen ganz konkreten Verdacht gibt, der sich allerdings durch unsere Behörden trotz relativ aufwendiger Ermittlungsarbeit nicht beweisen lies. Der Ursprung des Streits liegt wohl am Besitzrecht irgend eines Waldstücks. Wie auch immer, Katzen köpfen geht bei mir gar nicht und in Kürze wird das gesamte Areal derart gut überwacht werden, wo keine Maus unentdeckt da rein oder raus kommt. Das mir genannte Budget lässt viel Spielraum für richtig gute Sachen. Nach der Installation wird das ganze gut dokumentiert und direkt an den Datenschutz in Wiesbaden gesendet. Das Problem, Hessen gilt als der heftigste Verfechter des DSGVO Bundesweit, während das z.B. in NRW sehr vernünftig gehandhabt wird.

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08-12-2021, 22:03
Beitrag: #5
RE: Datenschutz ad absurdum
Zitat:Bei den PTZ bewegt sich der komplette Kopf, da kommt man mit abkleben nicht besonders weit
Ja eben, dann kann man sich ne passende Abdeckung fertig lassen wenn man unbedingt PTZ-Kameras will und der Nachbar nicht damit einverstanden ist. Die Datenschutzbehörde, die damit ein Problem hat, will ich sehen - dann müsste sie auch Bulletkameras als verboten ansehen, die könnte man ja auch drehen. Ich hab da wirklich vollstes Verstädnis was die Nachbarn angeht... Wenn ich mein Grundstück überwache, ist das das eine - aber dass jemand anderes auf mein Grundstück filmen kann per Überwachungskamera fände ich auch net okay.

Man muss halt rechtzeitig mit den Nachbarn reden, wenn man so nen Plan hat und dann findet man vielleicht ja sogar Lösungen. Wer aber seine Nachbarn einfach vor vollendete und rechtswidrige vollendete Tatsachen stellt, braucht sich nicht wundern, wenn das so endet.

Und für den Wunsch nach entsprechendem Schutz und auch Aufzeichnung bei solchen Vorfällen habe ich auch vollstes Verständnis - aber man lebt eben nicht alleine auf der Welt.

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